Mit der Neunten Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 28.05.2020 hat der Senat unter anderem beschlossen, die Sporthallen für den Schul- und Vereinssport wieder freizugeben.
Die für die Sporthallen verantwortlichen Bezirksstadträt/innen haben sich heute in einer gemeinsamen Abstimmung darauf verständigt, dass die Sporthallen frühestens ab dem 08.06.2020 wieder geöffnet werden können.
Auf Grund des notwendigen Vorlaufs für die Anpassung, Finanzierung und Erweiterung von Reinigungsleistungen, das Aufstellen von Hygieneplänen durch die Sportvereine sowie die Erarbeitung eines Konzepts für den Sportunterricht durch die Schulen ist eine frühere Öffnung ausgeschlossen.
Der 08.06.2020 bildet dabei den frühestmöglichen Termin für eine Nutzungsfreigabe. Aufgrund der oben genannten Abstimmungen kann sich diese verzögern. Entsprechend der Eindämmungsverordnung wird es keine generelle Öffnung der Sporthallen geben, sondern lediglich unter Maßgabe der hier getroffenen Einschränkungen. Zu nennen sind hier insbesondere die Begrenzung der Maximalzahl von Nutzenden auf 12 sowie ein Verbot des Trainings von Spielsituationen insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten. Über die Nutzungsfreigaben entscheiden und informieren die zuständigen Schul- und Sportämter.
“Diese gemeinsame Entscheidung ist in jedem Fall zu begrüßen“, so Bezirksbürgermeister und Sportstadtrat Helmut Kleebank. „Wir arbeiten daran, alle offenen Fragen zeitnah zu klären, damit unsere bezirklichen Sporthallen so bald wie möglich wieder für die schulische Nutzung und den Vereinssport zur Verfügung stehen können.“
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an Frau Szillat (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Schul- und Sportamtes Spandau)
j.szillat@ba-spandau.berlin.de (Tel.: 90279 – 2401)