Reduzierung der Kontaktpersonennachverfolgung in Spandau

Pressemitteilung vom 19.01.2022

Seit Montag, 17.01.2022 hat das Gesundheitsamt Spandau die
Kontaktpersonennachverfolgung weiter reduzieren müssen. Die vollständige Kontaktpersonennachverfolgung beschränkt sich ab sofort auf den Bereich der Krankenhäuser, der Pflegeeinrichtungen und der Geflüchtetenunterkünfte.

Hierzu erklärt Oliver Gellert Bezirksstadtrat für Jugend und Gesundheit: “Aufgrund des Anstiegs der Meldungen auf täglich ca. 1.200 – 1.500, das ist ca. das Zehnfache der Meldungen aus der 4.Welle, ist es dem Gesundheitsamt nicht mehr möglich die Kontaktpersonennachverfolgung im Bereich der Schulen und KiTas aufrecht zu erhalten.”

Die Fallzahlen haben sich im Vergleich zur ersten Januarwoche vervierfacht und die Tendenz ist steigend. „Hinzukommt, dass die Schulaufsicht bereits Mitte letzter Woche gemeldet hat, dass die Schulen ihren Teil der Kontaktpersonennachverfolgung nicht mehr leisten könnten.“ so Oliver Gellert weiter.

Die neuen Regelungen sehen vor, dass ab sofort durch die Schulen und die KiTas keine Kontaktpersonen mehr festgelegt werden sollen. Die Entscheidung darüber, ob es sich bei den Kindern und Jugendlichen um eine enge Kontaktperson handelt, treffen ab sofort die Eltern.

Sollten Eltern zu der Einschätzung kommen, dass ihre Kinder eine enge Kontaktperson sind und in Quarantäne gehen, so können die benötigten Unterlagen unter ges2@ba-spandau.berlin.de mit einer kurzen Email und unter Angabe der Klasse und Schule bzw. der Gruppe und der KiTa des Kindes abgerufen werden.