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Bezeichnung: |
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales |
Gremium: |
Ausschuss für Gesundheit und Soziales |
Datum: |
Di, 11.02.2014 |
Status: |
öffentlich |
Zeit: |
17:00 - 19:20 |
Anlass: |
ordentliche Sitzung |
Raum: |
Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau) |
Ort: |
Eichborndamm 215, 13437 Berlin |
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TOP |
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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift der 22. Sitzung vom 14.01.2014 |
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Ö 3 |
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Besprechungspunkt auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Kontrolle von Legionellen in öffentlichen Gebäuden |
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Ö 4 |
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Beratung von Drucksachen |
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Ö 4.1 |
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Bericht der Patientenfürsprecherin in der Psychiatrie des Vivantes Netzwerkes für Gesundheit GmbH - Am Nordgraben - für die Jahre 2011 und 2012
vertagt am: 10.12.2013 |
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0548/XIX |
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Ö 4.2 |
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Bewilligung von Krankenhausbetten / Psychiatrie
vertagt am: 09.04.2013 und 14.05.2013 |
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0334/XIX |
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Ö 4.3 |
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"Schrei-Patienten"-Einrichtung
vertagt am: 12.03.2013 und 11.06.2013 |
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0367/XIX |
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Ö 4.4 |
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Kinderärztliche Versorgung am Humboldt-Krankenhaus
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0481/XIX |
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Ö 4.5 |
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Palliativ-Versorgung im Bezirk |
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0603/XIX |
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Ö 5 |
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Besprechungspunkt auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Bericht über die Erfahrungen mit der Firma "lexxmed" im Bezirk |
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Ö 6 |
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Mitberatung von Drucksachen |
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Ö 6.1 |
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Erstellen einer Positivliste schadstoffreduzierter Anschaffungen in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen
Federführung: Jugendhilfeausschuss
weitere Mitberatung: Schulausschuss |
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0598/XIX |
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11.12.2013 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
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Ö 12.5 - überwiesen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst:Es wird folgender Beschluss gefasst: Gemäß Konsensliste Überweisung an den Jugendhilfeausschuss (Federführung), an den Schulausschuss (Mitberatung) und an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales (Mitberatung)
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30.01.2014 - Schulausschuss |
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Ö 5.2 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst:Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Schulausschusses beschließen, die Beratung des Ersuchens - Drucksache Nr. 0598/XIX - Das Bezirksamt wird ersucht, eine Positiv-/ Unbedenklichkeitsliste am Beispiel oder unter Übernahme der Unbedenklichkeitskriterien der Stadt Köln zu erstellen, in denen unbedenkliche Materialien für alle Einrichtungs-, Sport-, Spiel- und Gebrauchsgegenstände in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen aufgelistet werden. Diese Liste soll für zukünftige Neuanschaffungen im Rahmen von Ausschreibungen und größeren Anschaffungen besonders kontaktintensiver Gegenstände (Plüschtiere, Essgeschirr, Spielteppiche usw.) verbindlich sein und nach und nach belastete Gegenstände ersetzen. Sie soll für die zuständigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter praktikabel umzusetzen sein. Darüber hinaus sollen die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ausdrücklich dazu ermutigt werden, bei auffälligen Gerüchen oder sonstigen Zweifeln an der chemischen Unbedenklichkeit von Einrichtungsgegenständen, deren Unbedenklichkeit bei den Händlern nach Artikel 33 REACH-Verordnung abzufragen. Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden sollten nur emissionsarme Produkte bzw. Produkte u.a. ohne phthalathaltige Weichmacher, PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), Cadmium, Quecksilber, Blei und Chrom VI angeschafft werden. Die Positivliste soll sich darüber hinaus an der Kandidatenliste der ECHA (European Chemical Agency) orientieren und zudem nach dem OpenData Prinzip auf der Homepage des Bezirksamtes einsehbar sein. zu vertagen.
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11.02.2014 - Ausschuss für Gesundheit und Soziales |
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Ö 6.1 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst:Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beschließen einstimmig, die Beratung der Drucksache - Nr. 0598/XIX - Sachverhalt: Das Bezirksamt wird ersucht, eine Positiv-/ Unbedenklichkeitsliste am Beispiel oder unter Übernahme der Unbedenklichkeitskriterien der Stadt Köln zu erstellen, in denen unbedenkliche Materialien für alle Einrichtungs-, Sport-, Spiel- und Gebrauchsgegenstände in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen aufgelistet werden. Diese Liste soll für zukünftige Neuanschaffungen im Rahmen von Ausschreibungen und größeren Anschaffungen besonders kontaktintensiver Gegenstände (Plüschtiere, Essgeschirr, Spielteppiche usw.) verbindlich sein und nach und nach belastete Gegenstände ersetzen. Sie soll für die zuständigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter praktikabel umzusetzen sein. Darüber hinaus sollen die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ausdrücklich dazu ermutigt werden, bei auffälligen Gerüchen oder sonstigen Zweifeln an der chemischen Unbedenklichkeit von Einrichtungsgegenständen, deren Unbedenklichkeit bei den Händlern nach Artikel 33 REACH-Verordnung abzufragen. Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden sollten nur emissionsarme Produkte bzw. Produkte u.a. ohne phthalathaltige Weichmacher, PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), Cadmium, Quecksilber, Blei und Chrom VI angeschafft werden. Die Positivliste soll sich darüber hinaus an der Kandidatenliste der ECHA (European Chemical Agency) orientieren und zudem nach dem OpenData Prinzip auf der Homepage des Bezirksamtes einsehbar sein. zu vertagen.
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06.03.2014 - Schulausschuss |
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Ö 5.1 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst:Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Schulausschusses beschließen einstimmig, die Beratung des Ersuchens - Drucksache Nr. 0598/XIX - Das Bezirksamt wird ersucht, eine Positiv-/ Unbedenklichkeitsliste am Beispiel oder unter Übernahme der Unbedenklichkeitskriterien der Stadt Köln zu erstellen, in denen unbedenkliche Materialien für alle Einrichtungs-, Sport-, Spiel- und Gebrauchsgegenstände in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen aufgelistet werden. Diese Liste soll für zukünftige Neuanschaffungen im Rahmen von Ausschreibungen und größeren Anschaffungen besonders kontaktintensiver Gegenstände (Plüschtiere, Essgeschirr, Spielteppiche usw.) verbindlich sein und nach und nach belastete Gegenstände ersetzen. Sie soll für die zuständigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter praktikabel umzusetzen sein. Darüber hinaus sollen die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ausdrücklich dazu ermutigt werden, bei auffälligen Gerüchen oder sonstigen Zweifeln an der chemischen Unbedenklichkeit von Einrichtungsgegenständen, deren Unbedenklichkeit bei den Händlern nach Artikel 33 REACH-Verordnung abzufragen. Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden sollten nur emissionsarme Produkte bzw. Produkte u.a. ohne phthalathaltige Weichmacher, PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), Cadmium, Quecksilber, Blei und Chrom VI angeschafft werden. Die Positivliste soll sich darüber hinaus an der Kandidatenliste der ECHA (European Chemical Agency) orientieren und zudem nach dem OpenData Prinzip auf der Homepage des Bezirksamtes einsehbar sein. zu vertagen.
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09.09.2014 - Ausschuss für Gesundheit und Soziales |
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Ö 6.1 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst:Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beschließen einstimmig, die Beratung zur Drucksache – Nr. 0598/XIX – Sachverhalt: Das Bezirksamt wird ersucht, eine Positiv-/ Unbedenklichkeitsliste am Beispiel oder unter Übernahme der Unbedenklichkeitskriterien der Stadt Köln zu erstellen, in denen unbedenkliche Materialien für alle Einrichtungs-, Sport-, Spiel- und Gebrauchsgegenstände in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen aufgelistet werden. Diese Liste soll für zukünftige Neuanschaffungen im Rahmen von Ausschreibungen und größeren Anschaffungen besonders kontaktintensiver Gegenstände (Plüschtiere, Essgeschirr, Spielteppiche usw.) verbindlich sein und nach und nach belastete Gegenstände ersetzen. Sie soll für die zuständigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter praktikabel umzusetzen sein. Darüber hinaus sollen die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ausdrücklich dazu ermutigt werden, bei auffälligen Gerüchen oder sonstigen Zweifeln an der chemischen Unbedenklichkeit von Einrichtungsgegenständen, deren Unbedenklichkeit bei den Händlern nach Artikel 33 REACH-Verordnung abzufragen. Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden sollten nur emissionsarme Produkte bzw. Produkte u.a. ohne phthalathaltige Weichmacher, PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), Cadmium, Quecksilber, Blei und Chrom VI angeschafft werden. Die Positivliste soll sich darüber hinaus an der Kandidatenliste der ECHA (European Chemical Agency) orientieren und zudem nach dem OpenData Prinzip auf der Homepage des Bezirksamtes einsehbar sein. zu vertagen.
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13.01.2015 - Ausschuss für Gesundheit und Soziales |
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Ö 6.1 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beschließen einstimmig, die Beratung der Drucksache – Nr. 0598/XIX – Sachverhalt: Das Bezirksamt wird ersucht, eine Positiv-/ Unbedenklichkeitsliste am Beispiel oder unter Übernahme der Unbedenklichkeitskriterien der Stadt Köln zu erstellen, in denen unbedenkliche Materialien für alle Einrichtungs-, Sport-, Spiel- und Gebrauchsgegenstände in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen aufgelistet werden. Diese Liste soll für zukünftige Neuanschaffungen im Rahmen von Ausschreibungen und größeren Anschaffungen besonders kontaktintensiver Gegenstände (Plüschtiere, Essgeschirr, Spielteppiche usw.) verbindlich sein und nach und nach belastete Gegenstände ersetzen. Sie soll für die zuständigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter praktikabel umzusetzen sein. Darüber hinaus sollen die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ausdrücklich dazu ermutigt werden, bei auffälligen Gerüchen oder sonstigen Zweifeln an der chemischen Unbedenklichkeit von Einrichtungsgegenständen, deren Unbedenklichkeit bei den Händlern nach Artikel 33 REACH-Verordnung abzufragen. Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden sollten nur emissionsarme Produkte bzw. Produkte u.a. ohne phthalathaltige Weichmacher, PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), Cadmium, Quecksilber, Blei und Chrom VI angeschafft werden. Die Positivliste soll sich darüber hinaus an der Kandidatenliste der ECHA (European Chemical Agency) orientieren und zudem nach dem OpenData Prinzip auf der Homepage des Bezirksamtes einsehbar sein. zu vertagen.
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10.02.2015 - Ausschuss für Gesundheit und Soziales |
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Ö 4.1 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beschließen einstimmig, die Beratung des Ersuchens - Drucksache Nr. 0598/XIX - : Sachverhalt: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, eine Positiv-/ Unbedenklichkeitsliste am Beispiel oder unter Übernahme der Unbedenklichkeitskriterien der Stadt Köln zu erstellen, in denen unbedenkliche Materialien für alle Einrichtungs-, Sport-, Spiel- und Gebrauchsgegenstände in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen aufgelistet werden. Diese Liste soll für zukünftige Neuanschaffungen im Rahmen von Ausschreibungen und größeren Anschaffungen besonders kontaktintensiver Gegenstände (Plüschtiere, Essgeschirr, Spielteppiche usw.) verbindlich sein und nach und nach belastete Gegenstände ersetzen. Sie soll für die zuständigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter praktikabel umzusetzen sein. Darüber hinaus sollen die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ausdrücklich dazu ermutigt werden, bei auffälligen Gerüchen oder sonstigen Zweifeln an der chemischen Unbedenklichkeit von Einrichtungsgegenständen, deren Unbedenklichkeit bei den Händlern nach Artikel 33 REACH-Verordnung abzufragen. Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden sollten nur emissionsarme Produkte bzw. Produkte u.a. ohne phthalathaltige Weichmacher, PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), Cadmium, Quecksilber, Blei und Chrom VI angeschafft werden. Die Positivliste soll sich darüber hinaus an der Kandidatenliste der ECHA (European Chemical Agency) orientieren und zudem nach dem OpenData Prinzip auf der Homepage des Bezirksamtes einsehbar sein. zu vertagen.
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10.03.2015 - Ausschuss für Gesundheit und Soziales |
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Ö 8 - zurückgezogen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Das Ersuchen – Drucksache Nr. 0598/XIX – wird seitens der antragstellenden Fraktion Sachverhalt: Das Bezirksamt wird ersucht, eine Positiv-/ Unbedenklichkeitsliste am Beispiel oder unter Übernahme der Unbedenklichkeitskriterien der Stadt Köln zu erstellen, in denen unbedenkliche Materialien für alle Einrichtungs-, Sport-, Spiel- und Gebrauchsgegenstände in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen aufgelistet werden. Diese Liste soll für zukünftige Neuanschaffungen im Rahmen von Ausschreibungen und größeren Anschaffungen besonders kontaktintensiver Gegenstände (Plüschtiere, Essgeschirr, Spielteppiche usw.) verbindlich sein und nach und nach belastete Gegenstände ersetzen. Sie soll für die zuständigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter praktikabel umzusetzen sein. Darüber hinaus sollen die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ausdrücklich dazu ermutigt werden, bei auffälligen Gerüchen oder sonstigen Zweifeln an der chemischen Unbedenklichkeit von Einrichtungsgegenständen, deren Unbedenklichkeit bei den Händlern nach Artikel 33 REACH-Verordnung abzufragen. Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden sollten nur emissionsarme Produkte bzw. Produkte u.a. ohne phthalathaltige Weichmacher, PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), Cadmium, Quecksilber, Blei und Chrom VI angeschafft werden. Die Positivliste soll sich darüber hinaus an der Kandidatenliste der ECHA (European Chemical Agency) orientieren und zudem nach dem OpenData Prinzip auf der Homepage des Bezirksamtes einsehbar sein. zurückgezogen.
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Ö 7 |
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weitere Beratung von Drucksachen |
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Ö 7.1 |
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Situation der Pflegestützpunkte im Bezirk |
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0597/XIX |
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Ö 7.2 |
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Dritter Pflegestützpunkt in Reinickendorf |
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0597/XIX-01 |
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Ö 7.3 |
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Innovationspreis "Pflege" |
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0625/XIX |
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Ö 8 |
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Bericht aus dem Bezirksamt |
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Ö 9 |
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Verschiedenes |
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