Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen führt ihr erfolgreiches Programm für die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements (Ehrenamtsmittel) fort. Zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur werden dem Bezirk Spandau hierfür insgesamt 44.000,- Euro zur Verfügung gestellt.
Beantragte Mittel sind zweckgebunden als Sachmittelerstattung für in Eigenleistung durchzuführende Maßnahmen einzusetzen. Die geplanten Maßnahmen sollen zur Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktureinrichtungen in der Nachbarschaft beitragen. Hierzu zählen vornehmlich Renovierungen, Pflanzungen oder Maßnahmen für eine saubere Stadt bezogen auf Schulen und Horte, Kindertagesstätten, Begegnungsstätten und Nachbarschaftsheime, Seniorenfreizeiteinrichtungen, sonstige soziale Einrichtungen, Sport- und Grünanlagen sowie öffentliche oder öffentlich zugängliche Straßen und Plätze.
Die jeweilige Antragstellerin bzw. der jeweilige Antragsteller muss sich an den entsprechenden Vorhaben durch eigene ehrenamtlich erbrachte Leistungen beteiligen, Auftragsvergaben an Dritte dürfen aus diesen Mitteln nicht finanziert werden.
Ziel dieser Fördermittel ist die Stärkung des freiwilligen Engagements.
Antragsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger sowie gesellschaftliche Initiativen die nicht gewinnorientiert arbeiten. Voraussetzung für die Förderung entsprechender Projekte ist, dass sich die geplanten Maßnahmen auf Einrichtungen in Spandau beziehen. Die Vergaberichtlinien der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sehen eine Begrenzung der Förderung auf einen Höchstbetrag in Höhe von 3.500 € je Einzelmaßnahme vor.
Anträge auf Bereitstellung von Ehrenamtsmitteln können
bis zum 11.03.2019
formlos an das Bezirksamt Spandau von Berlin, BzBmRefRdB, Büro des Bezirksbürgermeisters, Carl-Schurz-Straße 2/6, 13578 Berlin, oder per E-Mail an tobias.loewer@ba-spandau.berlin.de gerichtet werden. Dem Antrag ist eine detaillierte Projektbeschreibung, die Zweck, Art, Umfang, Zeitrahmen und Kosten der Maßnahme beschreibt, beizufügen.
Wichtig: Das Bezirksamt weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Höhe der Förderung besteht und dass Projekte erst nach Eingang eines Bewilligungsbescheids gefördert werden dürfen. Demzufolge können Rechnungen, die vor Eingang des Bewilligungsbescheids erstellt wurden, nicht berücksichtigt werden.
Ein Merkblatt finden Sie unter www.spandau.de. Auskünfte zum Programm erhalten Sie unter der o.g. Anschrift, telefonisch unter (030) 90279-3300 oder per E-Mail unter tobias.loewer@ba-spandau.berlin.de erhalten.