Nicht nur die Schulgemeinschaft selbst, auch die Bewohner/innen der Gartenstadt Staaken hängen an ihrer kleinen Zeppelin-Grundschule. Doch die Schule hat schon seit Jahren ein Platzproblem, und das lässt sich spätestens seit der Einführung des gesetzlichen Anspruchs auf kostenloses Schulmittagessen und der damit verbundenen Notwendigkeit ausreichender Mensa-Räume nicht mehr kleinreden.
Um die Zukunftsperspektiven für den rund 100 Jahre alten Schulstandort inklusive der erforderlichen Erweiterung zu einer 2-zügigen Grundschule auszuloten, hatte das Schul- und Sportamt 2019 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse seit Mai 2020 vorliegen:
Nach Abgleich mit dem aktuellen Musterraumprogramm des Senats für 2-zügige Grundschulen listet die Studie ein Flächendefizit von gut 2000 Quadratmetern auf. Das Problem: Eine bedarfsgerechte Erweiterung und Instandsetzung der historischen Schulgebäude am Standort Heidebergplan 3 und 4 unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der Bauordnung, der Barrierefreiheit und des Arbeitsschutzes scheitert nicht zuletzt an den erhöhten Denkmalschutz-Anforderungen. Wenn man bedenkt, dass sich die Gartenstadt Staaken auf einer Vorstufe zum UNESCO Weltkulturerbe befindet, ist das durchaus nachvollziehbar.
Für eine mögliche Erweiterung der Schule wurden zwei vorhandene Flächen in der Gartenstadt geprüft. Aber auch die Errichtung eines Filialgebäudes stößt bei beiden Flächen auf unüberwindliche Hindernisse: So bestehen einerseits erhebliche Bedenken des Naturschutzes und andererseits Schwierigkeiten bei der verkehrlichen Erschließung, die sich nicht oder nicht zufriedenstellend lösen lassen. Ein morgendlicher Dauerstau wäre die Folge. Hinzu kommt, dass die bestehenden räumlichen Zwänge innerhalb der Bestandsgebäude weiterhin ungelöst blieben und ein Filialbetrieb schulorganisatorisch schwierig wäre. Bereits jetzt befindet sich die Schulsporthalle etwa 400 Meter vom Schulgelände entfernt auf dem Grundstück Am Kurzen Weg 1/9, was insbesondere für die Kinder der Jahrgangsstufen 1 und 2 mit beschwerlichen Wegen verbunden ist.
Bei den Flächenbetrachtungen rückte jedoch ein im Bundeseigentum befindliches Grundstück westlich des Finkenkruger Weges und südlich der Bahntrasse in den Fokus der Planer. Auf diesem ließe sich – bei Änderung des bestehenden Bebauungsplans – ein kompletter Schulneubau mit allen zugehörigen Sport- und Außenanlagen realisieren, inklusive Turnhalle, Kleinspielfeld, Gymnastikwiese und Schulgarten. Auch Mensa und Hortbetreuung würden auf dem großzügigen Gelände ausreichend Platz finden und ein Pendeln der Kinder dauerhaft überflüssig machen.
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sind auch der Schule bekannt. Bereits im Sommer war die Studie der Schulgemeinschaft sowie der Genossenschaft Gartenstadt Staaken zunächst im kleinen Kreis vorgestellt worden. Inzwischen gibt es ein klares Votum der Schule für die Neubauvariante. Ehe jedoch konkrete Planungen eingeleitet werden können, muss die Maßnahme im Haushaltsplan angemeldet und vom Senat bewilligt werden.
Hierzu erläutert Helmut Kleebank, Bezirksbürgermeister und Bildungsstadtrat:
„Leider hat sich herausgestellt, dass es nicht möglich ist, den jetzigen Standort der Zeppelin-Grundschule auf einen nur ansatzweise aktuellen Standard zu bringen. Auch mit einer umfassenden Sanierung nicht. Und für eine Erweiterung gibt es keine geeignete Fläche. Daher könnte in einigen Jahren die ersatzlose Schließung der Schule drohen. Das wollen wir verhindern. Stattdessen wollen wir einen Neubau am äußeren Rand der Gartenstadt. Die dafür notwendige Fläche steht nicht mehr lange zur Verfügung. Sie gehört zurzeit dem Bund. Wenn wir diese Gelegenheit jetzt nicht entschlossen nutzen, werden dort vermutlich bald Wohnungen gebaut oder ähnliches. Ich begrüße es daher sehr, dass die Schule diesen Weg in Richtung Neubau in vollem Umfang unterstützt.“
Für die historischen Schulgebäude hat das Bezirksamt indes schon ein erstes Nachnutzungskonzept erarbeitet und der Genossenschaft Gartenstadt vorgelegt. Es enthält eine Reihe von Überlegungen für eine Weiternutzung durch bezirkliche Einrichtungen aus den Bereichen der Jugend- und Seniorenarbeit sowie Kunst und Kultur. Dabei würden Nutzungen, die nicht zwingend barrierefrei sein müssen, wie etwa Künstlerateliers oder Angebote der Jugendkunstschule, vorzugsweise in den Obergeschossen untergebracht werden. Die Erdgeschosse eignen sich hingegen zur Unterbringung von barrierefreien Angeboten für Senioren oder der Jugendsozialarbeit. Die erforderlichen baulichen Eingriffe zur Herrichtung der Räumlichkeiten lassen sich in Abstimmung mit der Bauaufsicht und dem Amt für Denkmalpflege auf ein wirtschaftliches und verträgliches Maß reduzieren.
Bei Rückfragen dazu wenden Sie sich gern an Frau Szillat (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Schul- und Sportamt):
j.szillat@ba-spandau.berlin.de
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