Der Stadtrat für Bürgerdienste, Ordnung und Jugend, Stephan Machulik, teilt mit, dass auf Grund der aktuellen Seuchenlage bei Wildvögeln in Berlin und Wild- und Hausgeflügel in Brandenburg, die Aufstallpflicht für Geflügel in Spandau aufgehoben werden kann.
In Deutschland sind seit dem 30.10.2020 über 1.300 Fälle der hochpathogenen Variante bei Wildvögeln (ein Ausbruch umfasst z.T. mehrere Wildvögel) sowie 257 Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln festgestellt worden (Stand 14.05.2021).
Das Land Brandenburg verzeichnet am 14.05.2021 im Tierseuchennachrichtensystem (TSN) 64 Ausbrüche bei Wildvögeln und elf Ausbrüche bei Geflügelhaltungen. In den letzten vier Wochen wurde ein Wildvogelfall festgestellt, zuletzt am 14.04.2021.
In den Bezirken Berlins erfolgten seit dem Erstbefund im November 2020 weitere 20 Feststellungen bei Wildvögeln. In den letzten 4 Wochen wurden 2 Fälle bei Wildvögeln diagnostiziert, zuletzt am 19.04.2021.
Das Friedrich-Löffler- Institut für Tierseuchen geht in seiner Risikoeinschätzung vom 26.04.2021 nur noch von einem mäßigen Eintragsrisiko in die Hausgeflügelbestände aus.
Stephan Machulik weist die Spandauerinnen und Spandauer darauf hin, dass die Haltung von Geflügel und jede Haltung anderer landwirtschaftlicher Nutztiere unabhängig von jeder Tierseuche, bei der Veterinäraufsicht anzuzeigen ist.