Spandau erlässt Sondernutzungsgebühren für Gastronomen und Veranstalter

Pressemitteilung vom 18.09.2024

Das Bezirksamt Spandau hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomieflächen, Veranstaltungen und Warenausstellungen im Bezirk Spandau rückwirkend vom 1. Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2024 auf Antrag zu erlassen. Mit diesem Beschluss sollen die durch die Corona-Pandemie und die europaweite Teuerung infolge des Krieges in der Ukraine stark betroffenen Branchen entlastet werden. Die Entscheidung wurde auf Empfehlung des Berliner Senats getroffen.

Bezirksbürgermeister Frank Bewig erklärt:
„Unsere Gastronomen und Veranstalter sind ein wesentlicher Bestandteil des wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in Spandau. In Zeiten großer Herausforderungen müssen wir ihnen zur Seite stehen und sie bestmöglich unterstützen. Mit dem Erlass der Sondernutzungsgebühren entlasten wir die betroffenen Branchen und geben ihnen den notwendigen Spielraum, um sich wieder zu stabilisieren.“

Baustadtrat Thorsten Schatz führt dazu aus:
„Die vergangenen Jahre haben vor allem die Gastronomie- und Veranstaltungsbranche hart getroffen. Umsatzeinbrüche und wirtschaftliche Folgen des Ukraine-Krieges haben den Druck auf diese Bereiche erhöht. Der Senat hat daher das öffentliche Interesse des Landes Berlin erklärt, den betroffenen Branchen mit dem Erlass der Straßenlandsondernutzungsgebühren zu helfen. Mit diesem Beschluss setzt Spandau nun den Senatsbeschluss für die Spandauer Gastronomen und Veranstalter um.“

Betroffene Unternehmen und Veranstalter können nun bis spätestens 18. Oktober 2024 beim Straßen- und Grünflächenamt Spandau einen formlosen schriftlichen Antrag auf Erstattung unter Angabe ihrer Bankverbindung stellen. Dies betrifft Gastronomiebetriebe, die sondernutzungsgebührenpflichtig Außenflächen zum Ausschank nutzen, Gewerbetreibende, die Waren auf öffentlichem Straßenland ausstellen, sowie Veranstalter von Straßenfesten. Auch Veranstaltungen auf öffentlichen Grünflächen fallen unter den Erlass. Damit sollen vor allem traditionelle Veranstaltungen wie das Spandauer Altstadtfest und der Weihnachtsmarkt unterstützt werden, die für die lokale Wirtschaft und das kulturelle Leben im Bezirk eine wichtige Rolle spielen.