Drucksache - 0625/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 24.03.2015 Abteilung Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste
An die Drucksache Nr. 0625 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Innovationspreis „Pflege“
In Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 8. Oktober 2014 - Drucksache Nr. 0625/XIX-:
„Das Bezirksamt wird ersucht, ein Konzept zur Vergabe eines „Innovationspreises Pflege“ zu erarbeiten und im Ausschuss für Gesundheit und Soziales zu diskutieren. Der Preis soll alle zwei Jahre an ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen im Bezirk Reinickendorf verliehen und die Verleihpraxis nach sechs Jahren evaluiert werden.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Nach Auffassung des Bezirksamtes kann mit der Auslobung eines Innovationspreises "Pflege" ein Beitrag zur Unterstützung moderner, zukunftsweisender und kundenorientierter Angebote im Bereich der Pflege in Reinickendorf auf den Weg gebracht werden. Ein solcher Wettbewerb würde in seiner Zielrichtung auch den bestehenden gesellschaftlichen Handlungsbedarf im Zuge des demografischen Wandels unterstreichen. Nach statistischen Annahmen wird sich in Deutschland in den nächsten 40 Jahren die Zahl der Pflegebedürftigen nahezu verdoppeln. Um Versorgungslücken bei der Entwicklung zu vermeiden, müssen daher zukunftsorientierte und optimierte Leistungsangebote in allen Bereichen der Pflege auch auf der kommunalen Ebene unterstützt werden. Daher wird das Bezirksamt die Initiative der Bezirksverordnetenversammlung aufgreifen und einen entsprechenden Wettbewerb auf den Weg bringen. Das Konzept zur Vergabe des Innovationspreises "Pflege" sollte dabei folgende Aspekte berücksichtigen:
A. Ziel des Wettbewerbes Innovationspreis "Pflege" in Reinickendorf
Mit dem Reinickendorfer Innovationspreis wird das Ziel verfolgt, zu neuen Entwicklungen, Angeboten und Überlegungen im Bereich der Pflege zu ermutigen und entsprechende innovative Konzepte bzw. Angebote auszuzeichnen. Der Wettbewerb Innovationspreis "Pflege" soll die moderne und zukunftsfähige Weiterentwicklung des Versorgungsangebotes in der ambulanten und stationären Pflege im Bezirk unterstützen. Mit dieser Ausrichtung könnten neue Ideen, Entwicklungen und Wirtschaftlichkeiten aus allen Bereichen der Pflege unterstützt und umgesetzt werden.
Der Wettbewerb soll aufgeschlossen für viele Beiträge sein, mit einer entsprechenden Abschlussveranstaltung und Preisverleihung durchgeführt sowie von einer adäquaten Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Das Bezirksamt schlägt daher vor, dass der Preis sich nicht auf ein bestimmtes Thema festlegt, sondern für alle kreativen und innovativen Konzepte und Angebote aus dem ambulanten sowie stationären Bereich offen ist. Ziel der Preisverleihung muss im Schwerpunkt die Unterstützung von neuen Angeboten sein, die möglichst vielen Menschen, unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit, zu einem besseren Pflegeangebot verhelfen können. Diese Zielrichtung muss in der Formulierung der Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen berücksichtigt werden.
B. Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen
Entscheidende Bedeutung für den Wettbewerb werden die Wettbewerbsbedingungen haben. Starke Einschränkungen könnten bestimmte innovative Entwicklungen und Angebote von der Teilnahme ausschließen. Daher sollte der Innovationspreis möglichst offen bei den Wettbewerbsbedingungen formuliert sein. Ein Anliegen muss es sein, vor allem innovative Ideen und Lösungen zu unterstützen, die für viele pflegebedürftige Menschen zu einem verbesserten Versorgungsangebot beitragen können. Daher sollten insbesondere auch die Aspekte Niedrigschwelligkeit, Bezahlbarkeit sowie Wegweiser für andere Dienstleister im Wettbewerbsverfahren eine (mit-)entscheidende Rolle spielen. Von einer abschließenden "starren" Gewichtung in bestimmten Prozentzahlen bei den einzelnen Kriterien ist abzusehen, um möglichst viele Wettbewerbsbeiträge berücksichtigen, in die Bewertung aufnehmen sowie der zu besetzenden Preisjury einen angemessenen Entscheidungsspielraum einräumen zu können.
Folgende allgemeine Anforderungen für eine Teilnahme an dem Innovationspreis bieten sich daher an:
C. Jury zur Verleihung des Innovationspreises
Bei der Besetzung der Jury müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Das Gremium sollte nicht zu groß angelegt und entscheidungsfähig sein. Daher wird der Vorschlag unterbreitet, sieben Personen für die Jury des Innovationspreises zu gewinnen. Das Gremium sollte u.a. aus Politik, Verwaltung, Pflegebereich und Seniorenvertretung bestehen. Aus dem Bereich Politik werden drei Personen vorgeschlagen: Für den Vorsitz der Jury die/ der Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Soziales sowie zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter weiterer Fraktionen in der Bezirksverordnetenversammlung. Als fachkundige Experten wird versucht, drei Vertreterinnen bzw. Vertreter zu gewinnen, und zwar eine Person jeweils aus dem Bereich der Leitung einer Pflegeeinrichtung, eines Pflegestützpunktes und aus der Seniorenvertretung in Reinickendorf. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass das für Gesundheit zuständige Bezirksamtsmitglied in der Jury teilnimmt.
D. Vergabe des Innovationspreises
Die Vergabe des Innovationspreises soll in einer öffentlichen Abschlussveranstaltung mit entsprechendem Rahmen vorgesehen werden. Zu der Veranstaltung werden insbesondere alle Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmer, Pflegedienstleister in Reinickendorf sowie Bürgerinnen und Bürger eingeladen. Dem Gewinner des Wettbewerbs wird im Rahmen der Abschlussveranstaltung des Wettbewerbes eine Urkunde durch das Bezirksamt verliehen, mit der die innovative Pflegeleistung in Reinickendorf öffentlichkeitswirksam ausgezeichnet wird. Ein Preisgeld wird abhängig von den haushälterischen Möglichkeiten in dem jeweiligen Jahr und den Preisträgerinnen bzw. Preisträgern im Rahmen des weiteren Verfahrens festgelegt. Ob ein oder mehrere Konzepte gemeinsam oder in einer Rangfolge ausgezeichnet werden, sollte auf der Grundlage der Wettbewerbsbeiträge durch die Jury entschieden werden.
Wir bitten, dies in Erledigung der Drucksache Nr. 0625/XIX als Zwischenbericht zu betrachten.
Frank Balzer Uwe Brockhausen Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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