Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des
Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Genehmigung der
Anbringung von Wahlwerbung im öffentlichen Straßenland künftig den im Berliner
Straßengesetz vorgesehenen Auslegungsspielraum großzügiger zu nutzen.
Dabei soll insbesondere:
1.Die
Mindesthöhe für das Aufhängen von Plakaten an Laternen, die selbst weniger als
3,5 m Gesamthöhe haben, so reduziert werden, dass auch an diesen Laternen
Plakate aufgehängt werden dürfen.
2.Auch
das Plakatieren an historischen Laternenmasten zu erlauben.
20.05.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 12.7 - überwiesen
Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Genehmigung der Anbringung von
Wahlwerbung im öffentlichen Straßenland künftig den im Berliner Straßengesetz
vorgesehenen Auslegungsspielraum großzügiger zu nutzen
Das Bezirksamt wird gebeten, bei der
Genehmigung der Anbringung von Wahlwerbung im öffentlichen Straßenland künftig
den im Berliner Straßengesetz vorgesehenen Auslegungsspielraum großzügiger zu
nutzen.
Dabei soll insbesondere:
1.Die
Mindesthöhe für das Aufhängen von Plakaten an Laternen, die selbst weniger als
3,5 m Gesamthöhe haben, so reduziert werden, dass auch an diesen Laternen
Plakate aufgehängt werden dürfen.
2.Das
Aufhängen von Plakaten an „Drängelgittern" grundsätzlich erlaubt wird.
3.Das
Verbot, Plakate an Laternenmasten aufzuhängen, an denen bereits Werbetafeln
fest installiert sind, sollte nicht verhängt werden, soweit die fest installierten
Werbetafeln durch die Wahlplakate nicht verdeckt werden.
4.Auch
das Plakatieren an historischen Laternenmasten zu erlauben.
Der Überweisung des Antrages in den
Wirtschaftsausschuss wird einstimmig zugestimmt.
03.06.2009 - Wirtschaftsausschuss
Ö 2 - vertagt
Herr Buschkowsky erinnert daran, dass das Thema „Erleichterung von
Wahlwerbung“ bereits 2006 im Ausschuss behandelt wurde
Herr
Buschkowsky erinnert daran, dass das Thema „Erleichterung von
Wahlwerbung“ bereits 2006 im Ausschuss behandelt wurde. Nachdem die
meisten Vorschläge im Rahmen der Beratungen verworfen worden sind, sind zwei
Punkte übrig geblieben. Die Auflage der täglichen Kontrollen wurden unter
Zurückstellung erheblichster Bedenken des Bezirksamt aus den Auflagen
gestrichen und die Anbringung von Wahlwerbung an Stützhölzern von Bäumen
zugelassen.
Zu
den nunmehr erneut in Diskussion gebrachten Vorschlägen informiert Herr
Buschkowsky wie folgt.
1.Die lichte Höhe der Plakate darf im
Fußgängerbereich nicht 2,50 m und im Fahrbahnbereich nicht 4,50 m
unterschreiten, damit es nicht zur Gefährdung von Fußgängern und Fahrzeugen
kommt.
2.Bei Drängelgittern handelt es sich um
Verkehrszeichen, die von der obersten Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden.
Die Anbringung von Wahlwerbung an Verkehrzeichen scheidet grundsätzlich aus.
3.Das Verbot, Plakate an Laternenmasten mit
bereits fest installierten Werbetafeln anzubringen, resultiert aus dem Monopol
der „Draußenwerber GmbH, die die Vermarktungsrechte für die Lichtmasten
in Berlin hat.
4.Das Verbot von Plakatierungen an
historischen Laternenmasten ist darauf zurückzuführen, dass in der
Vergangenheit durch unsachgemäßes Anbringen erhebliche Beschädigungen der
Masten aufgetreten sind. Hinzu kommt das Erfordernis der Stadtbildpflege in den
meist besonders geschützten Bereichen.
Grundsätzlich
ist dem Bezirksamt in keiner Weise an einer Erschwerung oder Behinderung von
Wahlwerbung gelegen. Allerdings ist hier ein erheblicher Wildwuchs zu
verzeichnen. Denn zum einen handelt es sich nicht nur um etablierte
Volksparteien und zum anderen ignorieren die in zunehmenden Umfang beauftragten
Firmen Auflagen schlichtweg. Bei den letzten Wahlen musste das Bezirksamt 5.000
ordnungswidrig angebrachte Plakate abhängen. Doch wenn die BVV meint, in
eigener Sache Auflagenerleichterungen für sich beschließen zu müssen, so steht
ihr das natürlich frei.
Herr
Posselt sieht die Fraktionen vor dem Abwägungsprozess, dass einerseits Wahlen
der vornehmste Akt in einer Demokratie, andererseits für die Wahlwerbung auch
Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen sind. Gegen das Votum der FDP-Fraktion
kommt der Ausschuss überein, den Antrag auf die nächste Sitzung z u r ü c k z u
s t e l l e n.
07.07.2009 - Wirtschaftsausschuss
Ö 7 - im Ausschuss abgelehnt
Herr Voigt zieht die Punkte 2 und 3 des Antrages, also die Forderungen,
das Aufhängen von Plakaten an Drängelgittern und an Laternenmasten, an denen
bereits Werbetafeln fest installiert sind, zu erlauben, zurück, da diese mit
der geltenden Rechtslage nic
Herr
Voigt zieht die Punkte 2 und 3 des Antrages, also die Forderungen, das
Aufhängen von Plakaten an Drängelgittern und an Laternenmasten, an denen
bereits Werbetafeln fest installiert sind, zu erlauben, zurück, da diese mit
der geltenden Rechtslage nicht vereinbar sind. Die Punkte 1 und 4 jedoch will
er zur Abstimmung bringen.
Herr
Buschkowsky erläutert zu Punkt 1, dass die lichte Höhe der Plakate im
Fußgängerbereich 2,50 m und im Fahrbahnbereich 4,50 m nicht unterschreiten
darf. Die genannten Mindesthöhen sind erforderlich, damit es nicht zur
Gefährdung von Fußgängern, Fahrradfahrern und Fahrzeugen kommen kann, die
unachtsam oder zu dicht an dem Plakat vorbeigehen oder fahren. Insoweit ist
diese Facette des Antrages nichts anderes als der Versuch, die
Gefährdungshaftung von den Parteien auf die öffentliche Hand zu verlasten.
Zu
Nummer 4 berichtet Herr Buschkowsky, dass das Verbot der Plakatierung an
historischen Laternenmasten in den Berliner Bezirken nicht durchgängig
ausgesprochen wird. Das Bezirksamt jedoch hält es im Sinne der Stadtbildpflege
und auch aufgrund der schlechten Erfahrungen und Beschädigungen für
erforderlich.
Der
Ausschussvorsitzende stellt den nunmehr auf die Punkte 1 und 4 reduzierten
Änderungsantrag zur Abstimmung.
Der
Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmena b g e l e h n t.
23.09.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 10.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung
des Antrages in folgender Fassung:
Der Ausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender
Fassung:
Das Bezirksamt wird gebeten, bei der
Genehmigung der Anbringung von Wahlwerbung im öffentlichen Straßenland künftig
den im Berliner Straßengesetz vorgesehenen Auslegungsspielraum großzügiger zu
nutzen.
Dabei soll insbesondere:
1.Die
Mindesthöhe für das Aufhängen von Plakaten an Laternen, die selbst weniger als
3,5 m Gesamthöhe haben, so reduziert werden, dass auch an diesen Laternen Plakate
aufgehängt werden dürfen.
2.Auch
das Plakatieren an historischen Laternenmasten zu erlauben.
Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, CDU
und der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten bei Gegenstimmen der Grünen,
FDP, GRAUEN und LINKEN zugestimmt.