Kooperation mit Schule

Sozialraumcheck

Der Gesetzgeber hat die Jugendhilfe mit einem eigenständigen außerschulischen Bildungsauftrag ausgestattet (§ 11 Abs.3 Nr.1 SGB VIII).
Daneben ist die Jugendhilfe zur Kooperation mit Schule im Rahmen der schulbezogenen Jugend- und Jugendsozialarbeit sowie der einzelfallbezogenen Hilfen (Lebensweltorientierung) verpflichtet.
Multiprofessionelle Kooperationsprozesse, in denen die Fachkräfte sich auf “Augenhöhe” begegnen und die zu Win-Win-Situationen führen, sind dabei unser Ziel.

Durch die Neuordnung des Schulbereiches (Schulgesetz vom 26. 1. 2004) wurden weitere Grundlagen für eine systematische Kooperation und ein abgestimmtes Handeln von Jugendhilfe und Schule geschaffen. Schulen sind aufgefordert, sich ihrem Umfeld zu öffnen, mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe zu kooperieren und ihr Schulprogramm mit den Einrichtungen der Jugendhilfe, mit denen sie zusammenwirken, abzustimmen.

Die Zusammenarbeit vollzieht sich in Reinickendorf in verschiedenen, teilweise miteinander verschränkten Arbeits- und Handlungsfeldern. Dazu gehören die schulbezogene Jugendarbeit, die schulbezogene Jugendsozialarbeit, die einzelfallbezogene Zusammenarbeit in Kooperation mit den regionalen Sozialpädagogischen Diensten und das gemeinsame Vorgehen im Kinderschutzfall.
Schulsozialarbeit liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der Schule. Auch mit diesem schulinteren sozialpädagogischen Hilfesystem strebt das Jugendamt eine enge Kooperation an.
Die vier regionalen Organisationseinheiten des Jugendamtes gestalten die Kooperationsprozesse sozialraumbezogen.
Die Fachaufgabe “Kooperation Jugendhilfe – Schule” in ihren übergeordneten Aspekten ist der Regionalleitung der Region Ost zugeordnet.

Zwei Hinweisschilder mit den Schriftzügen Ausgrenzung und Inklusion

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Fachtag "Standortbestimmung und Perspektiven von Schulsozialarbeit bei der Ausgestaltung von inklusiven Grundschulen in Berlin-Reinickendorf"

Materialien zum Fachtag 06.10.2014

Schulen in Reinickendorf

Strukturen und Themen

Kontaktpersonen zum Schulbereich in der Region Ost

  • Frau Leonhardt
    Jugendförderung
    Telefon: (030) 90294 6087
    E-Mail

    Frau Schulz
    Sozialpädagogischer Dienst
    Telefon: (030) 90294 6172
    E-Mail

Ballspiele

Schulbezogene Jugendarbeit in Reinickendorf

Jugendarbeit ist der im § 11 SGB VIII geregelte Teil der Jugendhilfe, der allen jungen Menschen die für ihre Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung stellt. Zu den Schwerpunkten gehören: außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, internationale Jugendarbeit und Jugendberatung.
Die Angebote sind freiwillig und knüpfen an den Interessen junger Menschen an und werden von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet.
Sie beziehen den Erlebnisbereich Schule ein und tragen dazu bei, die Lebensräume Schule, Familie und Freizeit zueinander zu öffnen und miteinander zu verbinden.

Schulbezogene Jugendarbeit in Kooperation mit Schule schafft Möglichkeiten in der Schule – aber außerhalb des Unterrichts – Angebote zu entwickeln und durchzuführen.
Schulbezogene Jugendarbeit ist ein handlungsübergreifendes Angebot der Jugendhilfe im Kooperationsfeld Jugendhilfe und Bildung. Sie umfasst eine eigene spezifische sozialpädagogische Handlungskompetenz als gleichberechtigter Partner der Schule.
Derzeit gibt es drei Handlungsfelder der schulbezogenen Jugendarbeit:

Schulbezogene Jugendsozialarbeit in Reinickendorf

Schulbezogene Jugendsozialarbeit in Reinickendorf

Jugendsozialarbeit ist der in § 13 Abs. 1 SGB VIII geregelte Teil der Jugendhilfe, durch den sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen bei ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung, der Eingliederung in die Arbeitswelt und bei ihrer sozialen Integration unterstützt werden.
Die präventive Ausrichtung ihrer Angebote zielt auf die kompensatorische Aufarbeitung und Überwindung von sozialen Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen.

Schulbezogene Jugendsozialarbeit ist ein handlungsübergreifendes Angebot der Jugendhilfe im Kooperationsfeld Jugendhilfe, Bildung und Arbeitswelt. Sie umfasst eine eigene spezifische sozialpädagogische Handlungskompetenz als gleichberechtigter Partner der Schule.

Angebote der Jugendsozialarbeit in Reinickendorf

Sozialraumcheck

Kooperationen im Einzelfall

Das Berliner Schulgesetz verlangt, dass jede Schule die Verantwortung dafür trägt, dass die Schülerinnen und Schüler, unabhängig von ihren Lernausgangslagen, an ihrer Schule das Ziel der jeweiligen Schulart oder des Bildungsganges erreichen (SchulG § 4 Abs. 2).
Mit Maßnahmen der Prävention, der Früherkennung und der rechtzeitigen Einleitung zusätzlicher Förderung sollen drohendem Schulversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernen, der sprachlichen, körperlichen und/oder sozialen Entwicklung begegnet werden.

Auf der Suche nach Lösungen im Einzelfall werden die Schulen und die Regionalen Sozialpädagogischen Dienste des Jugendamtes zu Partnern der Problemlösung, die gemeinsam für Bildung und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen Verantwortung tragen.
Dies gilt in besonderer Weise, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls zu befürchten ist oder bereits vorliegt.

Die Jugendämter sehen sich zunehmend mit der Anforderung konfrontiert, die schulische Förderung durch Jugendhilfeleistungen zu unterstützen oder gar ersetzen zu müssen.