Auszug - XIV-274b "Waßmannsdorfer Dreieck" (Fachliche Besprechung vor der Beschlussfassung in der BVV am 23.09.2009)  

 
 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Di, 08.09.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Bezirksstadtrat Blesing blickt zurück auf die Vorstellung der B-Pläne im vorigen Jahr, bei der auch die Notwendigkeit der Teilung des B-Planes XIV-274 verdeutlicht wurde

Herr Bezirksstadtrat Blesing blickt zurück auf die Vorstellung der B-Pläne im vorigen Jahr, bei der auch die Notwendigkeit der Teilung des B-Planes XIV-274 verdeutlicht wurde. Für den B-Plan 274a liegen bereits konkrete Planungen vor. Herr Borowski führt aus, dass insgesamt 140 Wohneinheiten in Form von Einzel- und Doppelhäusern errichtet werden. Die soziale Infrastruktur wird näher auf Seite 33 dargestellt. Für die Eingriffe in der Natur sind Ausgleichsmaßnahmen zu leisten, unter anderem hat sich der Investor bereits durch einen städtebaulichen Vertrag zur Pflege der Grünflächen und Wiederherstellung des Pfuhls verpflichtet. Beim B-Plan 274b finden keine Eingriffe in der Natur statt, daher waren auch keine Ausgleichsmaßnahmen festzusetzen.

 

Frau Gloeden bemängelt als betroffene Bürgerin die fehlende Rückkopplung mit ihrem Anwalt bezüglich ihrer Einwendungen. Sie stellt dar, dass mit der Art der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens hier eine einzelne Partei benachteiligt wird. Während die andere Fläche des B-Planes XIV-274a im Verhältnis zur Gesamtfläche nur einen kleineren Grünstreifen an der Grundstücksgrenze zu Brandenburg festsetzt, müssen die Eigentümer des südlichen Grundstücks im Bebauungsplan XIV-274b einen breiten Streifen entlang des Mauerweges als Grünfläche gestalten.

 

In der Entgegnung der Verwaltung hierauf wird herausgearbeitet, dass die Fläche bislang insgesamt nicht Bauland war und die darauf befindlichen Gebäude unerlaubterweise erbaut wurden. Nunmehr wird mit dem B-Plan 274b ein Teil als Bauland ausgewiesen, während ein anderer als Grünfläche erhalten bleibt. Die Veränderung des Grünstreifens beim B-Plan 274 a beruht auf Einwendungen von SenStadt. Außerdem werden grundsätzlich alle Parteien, die Einwendungen erhoben haben, erst nach Festsetzung durch die BVV über den Sachstand informiert. Die Verwaltung greift die Anregung eines Mitgliedes auf, dass sich die Eigentümer aller betroffenen Grundstücke des Waßmannsdorfer Dreieckes über einen fairen Ausgleich der unterschiedlichen Lagen einigen könnten. Diese Verhandlungen sind hier im Vorfeld gescheitert.

 

Insbesondere Redebeiträge der Vertreter der CDU-Fraktion sowie der FDP-Fraktion können die von Frau Gloeden vorgetragene Schlechterstellung der Privaten durch den B-Plan 274 b nachvollziehen. Weitere Redebeiträge der Fraktionen heben hervor, dass auch das bislang nur als Grünfläche festgelegte Grundstück der Privaten in Teilen Bauland wird und verweisen auf die Möglichkeit, sich zwischen den betroffenen Parteien zu einigen.

 

Bei Gegenstimmen von Vertretern der Fraktionen der CDU, FDP und GRAUEN wird der BVV die Beschlussfassung über den B-Plan XIV-274a und den B-Plan XIV-274b „Waßmannsdorfer Dreieck“ in der vorliegenden Fassung mit den Stimmen der übrigen Fraktionen die B-Pläne empfohlen.

 


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen