Die Baumschutzverordnung (Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin) schützt alle Laubbäume, als einziges Nadelgehölz die Waldkiefer sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkischer Baumhasel. Für alle gilt, dass sie jeweils einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimeter haben, der in einer Höhe von 1,30 Meter über dem Erdboden gemessen wird. Aber auch mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens einer der Stämme einen Mindestumfang von 50 Zentimetern aufweist.
Bäume, auf die diese Beschreibung passt, dürfen nur mit Genehmigung des Umwelt- und Naturschutzamtes auf Antrag gefällt werden. Auch maßgebliche Schnittmaßnahmen dürfen ohne Erlaubnis der Behörde nicht durchgeführt werden. Damit einher geht für den Antragsteller die Verpflichtung für Ersatz zu sorgen. Entweder man pflanzt einen neuen Baum oder leistet eine Ausgleichsabgabe.
Leider musste das Umwelt- und Naturschutzamt Spandau vermehrt feststellen, dass die festgesetzten Ersatzpflanzungen nur in unzureichendem Maße erfolgt sind. Daher werden ab sofort kontinuierlich Kontrollen durchgeführt, ob die Pflanzungen auch durchgeführt wurden.
Das Umwelt- und Naturschutzamt bittet für dieses Vorgehen um Verständnis. Mit Hilfe von Nachpflanzungen wird der ökologische Wert des zuvor gefällten Baumes ausgeglichen und das Landschaftsbild erhalten. Befolgt man diese Auflagen der Fällgenehmigung nicht, kann es für den Verursacher auch richtig teuer werden und auch nach einem Rechtsstreit bleibt die Ersatzpflanzungsverpflichtung bestehen.
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen das Umwelt- und Naturschutzamt per E-Mail: naturschutz@ba-spandau.berlin.de oder unter der Telefonnummer 030. 90279-3011 zur Verfügung.