Der
Vorsitzende Herr Mahlo eröffnet die 23. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und
stellt fest, dass die Einladung allen Ausschussmitgliedern rechtzeitig
zugegangen ist und Änderungswünsche zur Tagesordnung nicht bestehen.
Zum
TOP 1 sind Vertreterinnen und Vertreter der Anwohnerinitiative „Zukunft
Neukölln e.V.“ erschienen. Nach kurzer Beratung wird darüber abgestimmt,
dass nur einem Vertreter, Herrn Norbert Kröcher, ein Rederecht im
Wirtschaftsausschuss eingeräumt wird.
Herr
Liecke führt zu dem Antrag aus, dass er einen dringenden Handlungsbedarf sieht,
das Problem „Wohnungsbordelle im Flughafenkiez“ auf politischer
Ebene zu behandeln und die Missstände zu unterbinden. Dem Ordnungsamt wurde in
2007 ein Schreiben übermittelt, in dem der Verdacht auf Menschenhandel und
Drogenmissbrauch gemeldet wurde. Dem Ordnungsamt liegen keine diesbezüglichen
Informationen vor, lediglich eine Zuwiderhandlung (Prostitution in einer
Gaststätte) hat zu einem Erlaubniswiderrufsverfahren geführt. Massive Maßnahmen
des Landeskriminalamtes (LKA) haben zu insgesamt vier Schließungen von
Gaststätten geführt.
Herr
Blesing erläutert, dass nach der Legalisierung von Prostitution (Gesetz zur
Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten vom 20.12.2001)
bordellartige Betriebe als legale Gewerbebetriebe gelten. Die Frage, ob diese
bordellartigen Betriebe in Wohngebieten erlaubt sind, ist durch das
Bauordnungsrecht geregelt.
Das
Ordnungsamt erteilt keine gewerblichen Erlaubnisse, da es sich nur um ein
anzeigepflichtiges Gewerbe handelt. Bordellartige Betriebe, auch
Wohnungsbordelle, müssen nach § 14 der Gewerbeordnung dem Ordnungsamt nur
angezeigt werden, wenn sie gewerblich betrieben werden.
„Hausfrauen“, die in ihrer Wohnung gelegentlich dieser Tätigkeit
nachgehen, fallen nicht unter die Anzeigepflicht. Hier ist aus gewerberechtlicher
Sicht regelmäßig nicht nachzuweisen, dass es sich um ein auf Dauer angelegtes,
mit Gewinnerzielungsabsicht und damit anzeigepflichtiges Gewerbe handelt.
Gewerberechtlich
kann gegen bordellartige Betriebe nur vorgegangen werden, wenn gaststättenrechtliche
Verstöße oder Straftaten wie Menschenhandel durch die Polizei festgestellt
worden sind. Ermittlungsergebnisse der Polizei, die zu ordnungsbehördlichen
Maßnahmen hätten führen können, liegen im Ordnungsamt seit Jahren nicht vor.
Seitens des Ordnungsamtes kann nur von ganz vereinzelten Bürgerbeschwerden
berichtet werden, die sich alle nicht gegen bordellartige Betriebe direkt
richteten, sondern gegen Lärm, der von den Freiern in den Treppenhäusern
verursacht wurde. Auf Grund fehlender, nicht ausreichend konkreter Tatbestände
(Zeitpunkt, Ort, Personen/Personaldaten) konnten sich daraus keine gerichtsfesten
Ordnungswidrigkeitsverfahren ergeben.
Frau
Polizeioberkommissarin Schlehahn von der Direktion 5 und Herr Polizeioberrat
Dopichay, Leiter des Abschnitts 55, schildern die Lage im Flughafenkiez
ausführlich, berichten über ihre Einsätze/Razzien und Präventionsmaßnahmen.
Auch sie weisen darauf hin, dass beweiserhebliche Ermittlungen leider nicht
erfolgreich durchgeführt werden können, da die Beweispflicht sehr schwierig
ist. Die Frauen, die der Prostitution nachgehen, sind EU-Bürgerinnen, die
Freier kommen auf Empfehlung, andere Männer werden nicht von den Frauen
angesprochen/belästigt. Die Gaststättenbetreiber, in deren Gaststätten die
Kontakte zustande kommen, haben offiziell mit den Frauen nichts zu tun.
Herr
Kröcher fordert eine politische Entscheidung des Bezirksamtes und appelliert an
die Polizei, häufig massive Razzien im Flughafenkiez durchzuführen.
.
Nach
längerer Diskussion wird von Herrn Scharmberg angeregt, das Thema auf Grund der
schwierigen Rechtslage in den Ausschuss für Stadtentwicklung zu überweisen.
Der Antrag
wird e i n s t i m m i g in den Ausschuss für Stadtentwicklung ü b e r w i e s e n.
Abschließend
weist Herr Blesing darauf hin, dass dieses Thema von der Anwohnerinitiative
auch im Internet verbreitet wird. Er
bittet darum, künftig den Adressaten fair und mit einem gewissen Maß an
Achtung zu begegnen!