Flucht aus der Ukraine – was ist bei mitgebrachten Hunden und Katzen zu beachten?

Pressemitteilung vom 29.03.2022

Derzeit treffen zahlreiche Schutzsuchende in Berlin ein. Die mitgebrachten Heimtiere erfüllen aufgrund der überstürzten Abreise oftmals die geltenden EU-Regelungen für die Einfuhr, ins-besondere zur Tollwut, nicht. Um trotz der humanitären Notlage einen größtmöglichen Schutz vor einer Einschleppung der Tollwut sicherzustellen, haben die Länder auf Veranlassung der EU-Kommission für Heimtiere, die ihre Besitzer begleiten, Ausnahmeregelungen erlassen.

Die aus dem Kriegsgebiet geflüchteten Menschen brauchen unsere Hilfe und Unterstützung, die ihnen auch seitens vieler Spandauerinnen und Spandauern zuteil wird. Deutschland ist seit 2008 tollwutfrei. Aber nicht nur deshalb gilt es alles zu tun, um eine Einschleppung der Tollwut möglichst zu verhindern. Tollwut ist eine gefährliche Infektionskrankheit, die auf Tiere und den Menschen übertragen werden kann. Für Tollwut gibt es keine Heilung, einmal ausgebrochen verläuft sie immer tödlich.

Der Stadtrat für Soziales, Bürgerdienste und Ordnungsamt, Gregor Kempert, bittet daher die Spandauerinnen und Spandauer dringend darum, dass bei Aufnahme einer Familie samt Hund, Katze oder Frettchen, Folgendes zu beachten ist:

Melden Sie das Tier unverzüglich bei der Veterinäraufsicht an. Die Besitzer des Tieres sollten, wenn noch nicht geschehen, einen praktischen Tierarzt aufsuchen, der das Tier untersucht, ggf. mit einem Chip kennzeichnet, gegen Tollwut impft und einen Heimtierausweis ausstellt.

Tiere, die erst nach Verlassen der Ukraine in einem EU-Land gegen Tollwut geimpft werden, müssen nach der Impfung für 21 Tage in eine sog. häusliche Quarantäne. In dieser Zeit sollten die Tiere gut beobachtet werden. Zeigen sie irgendwelche Krankheitsanzeichen, ist sofort die Veterinäraufsicht zu informieren. Während der Quarantäne sollten die Tiere keinen Kontakt zu anderen tollwutempfänglichen Tieren haben und auch enger Kontakt zu Kindern ist zu vermeiden. Sie dürfen mit dem Hund spazieren gehen, müssen diesen jedoch immer an der Leine führen und wenn möglich, auch mit einem Maulkorb. Haben Sie selbst einen Hund oder eine Katze, so sollte diese aktuell gegen Tollwut geimpft sein, d.h., regelmäßig im Rhythmus des vom Impfstoffhersteller angegebenen Abstand oder vor mindestens 3 Wochen.

Sollten die mitgebrachten Tiere innerhalb von 3 Monaten nach der Impfung versterben, muss ebenfalls die Veterinäraufsicht informiert und das Tier untersucht werden.

Gregor Kempert weist zudem darauf hin, dass diese Ausnahmen nur für Hunde, Katzen und Frettchen gelten können, die von ihren Besitzern oder einem Familienmitglied begleitet wer-den und wenn es nicht mehr als 5 Tiere sind. Tiere, die ohne familiäre Begleiter kommen, also z.B. Tiere aus Sammeltransporten, müssen in Quarantäne. Sie sind ebenfalls unverzüglich der Veterinäraufsicht zu melden. Diese Tiere stellen ein erhöhtes Risiko dar, da man nichts zu deren Herkunft oder bisherigen Haltung erfahren kann. Es kann sich also auch um sog. Straßenhunde handeln, bei denen der Tollwutstatus völlig ungewiss ist und deshalb ein möglicher Kontakt zu einem tollwutinfizierten Tier nicht ausgeschlossen werden kann. Hier muss deshalb besonders sorgfältig geprüft werden, wo und unter welchen Bedingungen, diese Tiere untergebracht werden können.

Sie erreichen die Veterinäraufsicht unter: 030/ 90279 2557 (AB) oder vetleb@ba-spandau.berlin.de