Auszug - Erstellen einer Positivliste schadstoffreduzierter Anschaffungen in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen Federführung: Jugendhilfeausschuss weitere Mitberatung: Schulausschuss
Frau Klünder erklärt, dass der mitberatende Schulausschuss die Beratung des Antrages vertagt habe und bittet ebenfalls um Vertagung. Im Anschluss begründet sie die Vertagung seitens der antragstellenden Fraktion. Im Bezirk Mitte sei der Antrag einstimmig verabschiedet worden, jedoch befinde sich der Bezirk noch in der Umsetzung. Ebenso verhält es sich bei der Positiv-/Unbedenklichkeitsliste in der Stadt Köln. Die Berichte oder Erfahrungswerte sollen zunächst abgewartet werden.
Herr Käber berichtet über die Diskussion im Schulausschuss, inwieweit der Bezirk die Erstellung einer derartigen Liste leisten könne.
Auf Nachfrage von Herrn Käber schlägt Frau Klünder Vertagung bis zur Umsetzung des Anliegens im Bezirk Mitte vor. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beschließen einstimmig, die Beratung der Drucksache - Nr. 0598/XIX -
Sachverhalt:
Das Bezirksamt wird ersucht, eine Positiv-/ Unbedenklichkeitsliste am Beispiel oder unter Übernahme der Unbedenklichkeitskriterien der Stadt Köln zu erstellen, in denen unbedenkliche Materialien für alle Einrichtungs-, Sport-, Spiel- und Gebrauchsgegenstände in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen aufgelistet werden. Diese Liste soll für zukünftige Neuanschaffungen im Rahmen von Ausschreibungen und größeren Anschaffungen besonders kontaktintensiver Gegenstände (Plüschtiere, Essgeschirr, Spielteppiche usw.) verbindlich sein und nach und nach belastete Gegenstände ersetzen. Sie soll für die zuständigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter praktikabel umzusetzen sein. Darüber hinaus sollen die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ausdrücklich dazu ermutigt werden, bei auffälligen Gerüchen oder sonstigen Zweifeln an der chemischen Unbedenklichkeit von Einrichtungsgegenständen, deren Unbedenklichkeit bei den Händlern nach Artikel 33 REACH-Verordnung abzufragen.
Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden sollten nur emissionsarme Produkte bzw. Produkte u.a. ohne phthalathaltige Weichmacher, PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), Cadmium, Quecksilber, Blei und Chrom VI angeschafft werden. Die Positivliste soll sich darüber hinaus an der Kandidatenliste der ECHA (European Chemical Agency) orientieren und zudem nach dem OpenData Prinzip auf der Homepage des Bezirksamtes einsehbar sein.
zu vertagen. |
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