Informelle Anregung
Wenn zu einem Vorhaben kein Beteiligungsverfahren geplant ist, können Sie formlos anregen, dass eines durchgeführt wird. Die Kontaktstelle Beteiligung nimmt die formlose Anfrage entgegen und überprüft sie in Absprache mit dem zuständigen Fachamt. Die Entscheidung über die Aufnahme eines durch die Fachämter bisher nicht vorgesehenen Beteiligungsverfahrens liegt beim zuständigen Fachamt.
Beteiligungsantrag
Bei Ablehnung einer formlosen Anregung besteht die Möglichkeit, einen Beteiligungsantrag zu stellen. Dieser wird als Formblatt von der Kontaktstelle zur Verfügung gestellt, die Antragstellende bei der Bearbeitung beraten kann. In einem ausgefüllten Antrag sind Informationen zu den Antragstellenden und dem Vorhaben sowie Begründung und Ziel des geforderten Beteiligungsverfahrens enthalten. Der Beteiligungsantrag wird von der bezirklichen Kontaktstelle an die zuständige Stadträtin beziehungsweise den zuständigen Stadtrat weitergeleitet. Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung liegt bei der Stadträtin bzw. dem Stadtrat in Absprache mit dem zuständigen Fachamt.