Ehefähigkeitszeugnis

Zurzeit ist eine Terminbuchung online nicht möglich. Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Behördennummer 030 115.

Ehefähigkeitszeugnis

Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten im Ausland heiraten.
Welche Unterlagen Sie hierfür benötigen, erfahren Sie beim Konsulat des Landes, in dem Sie heiraten möchten.
In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine rechtlichen Hindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen.
Es gibt Länder, in denen Sie kein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, sondern nur eine Ledigkeitsbescheinigung / Familienstandsbescheinigung. In Deutschland wird ihr Familienstand, Meldeadresse und die Staatsangehörigkeit durch die Bescheinigung aus dem Melderegister / Aufenthaltsbescheinigung nachgewiesen. Diese erhalten Sie im Bürgeramt/Meldebehörde.

Notwendige Unterlagen zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Welche Unterlagen zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und ist gerade bei Auslandsbeteiligung oft sehr umfangreich.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Behördenrufnummer 115.

Formular

  • Antrag Ehefähigkeitszeugnis

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