Die im Spätsommer 2018 erweiterte kostenfreie bezirkliche Mieterberatung (im Rahmen des Bündnisses für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 – 2021) hat sich inzwischen in Spandau etabliert.
Der Bezirksstadtrat für Bürgerdienste, Ordnung und Jugend, Stephan Machulik, stellt fest: „Die Angebote des Berliner Mieterverein e.V., des Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V. und des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. sind für Spandau wichtig und werden auch in 2020 weitergeführt. Insgesamt konnten Beratungen an zehn dezentralen Stellen aufgebaut werden, deren Zeiten nun zum Jahreswechsel neu angepasst werden. Die Angebote werden inzwischen sehr gut angenommen. Im Hinblick auf den Berliner Mietendeckel wird es u.a. mehr als genug Beratungsbedarf geben, daher freue ich mich, dass in 2020 vorerst wieder 100.000 € für die Mieter zur Verfügung gestellt werden können.“
Die Mieterberatung soll vor allem zivilrechtliche Fragestellungen der Mieterinnen und Mieter umfassen, insbesondere zu Mietverträgen, Mieterhöhungen, Betriebskosten und Kündigungsschutz und eine Hilfe zum praktischen Vorgehen bei Problemen geben. Primärer Zweck der Mieterberatung ist es nicht, Beratungen zu öffentlichen Leistungen anzubieten, dazu ist an die entsprechenden Stellen zu verweisen. Eine rechtliche Vertretung der ratsuchenden Mieterinnen und Mieter ist mit der Mieterberatung nicht abzudecken, das Rechtsberatungsgesetz wird beachtet.