Die Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen ermöglicht weiterhin eine umfassende Pflege, auch wenn häusliche Pflege nicht mehr möglich bzw. ausreichend ist.
Genau wie bei der ambulanten Hilfe zur Pflege richtet sich der Pflegeumfang ganz individuell nach den persönlichen Erfordernissen.
Die stationäre Pflege erfolgt in geeigneten Einrichtungen.
Hilfe zur Pflege - stationär -
Bild: Alexander Raths - Fotolia.com
-
Antrag auf Sozialhilfe
-
Anlage über Grundvermögen zum Antrag auf Sozialhilfe
-
Einwilligungserklärung zur Datenschutzgrundverordnung EU DSGVO
-
Infoblatt Datenschutz
-
Merkblatt Kontoauszüge
-
Vermögenserklärung
-
Wohngeldantrag
Zuständigkeiten
-
Telefonliste Soz 44
Liste der zuständigen Sachbearbeiter/innen