Tagesordnung - 26. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 26. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses
Gremium: Wirtschaftsausschuss
Datum: Di, 07.07.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: ADA Import Großvertriebs GmbH
Ort: Bergiusstraße 53-59, 12057 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Gespräch mit dem Generalmanager Herrn Dipl.-Ing. Zekeriya Bayrak der Adam Camelien GmbH      
Ö 2  
Protokoll der 25. Sitzung      
Ö 3  
Negativliste für Schmuddelrestaurants  
Enthält Anlagen
1024/XVIII  
Ö 4  
Ordnungsämter stärken!  
Enthält Anlagen
1013/XVIII  
Ö 5  
Hilfe für klein- und mittelständische Unternehmen  
Enthält Anlagen
0980/XVIII  
Ö 6  
Reduzierung von Hundekot auf Neuköllns Straßen und Grünanlagen  
Enthält Anlagen
1061/XVIII  
Ö 7  
Wahlwerbung erleichtern  
Enthält Anlagen
1104/XVIII  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Genehmigung der Anbringung von Wahlwerbung im öffentlichen Straßenland künftig den im Berliner Straßengesetz vorgesehenen Auslegungsspielraum großzügiger zu nutzen.

 

Dabei soll insbesondere:

 

1.       Die Mindesthöhe für das Aufhängen von Plakaten an Laternen, die selbst weniger als 3,5 m Gesamthöhe haben, so reduziert werden, dass auch an diesen Laternen Plakate aufgehängt werden dürfen.

2.       Auch das Plakatieren an historischen Laternenmasten zu erlauben.

 

 

   
    20.05.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.7 - überwiesen
    Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Genehmigung der Anbringung von Wahlwerbung im öffentlichen Straßenland künftig den im Berliner Straßengesetz vorgesehenen Auslegungsspielraum großzügiger zu nutzen

Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Genehmigung der Anbringung von Wahlwerbung im öffentlichen Straßenland künftig den im Berliner Straßengesetz vorgesehenen Auslegungsspielraum großzügiger zu nutzen.

 

Dabei soll insbesondere:

 

1.         Die Mindesthöhe für das Aufhängen von Plakaten an Laternen, die selbst weniger als 3,5 m Gesamthöhe haben, so reduziert werden, dass auch an diesen Laternen Plakate aufgehängt werden dürfen.

2.         Das Aufhängen von Plakaten an „Drängelgittern" grundsätzlich erlaubt wird.

3.         Das Verbot, Plakate an Laternenmasten aufzuhängen, an denen bereits Werbetafeln fest installiert sind, sollte nicht verhängt werden, soweit die fest installierten Werbetafeln durch die Wahlplakate nicht verdeckt werden.

4.         Auch das Plakatieren an historischen Laternenmasten zu erlauben.

 

Der Überweisung des Antrages in den Wirtschaftsausschuss wird einstimmig zugestimmt.

   
    03.06.2009 - Wirtschaftsausschuss
    Ö 2 - vertagt
    Herr Buschkowsky erinnert daran, dass das Thema „Erleichterung von Wahlwerbung“ bereits 2006 im Ausschuss behandelt wurde

Herr Buschkowsky erinnert daran, dass das Thema „Erleichterung von Wahlwerbung“ bereits 2006 im Ausschuss behandelt wurde. Nachdem die meisten Vorschläge im Rahmen der Beratungen verworfen worden sind, sind zwei Punkte übrig geblieben. Die Auflage der täglichen Kontrollen wurden unter Zurückstellung erheblichster Bedenken des Bezirksamt aus den Auflagen gestrichen und die Anbringung von Wahlwerbung an Stützhölzern von Bäumen zugelassen.

Zu den nunmehr erneut in Diskussion gebrachten Vorschlägen informiert Herr Buschkowsky wie folgt.

1.    Die lichte Höhe der Plakate darf im Fußgängerbereich nicht 2,50 m und im Fahrbahnbereich nicht 4,50 m unterschreiten, damit es nicht zur Gefährdung von Fußgängern und Fahrzeugen kommt.

2.    Bei Drängelgittern handelt es sich um Verkehrszeichen, die von der obersten Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Die Anbringung von Wahlwerbung an Verkehrzeichen scheidet grundsätzlich aus.

3.    Das Verbot, Plakate an Laternenmasten mit bereits fest installierten Werbetafeln anzubringen, resultiert aus dem Monopol der „Draußenwerber GmbH, die die Vermarktungsrechte für die Lichtmasten in Berlin hat.

4.    Das Verbot von Plakatierungen an historischen Laternenmasten ist darauf zurückzuführen, dass in der Vergangenheit durch unsachgemäßes Anbringen erhebliche Beschädigungen der Masten aufgetreten sind. Hinzu kommt das Erfordernis der Stadtbildpflege in den meist besonders geschützten Bereichen.

Grundsätzlich ist dem Bezirksamt in keiner Weise an einer Erschwerung oder Behinderung von Wahlwerbung gelegen. Allerdings ist hier ein erheblicher Wildwuchs zu verzeichnen. Denn zum einen handelt es sich nicht nur um etablierte Volksparteien und zum anderen ignorieren die in zunehmenden Umfang beauftragten Firmen Auflagen schlichtweg. Bei den letzten Wahlen musste das Bezirksamt 5.000 ordnungswidrig angebrachte Plakate abhängen. Doch wenn die BVV meint, in eigener Sache Auflagenerleichterungen für sich beschließen zu müssen, so steht ihr das natürlich frei.

Herr Posselt sieht die Fraktionen vor dem Abwägungsprozess, dass einerseits Wahlen der vornehmste Akt in einer Demokratie, andererseits für die Wahlwerbung auch Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen sind. Gegen das Votum der FDP-Fraktion kommt der Ausschuss überein, den Antrag auf die nächste Sitzung z u r ü c k z u s t e l l e n.

 

   
    07.07.2009 - Wirtschaftsausschuss
    Ö 7 - im Ausschuss abgelehnt
    Herr Voigt zieht die Punkte 2 und 3 des Antrages, also die Forderungen, das Aufhängen von Plakaten an Drängelgittern und an Laternenmasten, an denen bereits Werbetafeln fest installiert sind, zu erlauben, zurück, da diese mit der geltenden Rechtslage nic

Herr Voigt zieht die Punkte 2 und 3 des Antrages, also die Forderungen, das Aufhängen von Plakaten an Drängelgittern und an Laternenmasten, an denen bereits Werbetafeln fest installiert sind, zu erlauben, zurück, da diese mit der geltenden Rechtslage nicht vereinbar sind. Die Punkte 1 und 4 jedoch will er zur Abstimmung bringen.

Herr Buschkowsky erläutert zu Punkt 1, dass die lichte Höhe der Plakate im Fußgängerbereich 2,50 m und im Fahrbahnbereich 4,50 m nicht unterschreiten darf. Die genannten Mindesthöhen sind erforderlich, damit es nicht zur Gefährdung von Fußgängern, Fahrradfahrern und Fahrzeugen kommen kann, die unachtsam oder zu dicht an dem Plakat vorbeigehen oder fahren. Insoweit ist diese Facette des Antrages nichts anderes als der Versuch, die Gefährdungshaftung von den Parteien auf die öffentliche Hand zu verlasten.

Zu Nummer 4 berichtet Herr Buschkowsky, dass das Verbot der Plakatierung an historischen Laternenmasten in den Berliner Bezirken nicht durchgängig ausgesprochen wird. Das Bezirksamt jedoch hält es im Sinne der Stadtbildpflege und auch aufgrund der schlechten Erfahrungen und Beschädigungen für erforderlich.

Der Ausschussvorsitzende stellt den nunmehr auf die Punkte 1 und 4 reduzierten Änderungsantrag zur Abstimmung.

Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen   a b g e l e h n t.

 

   
    23.09.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Genehmigung der Anbringung von Wahlwerbung im öffentlichen Straßenland künftig den im Berliner Straßengesetz vorgesehenen Auslegungsspielraum großzügiger zu nutzen.

 

Dabei soll insbesondere:

 

1.    Die Mindesthöhe für das Aufhängen von Plakaten an Laternen, die selbst weniger als 3,5 m Gesamthöhe haben, so reduziert werden, dass auch an diesen Laternen Plakate aufgehängt werden dürfen.

2.    Auch das Plakatieren an historischen Laternenmasten zu erlauben.

 

Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, CDU und der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten bei Gegenstimmen der Grünen, FDP, GRAUEN und LINKEN zugestimmt.

Ö 8  
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Ö 10  
Nächste Sitzung: 1. September 2009      
               
 
 

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