Uferpromenade wird zur Einbahnstraße

Pressemitteilung vom 21.07.2022

Ausweitung der Maßnahmen während der Badesaison:
Ergänzungsanordnung rund um die Badewiese gilt ab Donnerstag

Kladow. Die Uferpromenade ist als einzige Zufahrtsstraße zum Groß Glienicker See auf Spandauer Seite sehr stark belastet, wenn besonders an den Wochenenden hunderte Badegäste mit ihren Privatfahrzeugen versuchen, möglichst dicht an die Badestellen im Süden Spandaus heranzufahren. Die Zahl der Parkplätze reicht bei weitem nicht aus, um den Ansturm aufzunehmen. Dann werden angrenzende Grünflächen als Abstellplätze genutzt und die schmale Straße zugeparkt. Wiederholt kam es vor, dass Rettungskräfte die Uferpromenade nicht mehr befahren und Anlieger ihre Grundstücke nicht erreichen konnten.
Das Bezirksamt hatte deshalb bereits in den Sommermonaten des vergangenen Jahres in Abstimmung mit der Polizei zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich Uferpromenade/ Verlängerte Uferpromenade zu gewährleisten und hierzu für die Monate Juni bis September die Möglichkeit geschaffen, den Straßenzug durch die Ordnungskräfte von Polizei und Ordnungsamt nach Verkehrslage vor Ort zeitweilig zu sperren. Flankiert wird diese Anordnung, die in diesem Sommer erneut gilt, zusätzlich durch Absperrgitter und Poller im Bereich der Badewiese.

Einbahnstraßenregelung in den Sommermonaten, damit Rettungskräfte durch-kommen

Wegen der zuletzt massiven Missachtung der Maßnahmen und dem gewaltsamen Entfernen von Absperrvorrichtungen hat die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit Polizei und Ordnungsamt ergänzende Maßnahmen angeordnet:

Im Bereich der Badewiese wird die Uferpromenade (ab Hausnummer 42 b/c)/ Verlängerte Uferpromenade (bis Einfahrt Parkplatz Gaststätte) bis zum 30.09.2022 auf einer Länge von ca. 400 Metern als Einbahnstraße in südlicher Fahrtrichtung ausgewiesen und beidseitig mit absoluten Haltverboten versehen. Die Fahrbahn wird durch Absperrgitter für die Dauer der Maßnahme auf eine Fahrstreifenbreite eingeengt, um das ordnungswidrige Parken dort zu unterbinden. Der Bereich außerhalb der Fahrbahn, neben den Absperrungen, kann für den Fußgängerverkehr genutzt werden.

Die Einbahnstraßenregelung wird südlich bereits an der Zufahrt vom Krampnitzer Weg sowie an der Straße 133 jeweils durch entsprechende Beschilderung angezeigt und gilt ab dem 21.07.2022 bis voraussichtlich 30.09.2022. Witterungsabhängig kann sie verkürzt oder verlängert werden. Die Zufahrt bis zum Restaurant ist auch von Süden her weiterhin möglich, dies wird auf den genannten Schildern im Vorfeld der Absperrung entsprechend angezeigt.