Hilfe zur Pflege - stationär -

Junge und alte Frau

Die Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen ermöglicht weiterhin eine umfassende Pflege, auch wenn häusliche Pflege nicht mehr möglich bzw. ausreichend ist.
Genau wie bei der ambulanten Hilfe zur Pflege richtet sich der Pflegeumfang ganz individuell nach den persönlichen Erfordernissen.
Die stationäre Pflege erfolgt in geeigneten Einrichtungen.

Erforderliche Unterlagen

Den beigefügten Antrag auf Sozialhilfe und die Anlagen bitte ausfüllen, unterschreiben und mit den entsprechenden Nachweisen versehen.
Bitte füllen Sie den Antragsbogen vollständig aus und kreuzen auch Ja- / Nein-Felder entsprechend an.
Nichtzutreffendes ist bitte zu streichen.

  • Antrag auf Sozialhilfe

    PDF-Dokument (1.8 MB)

  • Anlage über Grundvermögen zum Antrag auf Sozialhilfe

    PDF-Dokument (521.8 kB)

  • Einwilligungserklärung zur Datenschutzgrundverordnung EU DSGVO

    PDF-Dokument (272.0 kB)

  • Infoblatt Datenschutz

    PDF-Dokument (390.3 kB)

  • Merkblatt Kontoauszüge

    PDF-Dokument (320.3 kB)

  • Vermögenserklärung

    PDF-Dokument (130.6 kB)

  • Wohngeldantrag

    PDF-Dokument (419.2 kB)

  • Kopien der aktuellen Rentenbescheide aller Renten
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises, falls vorhanden
  • Kopie des Betreuerausweises oder der Vollmacht
  • Wohn-und Betreuungsvertrag (Heimvertrag)
  • Einstufungsbescheid der Pflegekasse (Pflegegradnachweis)
  • Kopien der lückenlosen Kontoauszüge (aller Konten)
  • Bei Sparbüchern, Depots u. ä. sind Auszüge der letzten drei Monate vor Heimaufnahme bzw. Antragstellung vorzulegen
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung, sofern vorhanden (letzte Beitragsabrechnung und Zahlungsnachweis)
  • Kopie der Wohnungskündigung und der Kündigungsbestätigung des Vermieters (nicht bei Ehepaaren)
  • Nachweis über Genossenschaftsanteile sowie Mietkautionen, sofern vorhanden
  • Wohngeldbescheid (auch bei Ablehnung)
  • Schriftliche Begründung bei Einzug/ Wechsel in ein Einzelzimmer
  • Bestätigung der Einrichtung, dass keine dauerhafte Bettlägerigkeit vorliegt

Bei Ehepaaren

  • Nachweis der Bruttokaltmiete (letzter Mietänderungsbescheid)
  • Ggf. Nachweis der Heizkosten, sofern nicht in der Miete enthalten
  • Nachweise Hausrat- und Haftpflichtversicherung
  • Bei dezentraler Warmwasserversorgung entsprechenden Nachweis einreichen

Rechtsgrundlagen

Leitung

Frau Lübke
Tel: (030) 90279-2516
Fax: (030) 90279-2417
Zimmer 312
E-Mail

Sprechzeiten

  • Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr
  • nach telefonischer Vereinbarung

Zuständigkeiten

  • Telefonliste Soz 44

    Liste der zuständigen Sachbearbeiter/innen

    PDF-Dokument (373.5 kB) - Stand: Oktober 2024

Fahrverbindungen

U-Bahn Rathaus Spandau
U7

S-Bahn Spandau
S3, S9

Bus Rathaus Spandau
130, 134, 135, 136, 137, 237, 337, 638, 671, M32, M36, M37, M45, X33, X36, X37, N7, N30, N34

Datenschutzhinweise