Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, sollen aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausgeführt werden. Die Eingliederungshilfe wird zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden.
Informationen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Das BTHG ist ein umfassendes Gesetzespaket, das viele Verbesserungen von der Prävention bis zur gesellschaftlichen Eingliederung vorsieht und somit mehr Möglichkeiten und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen schafft.
Das LAGeSo führt seit dem 1. Januar 2020 gem. § 3 Nr. 2 AG SGB IX als Träger der Eingliederungshilfe für alle Bezirksämter die Aufgaben der Leistungen der Persönlichen Assistenz für Menschen mit schwerer Körperbehinderung und besonderem Pflegebedarf in Form der bisherigen Variante 1 des LK 32 bzw. im Arbeitgebermodell durch, für die das Land Berlin auf Grund des § 98 Absatz 6 SGB XII in Verbindung mit § 98 SGB IX örtlich zuständig ist.