Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL, teilweise auch Hilu oder HiLu) ist eine in Deutschland bestehende bedarfsorientierte soziale Leistung zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums, gesetzlich geregelt im gleichnamigen dritten Kapitel des SGB XII – Sozialhilfe.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst:

  • Regelbedarf
  • Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarfe, beispielsweise:

- für Schwerbehinderung mit Merkzeichen G oder aG
- für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche
- für Alleinerziehende mit einem Kind oder mehreren minderjährigen Kindern
- für kostenaufwendige Ernährung
- für eine dezentrale Warmwasserversorgung

  • Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und für Vorsorge
  • Einmalige Bedarfe, beispielsweise:

- Erstausstattungen für Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
- Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
- Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen
- Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen

Voraussetzungen

  • Kein Anspruch auf vorrangige Leistungen
    Zu diesen Ansprüchen gehören zum Beispiel:
    • Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
    • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII))
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Altersgrenze und Erwerbsminderung
    • Bezug einer Altersrente und das Rentenalter wurde noch nicht erreicht (Das Rentenalter beginnt zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Geburtsjahrgang)
      oder
    • befristete volle Erwerbsminderung (Feststellung durch Rententräger) liegt vor

Erforderliche Unterlagen

  • Gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Nachweise der befristeten Erwerbsunfähigkeit
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Kontoauszüge
  • Mietvertrag
    gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Leitung

Soz 33 (A – K)

Frau Botzon
Tel.: (030) 90279-3812
Fax: (030) 90279-6115
Zimmer 513
E-Mail

Soz 34 (L – Z)

Herr Thamm
Tel.: (030) 90279-3574
Fax: (030) 90279-7614
Zimmer 501
E-Mail

Sprechzeiten

  • Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
  • Für alle anderen Arbeitstage können Sie telefonisch einen Gesprächstermin vereinbaren.
  • Telefonliste Soz 33 und 34

    Liste der zuständigen Sachbearbeiter/innen

    PDF-Dokument (216.0 kB) - Stand: März 2024

Fahrverbindungen

U-Bahn Rathaus Spandau
U7

S-Bahn Spandau
S3, S9

Bus Rathaus Spandau
130, 134, 135, 136, 137, 237, 337, 638, 671, M32, M36, M37, M45, X33, X36, X37, N7, N30, N34

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