Für die kommende Amtsperiode ab dem 01.01.2020 werden geeignete Bewer-ber/innen für eine Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin bzw. Richter am Sozialgericht Berlin gesucht. Die ehrenamtlichen Richter/innen wirken in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Dauer von fünf Jahren mit.
Wer Interesse an der Übernahme dieser wichtigen ehrenamtlichen Aufgabe hat, sollte sich telefonisch unter 90279-2316 oder schriftlich bzw. persönlich an das Bezirkswahlamt im Rathaus Spandau, Zimmer 22, Carl-Schurz-Str. 2/6, 13597 Berlin, wenden und eine Erklärung für die Bewerbung bis zum 25. Oktober 2019 anfordern.
Ehrenamtliche Richterin bzw. Richter kann werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, zu Beginn der Amtsperiode 25 Jahre alt ist, den Wohnsitz im Bezirk Spandau hat, keinen Beschränkungen infolge eines Richterspruchs im Zusammenhang mit der Bekleidung öffentlicher Ämter unterliegt und nicht in Vermögensverfall geraten ist.
Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau beschließt die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Sozialgericht Berlin und leitet diese danach dem Sozialgericht Berlin für die Berufung der ehrenamtlichen Richter/innen weiter.