Sachverhalt:
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 2021 beschlossen:
- Dem Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans XX-277a wird zugestimmt.
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XX-277a wird geändert. Der Geltungsbereich wird im nördlichen Bereich Richtung Nimrodstraße um die Flurstücke 497/27 und 498/28 zugunsten einer geplanten Wegeverbindung erweitert. Im nordwestlichen Bereich wird der Geltungsbereich analog zur Flurstücksneubildung (ehemaliges Collège Voltaire) erweitert, im südwestlichen Geltungsbereich wird der Geltungsbereich analog zur Flurstücksneubildung (Romain-Rolland-Gymnasium) erweitert. Der Titel des Bebauungsplans bleibt unverändert.
- Die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB am Bebauungsplanentwurf XX-277a wird durch den Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz durchgeführt.
- Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage - Drucksache Nr. - ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Begründung:
Siehe Anlage
Rechtsgrundlagen:
- § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist.
- § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1119).
- § 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982).
Anlagen:
a) Bericht über die Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren XX-277a
b) Übersichtsplan Geltungsbereichsänderung
c) Bebauungsplanentwurf XX-277a
d) Textliche Festsetzungen
e) Begründung
Uwe Brockhausen
Stellvertretender Bezirksbürgermeister
Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme
Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung