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- (vorübergehenden) Haltverboten für Umzüge, Lieferungen usw.
- Überholverboten
- Sicherungsmaßnahmen an Brücken und Bahnübergängen
- Parkraumbewirtschaftungsgebieten
- Fußgängerzonen
- Taxiständen
- Maßnahmen für den ruhenden Verkehr
- Schwerbehindertenparkplätzen
- Maßnahmen zur Sicherung von Einfahrten, abgesenkten Gehwegen und Parkflächen
- Maßnahmen zum Gewässer- und Biotopschutz
Ausnahmegenehmigungen, z.B. für
- Straßenhandel
- Schankvorgärten
- Informationsstände
- Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsverbot für Lkw
- das Parken von Fahrzeugen von Betrieben in Parkraumbewirtschaftungsgebieten (siehe Hinweis unten!)
Weitere Aufgaben
- Verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
- Ausnahmegenehmigungen nach der Ferienreiseverordnung
- Rahmenanordnung im Vereinfachten Verfahren für kurzfristige Baustellen auf Geh- und Radwegen und für die Aufstellung von vorübergehenden Haltverboten für Umzüge, Ladetätigkeiten u.ä.
- Parkerleichterungen für Schwerbehinderte