Gemäß der aktualisierten Verordnung des Berliner Senats zu den Eindämmungsmaßnahmen der Corona-Pandemie dürfen Sportvereine ab 15. Mai 2020 unter bestimmten Voraussetzungen auch wieder in Kleingruppen trainieren: Danach ist das kontaktlose Sporttreiben im Freien unter Einhaltung der geltenden Abstandsregeln für bis zu acht Personen (einschließlich Trainerinnen und Trainer) wieder erlaubt.
Spandauer Vereine müssen sich jedoch noch bis zum kommenden Montag, den 18. Mai 2020 gedulden, ehe sie die bezirklichen Sportanlagen und -plätze wieder zu den vereinbarten Trainingszeiten mit Ausnahme der Wochenenden nutzen können. Eine frühere Öffnung ist aufgrund der aktuellen Dienstpläne der Sportplatzwarte nicht möglich.
Lediglich die Freizeitsportanlage Südpark (Am Südpark 51, 13595 Berlin) bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Allein schon im Eingangsbereich zur Anlage lässt sich die Einhaltung der Abstandregeln nicht gewährleisten.
Weiterhin für den Vereins-, Breiten- und Freizeitsport gesperrt sind auch die bezirklichen Sporthallen sowie Umkleiden, Duschen, mit diesen verbundene WCs und sonstige Räumlichkeiten. Gesonderte Außen-WC-Anlagen werden hingegen geöffnet.