Drucksache - 1067/XIX-21
Sachverhalt:
Text siehe Anlage Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 09.02.2016 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 1067-21 von Berlin Reinickendorf XIX. WP
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Doppelhaushalt) Schwerpunkte im Bereich Straßenbau
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 16.09.2015 – Drucksache Nr. 1067/XIX-21-:
„Das Bezirksamt wird ersucht, für die Verwendung der Mittel im Bereich Straßenbauunterhaltung eine Planung vorzulegen, welche Maßnahmen prioritär verwirklicht werden sollen, sofern Mittel nach der Erfüllung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht noch zur Verfügung stehen sollten.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Folgende Maßnahmen sollen prioritär verwirklicht werden, sofern Mittel nach der Erfüllung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht noch zur Verfügung stehen sollten (wobei die Auflistung keine Reihenfolge darstellt und den aktuellen Stand widerspiegelt, der sich nach den Wintermonaten allerdings wieder geändert darstellen kann!):
- Hohefeldstraße von Hermsdorfer Damm bis Burgfrauenstraße - Burgfrauenstraße von Fischgrundbrücke bis Laerkesteig - Fürstendamm Oranienburger Chaussee bis Zeltinger Platz - Bertramstraße von Berliner Straße bis Marthastraße - Elsestraße von Glienicke bis Schildower Straße - Am Pilz von Oranienburger Chaussee bis Bieselheider Weg - Wildkanzelweg - Karmeliterweg von Am Eichenhain bis Donnersmarckallee - Hattenheimer Straße von Im Fischgrund bis Fürstendamm - Klosterfelder Weg - Ladeburger Weg - Nassenheider Weg - Veitstraße von Berliner Straße bis Buddestraße - Berliner Straße (Tgl) von Ernst- bis Veitstr. (Ri. Nord) - Berliner Straße (Tgl) von ca. 100 m südl. Veitstr. bis Am Borsigturm (Ri.Süd) - Wittestraße von Berliner Str. bis einschl. Kreuzung Holzhauser Str. - Seidestraße von Otisstraße bis Holzhauser Str. Kurt-Schumacher-Damm von Straße 442 bis BAB A 111 Kurt-Schumacher-Damm Bereich Cité Pasteur und Gegenrichtung Scharnweber Straße Kreuzungsbereich Eichborndamm bis Antonienstraße Ollenhauerstraße von Kurt-Schumacher-Damm bis Humboldtstraße Miraustraße von Gorkistraße bis Borsigwalder Weg Sommerstraße von Hoppestraße bis Winterstraße Winterstraße von Hausotterstraße bis Provinzstraße Rathauspromenade Romanshorner Weg Fahlandgasse Klixstraße Zobeltizstraße von Neubrücker Straße von Alemannenstraße bis Hainbuchenstraße Edelhofdamm von Remstaler Straße bis Zeltinger Platz Rauentaler Straße von Am Pilz bis Schwarzkittelweg Markgrafenstraße von Gollanczstr. bis Zeltinger Str. Schildower Straße von Hermsdorfer Damm bis Veltheimstraße Am Osrücken von Zabel-Krüger-Damm bis Kolonie Zabel-Krüger-Damm Sandhauser Straße von Habichtstraße bis Elstergasse Milanstraße Am Brunnen Myrtenweg Am Rosensteg Romanshorner Weg Fuchssteiner Weg Wilhelmsruher Damm Lengeder Straße von Markscheider Straße bis Kopenhagener Straße Hermsdorfer Damm von BAB A 111 Unterführung bis Waidmannsluster Damm Waidmannsluster Damm von Buddestraße bis Friedhofskapelle Kurt-Schumacher Damm von Kapweg bis Scharnweber Straße
Tegel Süd zahlreiche Gehwege
Im ganzen Bezirk behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen (gemäß Festlegung im Nahverkehrsplan muss bis 2022 die Umgestaltung erfolgen)
Die Zusammenstellung der Maßnahmen enthält nur einen Bruchteil der Nebenstraßen, deren Instandsetzung dringend erforderlich wäre. Alle aufzuzählen würde den Rahmen der Beantwortung dieser Drucksache sprengen. In der Auflistung sind nur Maßnahmen enthalten, die nach gegenwärtiger Einschätzung im Rahmen von Erhaltungsmaßnahmen ertüchtigt werden können. Nicht enthalten sind zum Beispiel die Gabrielenstr. westl. Adelheidallee, Holwede, Dacheroedestr., die Scharfenberger Straße oder die Beatestraße südlich Almazeile, da hier nur unter Einsatz von Investitionsmitteln ein trinkwasserschutzzonengerechter Ausbau einschließlich der Verlegung von Regenwasserkanälen erfolgen kann.
Im Jahr 2015 erfolgte im Rahmen eines Projektes der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) eine flächenhafte Bestandsaufnahme des Berliner Straßennetzes aller zwölf Bezirke im Sinne einer Straßenzustandserfassung. Die Ergebnisse werden gegenwärtig bei SenStadtUm entsprechend den Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement von Innerortsstraßen (E EMI 2012 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) ausgewertet (Einteilung in Zustandsklassen) und anschließend den Bezirken zur Verfügung gestellt. Das allerdings ändert nichts daran, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Straßenunterhaltung nicht ausreichen, die notwendigen Baumaßnahmen in absehbarer Zeit zu realisieren.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 1067/XIX-21 damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Katrin Schultze-Berndt Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin |
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