Kindertagespflege ist neben der Kindertageseinrichtung (Kita) eine Betreuungsmöglichkeit für Kinder bis zum Schuleintritt. Sie erfüllt wie die Kita einen Bildungsauftrag (Betreuung, Erziehung, Bildung) und soll die Kinder in ihrer Gesamtentwicklung fördern. Kindertagespflege ist in der Regel auch in der Lage, individuellere Bedürfnisse der Familien zu berücksichtigen (z.B. ungünstige Betreuungszeiten, Ernährungsbesonderheiten bei Allergien).
In der Kindertagespflege werden Kinder in kleinen Gruppen im familiären Rahmen betreut. Sie haben eine kontinuierliche Bezugsperson und können individuell betreut werden.
Kindertagespflege für bis zu 5 Kinder findet oft in der Privatwohnung der Tagespflegeperson statt. Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes erfolgt über das Jugendamt nach Maßgabe freier Plätze.
Bei der Kindertagespflege im Verbund findet die Betreuung der Kinder in der Regel in dafür angemieteten Räumen statt. Es werden dort 10 Kinder bis zur Einschulung betreut. In diesen Verbundpflegestellen arbeiten jeweils zwei qualifizierte Tagespflegepersonen zusammen.
Alle vom Jugendamt vermittelten Tagespflegepersonen sind überprüft, haben sich in Kursen qualifiziert und / oder verfügen über eine pädagogische Ausbildung (z.B. Erzieher/in). Dies ist für eine qualifizierte Betreuung der Kinder wichtig und unterstützt die notwendige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern der Kinder. Diese Betreuungsform ermöglicht überschaubare Kindergruppen und behält gleichzeitig ihren familiennahen und individuellen Charakter