Auszug - Einführung in die verbindliche Bauleitplanung  

 
 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 17.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
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Wortprotokoll
Beschluss

Wortprotokoll

Herr Marius Helmuth-Paland trägt vor:

Am Anfang steht die Feststellung der Planerfordernis. Die Grundlage für den Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan. Dieser hat eine Lebenserwartung von ca. zwanzig Jahren. Die Mitteilung der Planungsabsicht erfolgt an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und an die Gemeinsame Landesplanungsabteilung.

Leitfragen sind dabei:

 Ist die Planung an die Ziele der RO angepasst?

 Besteht eine Entwickelbarkeit aus dem FNP und Beachtung regionalplanerischer Festlegungen?

 Bestehen grundsätzliche Bedenken gegen die Planung?

 Besteht ein dringendes Gesamtinteresse Berlins?

Es wird dann nach Aufstellung § 2 Abs.1 BauGB ein Planungskonzept erarbeitet. Es erfolgt ein BA-Beschluss und eine BVV-Kenntnisnahme sowie die Bekanntmachung im Amtsblatt.

Danach folgt die Erarbeitung eines konkreteren Entwurfs (inkl. Umweltbericht). Der Plan wird in zwei bis vier Wochen danach ausgelegt. Gleichzeitig werden für das Vorhaben relevante Behörden und Träger miteingebunden. Daraus ergeben sich ggf. Änderungen der Planungsziele. Es erfolgt erneut ein BA-Beschluss sowie eine BVV-Kenntnisnahme.

Die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB geschieht mit der Erarbeitung des Reinplans. Er wird via Presse / Internet und Amtsblatt für einen Monat ausgelegt. Behörden und Träger werden unterrichtet.

Es kann die Erklärung der Planreife für die Baugenehmigung gemäß § 33 BauGB vollzogen und ein positives Votum im Stadtentwicklungsausschuss eingeholt werden. Die Festsetzung des Vorhabens wird nach § 10 Abs.1 und 2 BauGB mit einem BVV-Beschluss finalisiert. Das Bezirksamt kann daraufhin die Baumaßnahme erlassen. Das Inkrafttreten liegt vor, wenn nach § 10 Abs.3 BauGB die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt und die Mitteilung der Abwägungsergebnisse erfolgt ist. (Präsentation als Anhang im Protokoll)

 

Nachfragen von Felix Lederle und Ulf Wilhelm.

 

Beschluss

 

 
 

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