Gesucht werden Persönlichkeiten, die sich in herausragender Weise für die Belange des Bezirks oder dessen Gemeinwesen verdient gemacht und sich in vorbildlicher Art langjährig in der Zitadellen- und Havelstadt Spandau ehrenamtlich engagiert haben. Einmalige Rettungstaten können ebenfalls mit der Verleihung der Spandauer Ehrennadel gewürdigt werden.
Zu der Verleihung der Spandauer Ehrennadel führt Bezirksbürgermeisterin Dr. Brückner aus:
„Die Entscheidung sich ehrenamtlich zu engagieren und Zeit zu investieren, ist ein Zeichen sozialer und gesellschaftlicher Kompetenz. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind Grundpfeiler unserer Gesellschaft, die unsere Anerkennung und unseren Respekt verdienen. Menschen die sich einbringen, solidarisch mit ihrem Gegenüber sind, Zivilcourage täglich leben, unterstützen, Hilfe oder gar Halt bieten und dafür keine Gegenleistung erwarten erhalten, mit dieser Auszeichnung Wertschätzung und Dank für ihre Mühen.
Ich rufe die Spandauer Bevölkerung daher auf, dem Bezirksamt bis
zum 19. August 2022 ausführlich begründete Vorschläge für die Verleihung der Spandauer Ehrennadel 2022 einzureichen, insbesondere mit den Kontaktdaten des Vorschlagenden.
Das eigens dafür eingesetzte Findungsgremium, aus Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung, wird aus den hoffentlich zahlreichen begründeten Vorschlägen die Ehrennadelempfänger des Jahres 2022 auswählen.“
Vorschläge mit den entsprechenden Begründungen können beim Bezirksamt Spandau von Berlin per Post, Büro der Bezirksbürgermeisterin, 13597 Berlin, oder per E-Mail unter benjamin.schneider@ba-spandau.berlin.de eingereicht werden (Eigenmeldungen finden keine Berücksichtigung ).
Weitere Auskünfte erhalten Sie im Bezirksamt Spandau bei Herrn Schneider unter der Telefon-nummer 90279 3325.
Bereits seit dem Jahr 2001 vergeben Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung Spandau die höchste Auszeichnung des Bezirkes: die Spandauer Ehrenadel.
Die Verleihung der Auszeichnung erfolgt alljährlich im Rahmen eines Festaktes in der Spandauer Zitadelle.
Ausgenommen von der Verleihung dieser Auszeichnung sind Personen, die ihre Verdienste in Ausübung ihrer beruflichen oder dienstlichen Verpflichtungen erworben haben oder deren Verdienste bereits durch eine höherrangige Auszeichnung (beispielsweise durch Verleihung des Bundesverdienstkreuzes) gewürdigt wurden.