Der Bezirksstadtrat für Soziales und Bürgerdienste, Gregor Kempert, informiert:
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es den berlinpass in der aktuellen Form nicht mehr. Vielmehr erhalten leistungsberechtigte Personen automatisch nach Bewilligung ihrer Leistungen von der Leistungsstelle einen Berechtigungsnachweis übersandt. Eine Vorsprache oder ein gesonderter Antrag beim Bürgeramt oder der Leistungsstelle ist dann nicht mehr erforderlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Soziales werden so schnell wie möglich die Berechtigungsnachweise versenden.
Mit diesem Berechtigungsnachweis können wie gewohnt die Angebote für Kultur, Bildung, Sport und Freizeit genutzt werden. Für das Berlin-Ticket S muss der Berechtigungsnachweis nebst einem Passfoto und einem Ausweisdokument bei der BVG eingereicht werden.
Weitergehende Informationen kann der Webseite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales entnommen werden: https://www.berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/bn-berlin-ticket-s/bn-berlin-ticket-s-faq-1268079.php
Bis zum 31. März 2023 gilt eine Übergangsregelung:
Um sicherzustellen, dass alle Anspruchsberechtigten das Sozialticket nutzen können, gilt daher bis 31. März 2023 folgende Übergangsregelung:
Berlinpässe mit Gültigkeit in 2023 werden bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S als Berechtigungsnachweis anerkannt.
Ein gültiger Leistungsbescheid in Kopie wird bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S als Berechtigungsnachweis anerkannt. Bei diesen Fahrausweiskontrollen wird zusammen mit dem Leistungsbescheid auch immer das Personalausweisdokument kontrolliert.