- Jugendliche, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten und zwischen 14 und 18 Jahren alt sind sowie deren Eltern und Sorgeberechtigten
- Junge Menschen (Heranwachsende) zwischen 18 und 21 Jahren
Unsere Aufgabe ist es, jungen Menschen und deren gesetzlichen Vertretern aufkommende Fragen zu beantworten und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu finden. Es können auch weitere Hilfsangebote im Rahmen der Jugendhilfe vermittelt werden.
In jedem Strafverfahren gegen Jugendliche (von 14 bis 18 Jahren) und Heranwachsende (von 18 bis unter 21 Jahren) ist die Jugendhilfe im Strafverfahren gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet.
Wir unterstützen in erster Linie die jungen Menschen, denen eine Straftat vorgeworfen wird sowie deren Eltern und Angehörige im Vorfeld der Gerichtsverhandlung und im gesamten Verfahren.
Hinweis: Die Teilnahme an einem beratenden Gespräch ist freiwillig und kostenlos !
Eine kostenlose Rechtsberatung finden Sie beim Jugendberatungshaus Spandau