Elterngeld und Elternzeit – mit diesen Leistungen sollen Eltern mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Betreuung ihrer kleinen Kinder gegeben werden und stellt eine Lohnersatzleistung dar. Insbesondere Väter bekommen durch den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit eine realistische Chance, sich an den Erziehungsaufgaben zu beteiligen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird damit wesentlich verbessert.
Auch ohne eine vorherige Erwerbstätigkeit ist der Bezug von Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages möglich.