Aber Achtung: Für geschützte Bäume unbedingt vorher eine Ausnahmege-nehmigung beantragen.
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume und Gehölze im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar wieder gefällt werden. Für Baumarten, die der Berliner Baumschutzverordnung unterliegen, wie die meisten Laubgehölze und die Waldkiefer, muss vor der Fällung unbedingt eine Genehmigung eingeholt werden.
Aber auch bei Bäumen, die nicht als durch die Verordnung geschützt gelten, sollte man im Vorfeld das Umwelt- und Naturschutzamt kontaktieren, denn wenn der Baum einen tierischen Untermieter hat, wie beispielsweise einen Specht mit seiner Höhle, dann ist auch der Artenschutz dringend zu beachten.
Anträge für geschützte Bäume können wie gewohnt beim Umwelt- und Naturschutzamt gestellt werden. Dies kann entweder formlos per E-Mail und Brief oder auch über den digitalen Antrag des Umweltportals (https://www.berlin.de/umwelt/) erfolgen. Für alle Fragen rund um den Baumschutz steht auch das Baumschutztelefon des Umwelt- und Naturschutzamtes unter (030) 90279-3011 zur Verfügung.