Liebe Bürger*innen,
mit der Veröffentlichung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) im Bundesgesetzblatt wird das Transsexuellengesetz abgeschafft und ab dem 1. November 2024 tritt das SBGG in Kraft. Damit einhergehend ändert sich auch die Zuständigkeit von den Amtsgerichten über auf die Standesämter.
Das Standesamt Spandau von Berlin möchte Ihnen im Form eines Merkblattes Unterstützung anbieten für die Anmeldung im Rahmen des SBGG. Bitte lesen Sie sich das Merkblatt in Ruhe aufmerksam durch. Selbstverständlich können Sie auch mit dem Standesamt in Kontakt treten, sollten Sie anschließend noch offene Fragen haben.