Die Regelungen zum Kindschaftsrecht sind im Bürgerlichen Gesetzbuch zusammengefasst und regeln die Beziehungen des Kindes zu seiner Familie. Hierzu gehören das Abstammungsrecht, das Sorge- und Umgangsrecht, das Namensrecht, das Adoptionsrecht, das Unterhaltsrecht und das damit zusammenhängende Recht des gerichtlichen Verfahrens.
Leistungen / Aufgaben:
- Vormundschaften und Pflegschaften für minderjährige Kinder und Jugendliche
- Beistandschaften zur Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern und Jugendlichen
- Beratung und Unterstützung in Kindschaftsrechtsangelegenheiten und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
- Beurkundungen in Kindschaftssachen und Unterhaltsangelegenheiten
- Auskunft aus dem Sorgeregister
Alle Leistungen des Fachdienstes sind in der Regel gebührenfrei!