Aufgrund zunehmender Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) erlässt die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 16.09.2024 zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit.
Alle Halterinnen und Halter im Bezirk Reinickendorf von für die Blauzungenkrankheit empfänglicher Tierarten (Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden sowie gehaltene Wildwiederkäuer) dürfen ihre Tiere dieser Arten mit einem zugelassenen inaktivierten Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit – Serotyp 3 – oder, bis ein solcher verfügbar ist, mit einem immunologischen Tierarzneimittel, dessen Anwendung durch die Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit gestattet wurde, durch Tierärztinnen und -ärzte impfen lassen.