Polizei regelt Verkehrsaufkommen an der Uferpromenade in Kladow an den kommenden Wochenenden
In den vergangenen Wochen kam es wiederholt zu untragbaren Zuständen an der Uferpromenade am Groß-Glienicker See in Kladow. Trotz einseitigen Halteverbots auf der gesamten Länge der Uferpromenade parkten Badegäste und Erholungssuchende ihre Fahrzeuge auf beiden Seiten der Straße und blockierten damit Rettungswege.
Dieses nicht nur ordnungswidrige, sondern auch potenziell lebensgefährliche Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden hat die Polizei dazu bewogen, das Bezirksamt zu bitten, eine verkehrsrechtliche Anordnung für die temporäre Sperrung der Uferpromenade (Uferpromenade gegenüber Hausnr. 1 / Ecke Ritterfelddamm & verlängerte Uferpromenade auf Höhe Straße 133) zu erlassen. Dem ist die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde nachgekommen.
Die Polizei wird ab ca. 09.00 Uhr die Auslastung der vorhandenen Parkmöglichkeiten überprüfen. Sobald diese ausgeschöpft sind, werden die Straßenzüge gesperrt und die Zufahrt geregelt. Damit soll verhindert werden, dass die Anzahl der auf der Straße abgestellten Pkw auf ein vertretbares Maß reduziert und wildes Parken auf Grünflächen und in Halteverbotszonen unterbunden wird.
Dabei haben Anwohner, Fahrradfahrende und andere Berechtigte jederzeit die Möglichkeit, den Bereich zu befahren.
Die Kurzfristigkeit dieser Maßnahme ist dem dringenden Handlungsbedarf nach den Erfahrungen des letzten Wochenendes geschuldet.
Badegästen wird aufgrund von begrenzen Parkplatzkapazitäten dringend angeraten, auf die Anreise mit dem Pkw zu verzichten und die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.