Tagesordnung - 22. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses  

 
 
Bezeichnung: 22. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
Gremium: Sozialausschuss
Datum: Do, 16.05.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:58 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: KUBUS gGmbH
Ort: Teupitzer Straße 39, 12059 Berlin
Anlagen:
Anlage 1 TOP 3 KUBUS Handout Sozialausschuss

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung der 21. Sitzung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Vorstellung Arbeit KUBUS und Rundgang      
Ö 4  
Obdachlosigkeit von Frauen wirksam im Bezirk Neukölln verhindern  
Enthält Anlagen
1036/XXI  
Ö 5  
Evas Obdach ohne Obdach in Neukölln  
Enthält Anlagen
1174/XXI  
Ö 6  
Räumungstitel und Zwangsräumungen erfassen  
Enthält Anlagen
1135/XXI  
Ö 7  
Menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten sicherstellen!  
Enthält Anlagen
1046/XXI  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss r Soziales empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die Geflüchteten, die zurzeit in der Haarlemer Straße wohnen, eine menschenwürdige Unterkunft erhalten.

 

Begründung: Nach Schilderungen sind die Unterkünfte in der Haarlemer Straße in einem gesundheitsgefährdenden Zustand. Auch Geflüchteten steht eine menschenwürdige Unterkunft zu, weshalb sich das Bezirksamt genau dafür einsetzen soll.

   
    15.11.2023 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.12 - überwiesen
   

Der Antrag wird über die Konsensliste in den Sozialausschuss überwiesen.

   
    06.12.2023 - Sozialausschuss
    Ö 6 - vertagt
   

Die Ausschussvorsitzende bittet anlässlich dieses Tagesordnungspunktes zur Drs. 1046/XXI „Menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten sicherstellen!“ Herrn BzStR Rehfeldt um Stellungnahme.

BzStR Rehfeldt fragt, ob der Ursprungsinitiator Herr Stemmermann vorher noch eine Antragsbegründung abgeben möchte. Darauf wurde als Antragsbegründung genannt, dass die Große Anfrage in der letzten BVV nicht beantwortet wurde.

BzStR Rehfeldt teilt die Intention des Antrags und schildert den zeitlichen Verlauf des Gebäudes in der Haarlemer Straße. Es handelt sich ausschließlich um den älteren Gebäudeteil, der bereits 2017 mit einem Aufnahme- und Belegungsstopp versehen wurde. Damals hatte das LAGESO zugesagt die baulichen und hygienischen Mängel zu beseitigen und das Gebäude zu sanieren. In Folge des Rückgangs der Zahl der Geflüchteten Menschen hat das Land Berlin das Gebäude dann doch nicht saniert.

Nach der aktuellen neuen Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten wurde das Gebäude neu belegt. Das Gesundheitsamt hat festgestellt, dass die Mängel nicht behoben wurden und sogar schlimmer geworden sind. Erneut wurde ein Belegungsstopp ausgesprochen und der Auszug chronisch kranker Menschen veranlasst.

Dennoch erfolgt danach weitere Zuweisung durch das LAF. Nach diversem fachlichen E-Mail-Verkehr hat BzStR Rehfeldt mit Staatssekretär Bozkurt telefoniert. Dieser hat die ganz besondere Notsituation dargelegt, die darin besteht, dass die Menschen entweder dort untergebracht werden oder aufgrund des berlinweit bestehenden Mangels an Unterkünften in die Obdachlosigkeit gehen. Die Landesebene hat vor diesem Hintergrund die Verantwortung die Unterbringung in den Unterkünften übernommen. Das Belegungsverbot von Seiten des Gesundheitsamtes besteht insofern formal weiterhin.

BzStR Rehfeldt kann diese Entscheidung vor der Alternative Obdachlosigkeit im Winter nachvollziehen und hat mit Blick auf die Unterbringungslage Zweifel an tragbaren Alternativen. Das Problem ist, dass Berlin infolge des Flüchtlingszustroms offenkundig überfordert ist und nicht nur in der sozialen Infrastruktur (Kitas, Schulen, gesundheitliche und psychosoziale Versorgung) sondern auch bei der Unterbringung nicht die erforderlichen Mindestanforderungen an die Versorgung der Menschen sicherstellen kann.

BzStR Rehfeldt hat am 17.10.2023 ein Schreiben mit der Bitte an Staatssekretär Bozkurt geschickt „bis zum 31.12.2023 darzulegen, wie eine den hygienischen Anforderungen entsprechende Nutzung oder die dann verbindliche Nichtnutzung der betroffenen Gebäude bis spätestens 31. März 2024 sichergestellt werden kann“.

Eine Rückmeldung ist fristgerecht noch nicht erfolgt.

 

Herr Hecht fragt, ob dem Gesundheitsstadtrat neue Erkenntnisse durch Bewohnerinnen bzw. Bewohner zugetragen wurden. 

BzStR Rehfeldt verneint dies. Ihm sind keine Meldungen aus dem Haus bekannt. Weder vom Träger, noch von den Sozialarbeitenden oder Bewohnenden.

 

Herr Ewert führt aus, dass mit dem Antrag derzeit nicht geholfen ist und schlägt die Vertagung auf die nächste Sitzung vor, um auf die Antwort aus der Senatsverwaltung zu warten.

 

Herr Szczepanski möchte gerne wissen, wer der Träger ist.

(Anmerkung im Nachgang zur Sitzung seitens der Verwaltung: Der Träger ist: LfG-B (Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung Berlin)).

 

Herr Pohl möchte wissen, ob das Bezirksamt für die Überwachung zuständig ist.

BzStR Rehfeldt bestätigt dies. Das Bezirksamt Neukölln ist zuständig und das Gesundheitsamt kommt dieser Pflicht auch nach. Es kommt zu keiner Änderung der Rechtslage nur weil das LAF die Anweisungen ignoriert. BzStR Rehfeldt betont gleichzeitig erneut, dass er die Entscheidung des LAF, die Belegung dennoch vorzunehmen im Ergebnis einer Güterabwägung nachvollziehen kann.

 

Herr Pohl möchte 1. weiterhin wissen, wie viele Bewohnerinnen und Bewohner im Altbau untergebracht sind und 2. welche Möglichkeiten anderer Unterbringungen / Hotel bestehen und 3. warum Beschlagnahme keine Alternative ist.

BzStR Rehfeldt beantwortet wie folgt:

zu 1.: 196 Menschen (Stand 12.12.23 vom LAF)

zu 2.: hier ist die Expertise der Landesebene gefragt, die den Überblick über Kapazitäten erfasst, Modulare Unterkünfte prüft und Zelte in Tegel plant. Eine eigene Übersicht über die landesweiten Kapazitäten und Potentiale liegt dem Bezirksamt nicht vor. BzStR Rehfeldt geht grundsätzlich davon aus, dass alle infrage kommenden Alternativen auch geprüft wurden und dass die Entscheidung über die Unterbringung in der Haarlemer Straße nicht leichtfertig getroffen wurde.

Zu 3.: Das auf Veranlassung von BzStR Rehfeldt beim Rechtsamt in Auftrag gegebene Gutachten, das eine Beschlagnahmung privaten Eigentums zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen in der praktischen Umsetzung ausschließt, wurde bereits im Ausschuss vorgestellt und erörtert. Die rechtlich vertretbare Alternative wären Turnhallen. Die könnten schnell zur Verfügung stehen. Dies ist jedoch politisch nicht gewollt.

 

Herr Frankl fragt nach der rechtlichen Grundlage, warum Kindern die Turnhallen genommen werden können statt Hotelzimmer zu beschlagnahmen.

BzStR Rehfeldt führt aus, dass im Gutachten ausführlich geschildert ist, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit fehlt. Versuche in Berlin, Mitte und Hamburg sind bereits gescheitert. Beschlagnahme ist zusätzlich nur im Notfall zum Beispiel bei Wohnraumbedarf für Familien und dann zeitlich sehr begrenzt denkbar.

 

Herr Szczepanski regt an, Hotels anzumieten statt zu beschlagnahmen.

BzStR Rehfeldt erläutert, dass dies bereits geschieht, wo es möglich ist.

 

Herr Ewert bitte erneut um Vertagung des TOPs.

Die Ausschussvorsitzende vertagt nach Zustimmung der Ausschussmitglieder (ohne Gegenstimmen) den Antrag zur Drs. 1046/XXI „Menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten sicherstellen!“ und schließt den TOP.

   
    18.01.2024 - Sozialausschuss
    Ö 6 - vertagt
   

Die Ausschussvorsitzende bittet anlässlich dieses Tagesordnungspunktes zur Drs. 1046/XXI „Menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten sicherstellen!“ Herrn BzStR Rehfeldt um Stellungnahme und fragt ob es eine Rückmeldung von Herrn StS (Staatssekretär)Bozkurt gegeben hat. Herr BzStR Rehfeldt berichtet, dass er Herrn StS Bozkurt als damaligen kommissarischen Leiter des LAF angeschrieben hat. Staatssekretär Bozkurt hat am 20.12.2023 auf das Schreiben vom 17.10.2023 geantwortet, erläutert den Stand der „Sanierung“ und Planung.

Seitens des LAF wurde das Gesundheitsamt mit Blick auf den Altbau in der Haarlemer Straße darüber informiert, dass 4 von 8 Küchen fertig gestellt wurden.

 

Folgende Arbeiten wurden umgesetzt:

  • Demontage Trockenbauwände
  • Abriss der alten Einbauten
  • sanitäre Strangsanierung und Abdichtung
  • Überarbeitung der Warmwasserzufuhr
  • Neulegung der Elektroverkabelung
  • Abkofferungen und Malerarbeiten
  • Einbau neuer Spülen und Arbeitstische
  • in 2 Küchen wurden neue Herde und Herdwächter eingebracht

 

Hierzu zitiert Herr BzStR Rehfeldt aus dem Schreiben: “Im Schreiben vom 19.07.2023 wurde von Herrn Dr. Kunitz der Sanierung der Küchen ein hoher Stellenwert eingeräumt. Das LAF hat in vier Küchen, in denen ein mittlerer bis hoher Instandsetzungsbedarf bestand, unverzüglich entsprechende bauliche Leistungen beauftragt. Leider führten Terminabsagen zur Verzögerung der auszuführenden Arbeiten. Es erfolgte bisher die Demontage der Küchenwände, die sanitäre Strangsanierung und deren Abdichtung, die Überarbeitung der Warmwasserzufuhr und die Neuverlegung der Elektroinstallation.

 

Nach Abschluss dieser Arbeiten wurden Abkofferungen vorgenommen und Malerarbeiten ausgeführt. Als letzte Maßnahme ist die Montage der Spülen und Arbeitstische für den 18.12.2023 vorgesehen. Bei weiteren vier Küchen mit geringem Instandsetzungsbedarf wird derzeit der Umfang der erforderlichen baulichen Maßnahmen geklärt.

Die Forderung, Personen mit vulnerablem Gesundheitszustand zu verlegen und zu

vermeiden, dass Kinder und Jugendliche in der Unterkunft untergebracht werden, wurde vom

LAF so weit wie möglich umgesetzt.“

 

Im kommenden Jahr geht es dann laut Schreiben mit den Küchen weiter, die einen geringen Instandsetzungsbedarf haben. Für die große Sanierung (Bad- und Sanitär) plant die BIM derzeit die Ausschreibung.

 

Ein weiteres Zitat aus dem Antwortschreiben: „Perspektivisch soll Haus 1 der Unterkunft Haarlemer Straße – Altbau – im Jahr 2024 freigezogen und saniert werden. Die genaue zeitliche Abstimmung befindet sich hierzu noch in Abstimmung zwischen dem LAF und der BIM. Sobald weitere Informationen vorliegen, wird das LAF auf Arbeitsebene das Gesundheitsamt Ihres Bezirks entsprechend informieren. Das Haus 2 soll abhängig von einer erfolgreichen Sanierung des Haus 1 dann folgend freigezogen und saniert werden.“

 

Herr BzStR Rehfeldt findet es gut, dass der Herr StS Bozkurt auf das Anschreiben mit diesen Maßnahmen reagiert hat, da sein Gesundheitsamt besonderen Bedarf bei den Küchen gesehen hat.

 

Unabhängig von der Entwicklung der Flüchtlingszahlen hätten diese Maßnahmen bereits 2017 passieren müssen. Durch den damaligen Rückgang der Flüchtlingszahlen, blieb dies jedoch aus.

Herr Ewert bedankt sich für die Information. Ein Teil ist getan, weiteres bleibt noch zu tun. Damit möchte er den Antrag nicht zurückziehen, sondern verschieben und beobachten. Er hofft, dass dort weiterhin etwas passiert.

 

Herr Pohl fragt nach, ob die Zusicherungen mit Blick auf die PMA des Landes stehen.

Herr BzStR Rehfeldt sagt, dass dies nicht Gegenstand des Anschreibens war und möchte nicht spekulieren, geht jedoch davon aus, dass die Brisanz bei den verantwortlichen der Senatsverwaltung angekommen ist.

 

Herr Schlossmacher sieht es wie die Grünen. Es wurde begonnen, nun bleibt es zu beobachten, was passiert und möchte den Antrag bis dahin zurückstellen.

 

Herr Hecht fragt, ob bekannt ist, dass die Menschen beim Freiziehen woanders unterkommen können?

Herr BzStR Rehfeldt verneint dies, da er keinen Überblick über die Unterbringungskapazitäten in ganz Berlin hat. In Neukölln ist mit Stand heute keine Kapazität. Er geht davon aus, dass die Botschaft bei der Senatsverwaltung angekommen ist und hat keine Zweifel, dass alle die Aufgabe erkannt haben. Zudem sind in 2024 zwei neue Standorte in Neukölln geplant.

 

Herr Frankl fragt, ob die Arbeitsfähigkeit und Begehungen sichergestellt sind, da ein Beschäftigter des Gesundheitsamtes im Gesundheitsausschuss gesagt hat, dass er gekündigt hat.

Herr BzStR Rehfeldt antwortet, dass Herr Dr. K. im Gesundheitsausschuss nichts von einer Kündigung gesagt hat. Das Bezirksamt wird Einzelpersonalangelegenheiten nicht thematisieren. Die Aufgaben werden bestmöglich sichergestellt.

 

Herr Ewert fragt, ob dem Ausschuss das Schreiben des StS zur Verfügung gestellt werden kann?

Herr BzStR Rehfeldt fragt nach, ob von Seiten SenASGIVA Bedenken bestehen.

Die Ausschussvorsitzende stellt den Tagesordnungspunkt zur Drs. 1046/XXI „Menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten sicherstellen!“ bis sich neue Entwicklungen ergeben zurück.

   
    16.05.2024 - Sozialausschuss
    Ö 7 - vertagt
   

Der Tagesordnungspunkt 7 wird vertagt.

   
    05.06.2024 - Sozialausschuss
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Die Ausschussvorsitzende ruft den vertagten Antrag zur Drs. 1046/XXI „Menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten sicherstellen!“ auf und bittet Herrn BzStR Rehfeldt um Stellungnahme.

Herr BzStR Rehfeldt hat bei der zuständigen Senatsverwaltung nachgefragt, jedoch noch keine Rückmeldung erhalten. Sobald diese vorliegt, informiert er darüber in den Mitteilungen der Verwaltung.

Herr Ewert meint der Antrag sei klar und er braucht diesen daher nicht ausführlich begründen. Er bittet die Fraktionen um Unterstützung für den Stadtrat und den Antrag zu beschließen.

Herr Kringel sieht, dass der Stadtrat bereits alles getan hat, was im Antrag enthalten ist und dass bereits etwas passiert in der Haarlemer Straße.

Herr Hecht sieht klar die Zuständigkeit bei der Senatsverwaltung und nicht beim Bezirk. Der Antrag geht in die richtige Richtung.

Die Vorsitzende Frau Ouattara bittet um Abstimmung.

Ja-Stimmen: SPD, Grüne und Linke

Nein-Stimmen: keine

Enthaltungen: CDU und AfD

Damit ist der Antrag beschlossen.

Ö 8  
Prävention von Wohnungsverlust durch Kooperation mit Wohnungsbaugesellschaften  
Enthält Anlagen
1226/XXI  
Ö 9  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 10  
Mitteilung Seniorenvertretung      
Ö 11  
Verschiedenes      
Ö 12  
Nächste Sitzung am 5. Juni 2024      
               
 
 

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