Flyer informiert über Erhaltungsverordnung Frohnau

Pressemitteilung Nr. 1369 vom 27.05.2024

Die Gartenstadt Frohnau ist ein besonders lebenswertes Quartier in Reinickendorf. Um dessen Charakter zu erhalten, mit denkmalgeschützten Einzelgebäuden und Ensembles, begrünten Vorgärten, schönen Parks und geschwungenen Straßenzügen, informiert das neue Faltblatt des Stadtentwicklungsamtes Reinickendorf zu den Vorgaben der seit vielen Jahren etablierten Erhaltungsverordnung und der Bebauungspläne. Gleichzeitig liefert es Ideen und zeigt auf, wie neue Anforderungen an die energetische Sanierung, erneuerbare Energien und veränderte Mobilität in Einklang mit den Erhaltungszielen umsetzbar sind.

Dieser Flyer ist ab heute auf der Website des Bezirksamts verfügbar unter: Bezirksamt Reinickendorf – Städtebauliche Erhaltungsgebiete

Korinna Stephan, Bezirksstadträtin der Abteilung Stadtentwicklung, freut sich über die Fertigstellung: „In zahlreichen Gesprächen mit den Frohnauer Eigentümerinnen und Eigentümern wurde deutlich, dass ein großes Interesse am Erhalt des einzigartigen Charakters der Gartenstadt besteht, gleichzeitig Informationen über die Anforderungen und Anregungen zur Gestaltung gewünscht sind. Dies konnten wir mit dem Flyer nun aufgreifen und ich danke ganz ausdrücklich dem Bürgerverein Frohnau sowie dem Grundbesitzer Verein Frohnau für die Zusammenarbeit.“

Es gibt einen verständlichen Überblick, wie private Eigentümer und Eigentümerinnen dazu beitragen können, den besonderen städtebaulichen und landschaftlichen Charakter der Gartenstadt zu erhalten und behutsam aktuelle Bedarfe einzufügen. Das Faltblatt regt an, Denkmalschutz und Neubebauung zusammenzudenken. Damit Frohnau auch weiterhin ein l(i)ebenswertes Quartier bleibt.

Gedruckte Faltblätter können im Bezirksamt sowie über den Bürgerverein in der Gartenstadt Frohnau e.V und den Grundbesitzer-Verein der Gartenstadt Berlin-Frohnau e.V. bezogen werden.