Für den Schiedsamtsbezirk Spandau 2 (Postleitzahlenbereiche 13581, 13593, 13595, 13597, 14052, 14089) wird eine Schiedsperson gesucht. Vor dem Schiedsamt werden Klärungen in vor- und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Motto „vertragen statt klagen“ herbeigeführt.
Auf der Grundlage des Berliner Schiedsamtsgesetzes können folgende Streitigkeiten geklärt werden: Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Bedrohung, Verletzung des Briefgeheimnisses, vermögensrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld, Beachtung der Hausordnung, Bewahrung nachbarrechtlicher Belange. Ausgenommen sind erbrechtliche Angelegenheiten, Unterhaltsstreitigkeiten, Ehesachen, Betreuungssachen und Bürgschaften. Jede neue Schiedsperson wird in speziellen Einführungs- und Vertiefungslehrgängen geschult.
Die Ausübung des Amtes erfolgt ehrenamtlich für fünf Jahre, daher handelt es sich nicht um eine arbeitsrechtliche Einstellung. Folgende persönlichen Voraussetzungen müssen zwingend erfüllt sein: Alter 30 bis 70 Jahre, Wohnsitz in Spandau, besitzt die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, unbescholten und keine Beschränkung in der Verfügung des eigenen Vermögens. Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau wählt aus den Bewerbungen die Schiedsperson aus.
Interessenten an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit können eine kurze Bewerbung mit Lebenslauf bis zum 26.01.2022 beim Bezirksamt Spandau von Berlin, Bezirkswahlamt, Carl-Schurz-Str. 2/6, 13597 Berlin, einreichen. Fragen zu diesem Ehrenamt können telefonisch unter 90279-2316 oder per E-Mail an bezirkswahlamt@ba-spandau.berlin.de gestellt werden.
Ansprechperson: Frau Slomianski