Der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Spandau möchte hiermit über die ab dem 17. März 2021 geltende Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen längs der großen Gewässer und Kanäle im Bezirk informieren.
Grund für die Maßnahmen ist Folgender:
In Berlin wurde der Geflügelpesterreger vom Subtyp H5N1 erstmals in dieser Saison am 26.01.2022 bei einem im Bezirk Lichtenberg in der Rummelsburger Bucht verendet aufgefundenen Möwe amtlich festgestellt. Am 11.02.2022 erfolgte die amtliche Feststellung bei einem Mäusebussard in Neukölln (Fundort nahe Britzer Garten) und einem aus dem Landwehrkanal geborgenem Schwan (Friedrichshain-Kreuzberg). Am 15.02.2022 folgten amtliche Feststellungen bei neun weiteren Schwänen aus dem Landwehrkanal sowie bei einer Möwe aus dem Müggelsee (Treptow-Köpenick). Die Zahl der Feststellungen bei Wildvögeln in Berlin beträgt am 15.02.2022 zusammengenommen 13, wobei die zehn im Landwehrkanal aufgefundenen Schwäne einem epidemiologischen Hot-Spot zuzuordnen sind.
Das Land Berlin stellt aufgrund des Gewässerreichtums und des guten Nahrungsangebots einen attraktiven Aufenthaltsort für standorttreue und ziehende Wat- und Wasservögel dar. Durch den beendeten Herbst-Vogelzug ist die Dichte der Vogelpopulationen in den Rastgebieten derzeit überall besonders hoch. Dabei werden auch Berliner Flächen und Gewässer aufgesucht. Diese Bedingungen begünstigen die Virusübertragung und –ausbreitung zwischen ziehenden und standorttreuen Wildvögeln. Tote, infizierte Wildvögel werden wiederum von Beutegreifern und Aasfressern wie Greifvögeln und Rabenvögeln aufgenommen, die zu einer weiteren Virusverbreitung innerhalb ihres Bewegungsradius beitragen. Mit dem HPAI H5N1 Nachweis bei einem Mäusebussard ist das Risiko von Eintragungswegen in Geflügelbestände, die nicht unmittelbar in Gewässernähe lokalisiert sind, erhöht.
Diese Gesamtlage weist zusammengenommen darauf hin, dass sich das Virus weiterhin überregional und auch in die Berliner Landesfläche hinein ausbreitet und es jederzeit zu weiteren Fällen in der Wildvogelpopulation kommen kann, die das Risiko der Einschleppung in Hausgeflügelbestände erhöhen. Zusätzlich ist für die vergleichsweise kleine Landesfläche Berlins epidemiologisch bedeutsam, dass infizierte Wildvögel vor ihrem Verenden das Geflügelpestvirus bei einem Standortwechsel durch Einflug in mehrere Geflügelbestände einzutragen vermögen.
Deshalb haben die Veterinär- und Lebensmittelaufsichten mehrerer Bezirke tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen erlassen.
Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten (andere Vögel, ausgenommen Tauben) sind deshalb längs der großen Gewässer und Kanäle im Bezirk in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Eine Schutzvorrichtung ist hierbei eine Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
Die Allgemeinverfügung ist vorerst bis zum 18. März 2022 befristet, über das weitere Vorgehen wird nach einer erneuten Risikoanalyse entschieden.
Die vollständigen Informationen sind auch der entsprechenden Allgemeinverfügung zu entnehmen:
Personen, die Tiere der oben genannten Arten halten, werden dringendst gebeten, diese (sofern noch nicht geschehen) unverzüglich der örtlichen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht anzuzeigen. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu schweren Erkrankungen geführt – die Weitergabe von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann.
Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger.
Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes weist trotzdem darauf hin, dass in den kalten Jahreszeiten alte und kranke Tiere allgemein häufiger durch Kälte oder durch schlechte Ernährung sterben. Nicht jeder tote Vogel muss an Geflügelpest gestorben sein. Erst wenn mehrere Vögel deutlich krank erscheinen oder an einer Stelle tot gefunden werden, sollten Sie das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei benachrichtigen.
Weitere Informationen zu den konkreten Maßnahmen in den Geflügelhaltungen des Bezirkes Spandau erhalten Sie über den Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Spandau, in der Carl-schurz-Str. 2-6, 13597 Berlin oder per E-Mail unter vetleb@ba-spandau.berlin.de.