Ärger mit störenden E-Scootern und Leihfahrrädern
Spandau. Immer wieder gibt es Ärger wegen rücksichtslos abgestellter E-Scooter und Leihfahrräder auf Gehwegen und in Grünanlagen. Die Spandauer Verwaltung bekämpft das Problem jetzt mit stärkeren Mitteln: In den öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen und in ausgewiesenen Bereichen des öffentlichen Straßennetzes ist das stationslose Abstellen der Elektrokleinstfahrzeuge künftig untersagt. Das hat das Bezirksamt im April auf Initiative von Baustadtrat Frank Bewig (CDU) einstimmig beschlossen.
Mit einem neu erarbeiteten Gestaltungskonzept zum stationslosen Abstellen der zumeist elektrisch betriebenen Vehikel, die mittlerweile von sieben Anbietern in weiten Teilen der Havelstadt zur Anmietung vorgehalten werden, soll rücksichtsloses Abstellen verhindert werden. Das Bezirksamt reagiert damit auf Kritik aus der Bevölkerung. „Immer wieder kommt es zu Beschwerden, insbesondere von älteren Spandauerinnen und Spandauern sowie von Menschen mit Behinderungen“, weiß Bewig zu berichten. Der Dezernent, der auch für Verkehrsthemen zuständig ist, weiß aus eigener Erfahrung: „Die Elektrokleinstfahrzeuge und Leihräder werden von den Nutzern oft ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmende auf dem öffentlichen Straßenland abgestellt.“ So komme es an Bushaltestellen und auf Gehwegen immer wieder zu Behinderungen und Verkehrsgefährdungen. „Leider spielt auch das Nutzerverhalten eine große Rolle bei den Konflikten“, ergänzt Frank Bewig, der mit großer Sorge die Rücksichtslosigkeit einiger der zumeist jüngeren Rollernutzenden beobachtet. „Wir wollen Fußgehende und ÖPNV-Nutzende künftig besser schützen, insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.“
Beendigung der Ausleihe in definierten Bereichen des Bezirks künftig nicht mehr möglich
Bezirksstadtrat Frank Bewig erklärt: „Mit dem am 13. April verabschiedeten Beschluss werden die Anbieter nun verpflichtet, die Anmietung und das Abstellen in definierten Bereichen technisch zu unterbinden. Die Nutzung kann in den künftigen Negativbereichen nicht mehr beendet werden, der kostenpflichtige Leihvorgang läuft weiter, bis das Fahrzeug dort abgestellt wird, wo es erlaubt ist.“
Die Regeln für das Abstellen von E-Scootern, E-Bikes und Leihfahrrädern auf öffentlichen Flächen in Spandau:
• Andere Verkehrsteilnehmende, insbesondere Fußgehende, dürfen nicht behindert wer-den.
• Das stationslose Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen sowie Leihfahrrädern ist in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, auf den öffentlichen Friedhöfen und auf öffentlichen Kinderspielplätzen in Spandau untersagt.
• Das stationslose Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen sowie Leihfahrrädern ist auf dem öffentlichen Straßenland in Spandau auf definierten Straßen, Wegen und Plätzen unter-sagt, u.a. im Bereich des Bahnhofes und der Altstadt Spandau inkl. Kolk, vor der Zitadelle, in der Uferpromenade und Verlängerte Uferpromenade, der Neuendorfer Straße im Umfeld des Wröhmännerparks sowie des Brauereihofes
• An einem Abstellort dürfen höchstens insgesamt vier Kleinstfahrzeuge (anbieterunab-hängig) stationslos aufgestellt werden.
• Der Abstand zwischen den Abstellorten muss mindestens 250 m betragen.
• Bushaltestellen und U-Bahneingänge: Im Umkreis von 25 m ist das Abstellen nicht zulässig
• An Fußgängerüberwegen und im Unterstreifen zwischen Radweg und Fahrbahn ist das Abstellen ebenfalls nicht zulässig.
• Die Nutzung von Fahrradabstellanlagen darf nicht beeinträchtigt werden.
Gesetzliche Grundlagen:
• Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV, § 10)
• Grünanlagengesetz (GrünanlG, § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, Abs. 2)
• Berliner Straßengesetz (BerlStrG, §§ 10 Abs. 2, 11 Abs.1)
• Mobilitätsgesetz Berlin (MobG BE, §4Abs 2.)