Bestattungskosten

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Voraussetzungen

  • Nachlass oder Bestattungsvorsorge des Verstorbenen nicht ausreichend
  • Kostentragungspflicht der antragstellenden Person/en
    Zum Tragen der Kosten sind nacheinander verpflichtet:
    • vertraglich Verpflichtete (beispielsweise bei Bestattungsvorsorgevereinbarung)
    • der Erbe, bei einer Erbengemeinschaft jeder Miterbe
    • beim Tode der Mutter eines Kindes infolge der Schwangerschaft oder Entbindung dessen Vater
    • Unterhaltsverpflichtete
    • bestattungspflichtige Personen gemäß § 16 Bestattungsgesetz.
  • Hilfebedürftigkeit der antragstellenden Person/en
    Die Antragstellenden können die Kosten der Bestattung nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen tragen

Keinen Anspruch auf Kostenübernahme hat, wer ohne rechtliche Verpflichtung die Kosten einer Bestattung trägt. Dazu zählt unter anderem, wer aus einem Gefühl sittlicher Verpflichtung oder auf Wunsch der verstorbenen Person, aber ohne Rechtspflicht, die Bestattung veranlasst (beispielsweise Freunde, Nachbarn, ehemalige Betreuer, Nachlasspfleger).

Formular

  • Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten

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Rechtsgrundlagen

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist grundsätzlich:

  • für Verstorbene, die Sozialhilfe bezogen haben: der Träger der Sozialhilfe, von dem der Verstorbene Sozialhilfe bezogen hat
  • für Verstorbene, die keine Sozialhilfe bezogen haben: der Träger der Sozialhilfe des Sterbeortes. Sofern Berlin der Sterbeort ist, richtet sich die Zuständigkeit nach der letzten landeseinwohneramtlichen Meldung der/des Verstorbenen. Sofern die/der Verstorbene nicht in Berlin gemeldet war, gilt eine Sonderregelung, die Sie bitte im Einzelfall telefonisch erfragen.

Leitung

Frau Enders
Tel: (030) 90279-3576
Fax: (030) 90279-6115
Zimmer 101
E-Mail

Kontakt Zimmer Telefon Arbeitsgebiet
Frau Meyn (Soz 3141) 120 (030) 90279-2994 A – K
Herr Hinz (Soz 3142) 120 (030) 90279-2188 L – Z

Sprechzeiten

  • Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
  • Für alle anderen Arbeitstage können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren.

Fahrverbindung

U-Bahn Rathaus Spandau
U7

S-Bahn Spandau
S3, S9

Bus Rathaus Spandau
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