Bei den neuen Sekundarschulen (ISS) ist eine Kooperation der Schule mit Trägern der freien Jugendhilfe bei der Sicherstellung und Ausgestaltung des Ganztagsbetriebes vorgesehen.
Ziel ist es, die Bildungs- und Erziehungsangebote der Schule mit Angeboten von Trägern der freien Jugendhilfe so zu verknüpfen, dass jede Schülerin und jeder Schüler seine Fähigkeiten möglichst umfassend entdecken, erfahren und entfalten kann und die Förderung erhält, die nach den individuellen Bedürfnissen benötigt wird. Durch eine abgestimmte soziale, emotionale, kognitive und auf Chancengleichheit bestrebte Förderung soll dieses Ziel verwirklicht werden. Ein solches gemeinsames ganzheitliches Bildungsverständnis berücksichtigt alle Lernorte und bezieht diese in den Bildungsprozess mit ein. Eine positive Entwicklung junger Menschen erfordert eine Verbindung von sozialem, kognitivem und emotionalem Lernen.
Das Jugendamt ist in diesem Teil der schulbezogenen Jugendarbeit beratend tätig. Fachlich, organisatorisch und finanziell wird dieser Bereich von der Schule verantwortet.
Die Schule soll bei der Planung von Ganztagsangeboten in Kooperation mit Trägern der freien Jugendhilfe sowie bei der Auswahl von und der Verhandlung mit den Trägern das örtlich zuständige Jugendamt frühzeitig einbeziehen.