Der Gesetzgeber hat die Jugendhilfe mit einem eigenständigen außerschulischen Bildungsauftrag ausgestattet (§ 11 Abs.3 Nr.1 SGB VIII).
Daneben ist die Jugendhilfe zur Kooperation mit Schule im Rahmen der schulbezogenen Jugend- und Jugendsozialarbeit sowie der einzelfallbezogenen Hilfen (Lebensweltorientierung) verpflichtet.
Multiprofessionelle Kooperationsprozesse, in denen die Fachkräfte sich auf “Augenhöhe” begegnen und die zu Win-Win-Situationen führen, sind dabei unser Ziel.
Durch die Neuordnung des Schulbereiches (Schulgesetz vom 26. 1. 2004) wurden weitere Grundlagen für eine systematische Kooperation und ein abgestimmtes Handeln von Jugendhilfe und Schule geschaffen. Schulen sind aufgefordert, sich ihrem Umfeld zu öffnen, mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe zu kooperieren und ihr Schulprogramm mit den Einrichtungen der Jugendhilfe, mit denen sie zusammenwirken, abzustimmen.
Die Zusammenarbeit vollzieht sich in Reinickendorf in verschiedenen, teilweise miteinander verschränkten Arbeits- und Handlungsfeldern. Dazu gehören die schulbezogene Jugendarbeit, die schulbezogene Jugendsozialarbeit, die einzelfallbezogene Zusammenarbeit in Kooperation mit den regionalen Sozialpädagogischen Diensten und das gemeinsame Vorgehen im Kinderschutzfall.
Schulsozialarbeit liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der Schule. Auch mit diesem schulinteren sozialpädagogischen Hilfesystem strebt das Jugendamt eine enge Kooperation an.
Die vier regionalen Organisationseinheiten des Jugendamtes gestalten die Kooperationsprozesse sozialraumbezogen.
Die Fachaufgabe “Kooperation Jugendhilfe – Schule” in ihren übergeordneten Aspekten ist der Regionalleitung der Region Ost zugeordnet.