Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Seit dem 01.01.2003 gibt es in Deutschland die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§ 41 ff. SGB XII ). Diese aus der Armenhilfe bzw. Fürsorge hervorgegangenen Sozialleistungen sollen im Bedarfsfall den notwendigen Lebensunterhalt in Form einer Grund- und Mindestsicherung garantieren.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasst:

  • Regelbedarf
  • Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarfe, beispielsweise:

- für Schwerbehinderung mit Merkzeichen G oder aG,
- für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
- für Alleinerziehende mit einem Kind oder mehreren minderjährigen Kindern,
- für kostenaufwendige Ernährung,
- für eine dezentrale Warmwasserversorgung.

  • Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und für Vorsorge
  • Einmalige Bedarfe, beispielsweise:

- Erstausstattung einer Wohnung
- Erstausstattung für Bekleidung
- Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
- Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen,
- Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.

Voraussetzungen

  • Rentenalter oder dauerhafte Erwerbsminderung
    • Erreichen des Rentenalters (Das Rentenalter beginnt zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Geburtsjahrgang) oder
    • unbefristete volle Erwerbsminderung (Feststellung durch Rententräger) und Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre alt)
  • Niedriges Einkommen, niedriges Vermögen
    • Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
  • Wohnsitz in Berlin
    • einwohneramtliche Meldung oder
    • bei Wohnungslosigkeit gewöhnlicher Aufenthalt in Berlin

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
    (siehe unter “Formulare”)
  • Gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Nachweise der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Kontoauszüge
  • Mietvertrag
    gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
    Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Formulare

Rechtsgrundlagen

  • Grundsicherung - Erläuterungen in leichter Sprache

    Dokument: Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Behindertenbeirates Steglitz-Zehlendorf

    PDF-Dokument (738.6 kB)

Leitung

Soz 33 (A – K)

Frau Botzon
Tel: (030) 90279-3812
Fax: (030) 90279-6115
Zimmer 513
E-Mail

Soz 34 (L – Z)

Herr Thamm
Tel: (030) 90279-3574
Fax: (030) 90279-7614
Zimmer 501
E-Mail

Sprechzeiten

  • Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
  • Für alle anderen Arbeitstage können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren.
  • Telefonliste Soz 33 und 34

    Liste der zuständigen Sachbearbeiter/innen

    PDF-Dokument (216.0 kB) - Stand: März 2024

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