Drucksache - 0022/XXI  

 
 
Betreff: Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanverfahren XX-277a
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
12.01.2022 
4 . öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
17.03.2022 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
19.05.2022 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
16.06.2022 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage a_Abwägungsvermerk TÖB 2008
Anlage b_ Geltungsbereichsänderung
Anlage c1_Plan vergrößert
Anlage c2_Zeichenerklaerung XX-277a
Anlage c3_Planzeichnung gesamt
Anlage d Textliche Festsetzungen eTÖB
Anlage e_Begründung

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                           2021 beschlossen:

 

  1. Dem Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans XX-277a wird zugestimmt.
  2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XX-277a wird geändert. Der Geltungsbereich wird im nördlichen Bereich Richtung Nimrodstraße um die Flurstücke 497/27 und 498/28 zugunsten einer geplanten Wegeverbindung erweitert. Im nordwestlichen Bereich wird der Geltungsbereich analog zur Flurstücksneubildung (ehemaliges Collège Voltaire) erweitert, im südwestlichen Geltungsbereich wird der Geltungsbereich analog zur Flurstücksneubildung (Romain-Rolland-Gymnasium) erweitert. Der Titel des Bebauungsplans bleibt unverändert.
  3. Die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB am Bebauungsplanentwurf XX-277a wird durch den Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz durchgeführt.
  4. Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage - Drucksache Nr.                            - ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

 

Begründung:

 

Siehe Anlage

 

Rechtsgrundlagen:

 

  • § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist.
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1119).
  • § 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982).

 

 

Anlagen: 

a)      Bericht über die Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren XX-277a

b)      Übersichtsplan Geltungsbereichsänderung

c)      Bebauungsplanentwurf XX-277a

d)      Textliche Festsetzungen

e)      Begründung

 

 

 

 

Uwe Brockhausen

Stellvertretender Bezirksbürgermeister

 


 

Anlage/n:

 

 
 

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