Beabsichtigen Sie mit Ihrem Haustier in ein Nicht-EU-Land zu reisen, benötigen Sie i. d. R. eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung für die Einreise Ihres Tieres. (Für Reisen innerhalb der EU ist der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutschutzimpfung ausreichend).
Zuständig für die Ausstellung des amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses ist die Veterinärbehörde Ihres Wohnortes (hier: Berlin Spandau).
Je nach Zielland sind für die Einreise Ihres Haustieres unterschiedliche tierseuchenrechtliche Voraussetzungen zu erfüllen (z.B. Tollwutimpfung, Tollwutantikörpertiterbestimmung, Parasitenbehandlung, Verwendung von speziellen länderspezifischen Formularen).
Aktuelle Einreisebedingungen sowie gegebenenfalls zu verwendende, aktuelle Formulare zur Einreise Ihres Tieres müssen durch Sie als Tierhalter selbständig bei den im Zielland zuständigen Behörden, ggf. über die Botschaft des jeweiligen Landes, erfragt werden. Seitens der Veterinärbehörde kann zu den jeweiligen Einreisebedingungen keinerlei Beratung durchgeführt werden.
Sofern die Verwendung von länderspezifischen Einreiseformularen erforderlich ist, sind diese durch Sie zusammen mit Ihrem Antrag zu übermitteln. Sofern besonderen Anforderungen entsprochen werden muss, senden Sie uns selbsttätig Nachweise (z.B. Kopie aller beschriebenen Seiten des EU-Heimtierausweises, tierärztliche Dokumentation von Untersuchungen und Behandlungen) hierzu im Vorfeld zum zu vereinbarenden Termin ein.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag rechtzeitig, das heißt mindestens drei Wochen vor Ihrer geplanten Reise, zu stellen ist. Alle erforderlichen Unterlagen sind vor einer Terminvereinbarung digital an vetleb@ba-spandau.berlin.de zur Prüfung einzureichen.
Für die Bearbeitung Ihres Antrages zur Ausstellung eines amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand für die Vorbereitung und Erstellung des Zertifikates.
Weiterführende Informationen zu unterschiedlichen Zielländern finden Sie unter: petsontour
Rückreise:
Für die notwendigerweise zu erfüllenden Rückreisebedingungen (in die EU) ist die hiesige Behörde nicht zuständig. Weiterführende Informationen diesbezüglich können Sie der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) entnehmen.