Tagesordnung - 11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik  

 
 
Bezeichnung: 11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik
Datum: Do, 14.09.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung der 10. Sitzung      
Ö 3  
Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2024/2025 (Doppelhaushalt) (insbes. Kapitel 3300, 3500, 3501 und 3502)  
Enthält Anlagen
0909/XXI  
    VORLAGE
   

1

 

1. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der SPD:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Haushalt 2024/2025 wird wie folgt geändert:

Im Kapitel 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten werden im Titel 97203 Pauschale Minderausgaben in beiden Jahren jeweils 150.000 Euro mehr veranschlagt.

Der Titel 54010 im Kapitel 3700 ist entsprechend um 150.000 Euro in beiden Jahren zu verstärken. In der Erläuterung wird ergänzt, dass jeweils 150.000 p.a. für die Beauftragung von Wachschutz an Neuköllner Schulen zur Verfügung stehen.

 

 

2. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der CDU:

Schwerpunktsetzung Obdachlosenangebot „Safe Places“

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zur Gewährleistung der nachhaltigen Einführung von „Safe Places“ in Neukölln - mit deren Hilfe von Obdachlosigkeit betroffene Menschen zur emotionalen, gesundheitlichen und psychosozialen Stabilität und schließlich zur Inanspruchnahme von Regelsystemen der sozialen Sicherung befähigt werden sollen – soll im Kapitel 3910 der Titel 68411 in den Jahre 2024 und 2025 jeweils um 75.000 € aufgestockt werden.

Im Kapitel 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten werden im Titel 97203 Pauschale Minderausgaben in beiden Jahren jeweils 75.000 Euro mehr veranschlagt.

 

 

3. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der CDU:

Präventionskette wiederbeleben

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Für die Weiterführung der integrierten kommunalen Strategie der Gesundheitsförderung (Neuköllner Präventionskette) werden in 4130 54010 zusätzliche 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Im Kapitel 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten werden im Titel 97203 Pauschale Minderausgaben in beiden Jahren jeweils 100.000 Euro mehr veranschlagt.

 

Begründung: Neukölln war mit seiner bezirklichen Präventionskette seit 2012 Vorreiter und Ideengeber für die ganze Stadt. Schreibabyambulanz, Familiengutschein, Familienlotsen, Familienhebammen und die in Neukölln für alle Berliner Geburtskliniken entwickelten Babylotsen zeugen vom enormen Einfluss, den die Präventionskette für Familien und Kinder in Neukölln und darüber hinaus hatte. Belegbare Effekte zeigen die Einschulungsuntersuchungen, bei denen es seit 2016 eine anhaltend positive Tendenz in fast allen Kernindikatoren gibt und insbesondere Familien mit niedrigem sozialem Status oder von Armut bedrohte Kinder unterstützt. Diese Arbeit soll fortgesetzt und mit Blick auf ältere Menschen ausgebaut werden.

 

3.1 Änderungsantrag zum 3. Änderungsantrag der Fraktion CDU

 

Antrag ergänzen um folgende Erklärung:

Im Kapitel 4130 Titel 54010 ist folgende verbindliche Erläuterung anzubringen:

100.000,- € für die integrierte kommunale Strategie der Gesundheitsförderung (Neuköllner Präventionskette).

 

 

4. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der CDU:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Haushalt 2024/2025 wird wie folgt geändert:

Im Kapitel 5400 Allgemeine Finanzangelegenheiten werden im Titel 97203 Pauschale Minderausgaben in beiden Jahren jeweils 150.000 Euro mehr veranschlagt.

Der Titel 54010 im Kapitel 3700 ist entsprechend um 150.000 Euro in beiden Jahren zu verstärken. In der Erläuterung wird ergänzt, dass jeweils 150.000 p.a. für die Beauftragung von Wachschutz an Neuköllner Schulen zur Verfügung stehen.

 

 

5. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der Grüne:

Mehrmittel durch das AGH“

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der zweite Absatz der Vorlage zur Beschlussfassung wird wie folgt geändert:

„Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzung der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 4500 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 4500 zu überarbeiten. Sofern sich aus Entscheidungen oder Beschlüssen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Berliner Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderungen der Globalsummen ergeben, ist das Bezirksamt zugleich bevollmächtigt, diese – soweit zweckmäßig oder erforderlich – auch außerhalb des Kapitels 4500 in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Haushaltsplanes für den Bezirk Neukölln umzusetzen. Sofern sich aus dem Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin über den Doppelhaushalt 2024/2025 nicht zweckgebundene oder nicht zielgerichtete Veränderungen der Globalsummen ergeben, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über deren Umsetzung in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Haushaltsplanes für den Bezirk Neukölln. Das Bezirksamt legt der Bezirksverordnetenversammlung hierzu eine Vorlage zur Beschlussfassung vor.“

 

6. Änderungsanträge zu Drs. 0909/XXI der Linksfraktion Neukölln

Kapitel 4010 Titel 67139 (Jugendsozialarbeit nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz): Erhöhung des Ansatzes in 2024 und 2023 um 195.000,-. Im Kapitel 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten werden im Titel 97203 Pauschale Minderausgaben in beiden Jahren jeweils 195.000- € mehr veranschlagt.

 

Kapitel 4010 Titel 68466 (Zuschüsse an freie Träger für Schulstationen): Erhöhung des Ansatzes in 2024  und 2025 um 136.000,- €. Im Kapitel 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten werden im Titel 97203 Pauschale Minderausgaben in beiden Jahren jeweils 136.000,- € mehr veranschlagt.

 

Kapitel 4010 Titel 67161 (Förderung der Erziehung in der Familie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz): Erhöhung des Ansatzes in 2024 und 2025 um 100.000,- €. Im Kapitel 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten werden im Titel 97203 Pauschale Minderausgaben in beiden Jahren jeweils 100.000,- € mehr veranschlagt.

 

 

7. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktionen SPD/CDU/Grüne:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Haushalt 2024/2025 wird wie folgt geändert:

 

Im Kapitel 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten werden im Titel 97203 Pauschale Minderausgaben in beiden Jahren jeweils 360.000 Euro mehr veranschlagt.

 

-       In Kapitel 3700 Titel 54010 soll entsprechend um 120.000 Euro in beiden Jahren verstärkt werden. In der Erläuterung wird ergänzt, dass jeweils 120.000 p.a. für die Beauftragung von Wachschutz an Neuköllner Schulen zur Verfügung stehen.

-       In Kapitel 4130 Titel 54010 werden zusätzliche 50.000 Euro p.a. für die Weiterführung der integrierten kommunalen Strategie der Gesundheitsförderung (Neuköllner Präventionskette) zur Verfügung gestellt.

-       In Kapitel 3910 Titel 68411 sollen zutzliche 70.000 Euro p.a. zur Gewährleistung der nachhaltigen Einführung von „Safe Places“ in Neukölln - mit deren Hilfe von Obdachlosigkeit betroffene Menschen zur emotionalen, gesundheitlichen und psychosozialen Stabilität und schließlich zur Inanspruchnahme von Regelsystemen der sozialen Sicherung befähigt werden sollen, zur Verfügung gestellt werden.

-       In Kapitel 4010 Titel 67161 sollen 30.000 Euro p.a. zur Förderung der Erziehung in der Familie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz bereitgestellt werden.

-       In Kapitel 4010 Titel 67120 sollen 30.000 Euro p.a.r Fremdveranstaltete Erholungsmaßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz bereitgestellt werden.

-       In Kapitel 3810 Titel 52110 sollen 60.000 Euro p.a. zur Unterhaltung der Grünanlagen bereitgestellt werden.

 

 

 

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bezirkshaushaltsplan 2024/2025 wird wie folgt beschlossen:

 

1. Mehr Geld für Städtepartnerschaften

Im Kapitel 3300 Titel 52906 des Haushalts ist folgende verbindlicher Erläuterung anzubringen:

Für Städtepartnerschaften ist ein Betrag in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Ggf. sollen Mittel aus dem Kapitel 3300 Titel 54053 unterstützend herangezogen werden.

 

2.

Entwurf Haushaltsplan 24/25

Ansätze in €

Ansatz/

Verpflichtungsermächtigung

mehr (+)

weniger (-)

in €

a) Begründung zum Änderungsantrag

b) Titelerläuterung / verbindliche

 Erläuterungen für den Haushaltsplan

c) Haushaltsvermerke

-Seite 509-

 

Kapitel 4500

Titel 97110

Verstärkungsmittel

 

Ansatz 2024 2.303.000

 

Ansatz 2025 3.249.000

 

 

 

 

 

 

 

+/- 0

 

+/- 0

a) Begründung zum Änderungsantrag:

Erhöht die Kontrolle der BVV über den Bezirkshaushaltsplan.

 

b) Titelerläuterung/ (verbindliche Erläuterung) *

 

c) Anbringung Haushaltsvermerke*:

Sperrvermerk: Der Teilansatz „PRB Gewinnabführung“ ist gesperrt. Die

Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses der Bezirksverordnetenversammlung.

*Hinweis: Verbindliche Erläuterungen und Haushaltsvermerke wie Sperrvermerke und qualifizierte Sperrvermerke werden Bestandteil des Haushaltsplans und haben Teil an der Rechtskraft des Haushaltsgesetzes.

 

3.

Entwurf Haushaltsplan 24/25

Ansätze in €

Ansatz/

Verpflichtungsermächtigung

mehr (+)

weniger (-)

in €

a) Begründung zum Änderungsantrag

b) Titelerläuterung / verbindliche

 Erläuterungen für den Haushaltsplan

c) Haushaltsvermerke

-Seite 509-

 

Kapitel 4500

Titel 97203

Pauschale Minderausgabe

 

Ansatz 2024 -9.280.000

 

Ansatz 2025 -9.340.000

 

 

 

 

 

 

 

+/- 0

 

+/- 0

a) Begründung zum Änderungsantrag:

Erhöht die Kontrolle der BVV über den Bezirkshaushaltsplan.

 

b) Titelerläuterung/ (verbindliche Erläuterung) *:

Über die Auflösung der Pauschalen Minderausgabe ist dem Haushaltsausschuss einen Monat nach Erhalt der Basiskorrektur des Vorjahres des jeweiligen Planjahres ein Konzept vorzulegen.

 

c) Anbringung Haushaltsvermerke*:

*Hinweis: Verbindliche Erläuterungen und Haushaltsvermerke wie Sperrvermerke und qualifizierte Sperrvermerke werden Bestandteil des Haushaltsplans und haben Teil an der Rechtskraft des Haushaltsgesetzes.

 

4.

Entwurf Haushaltsplan 24/25

Ansätze in €

Ansatz/

Verpflichtungsermächtigung

mehr (+)

weniger (-)

in €

a) Begründung zum Änderungsantrag

b) Titelerläuterung / verbindliche

 Erläuterungen für den Haushaltsplan

c) Haushaltsvermerke

-Seite 186-

Kapitel 3300

Titel 42801

Entgelte der planmäßig Tarifbeschäftigen

 

Ansatz 2024 1.849.000

 

Ansatz 2025 1.921.000

 

 

 

 

 

 

 

- 445.000

 

- 462.000

a) Begründung zum Änderungsantrag: Korrektur

 

b) Titelerläuterung/ (verbindliche Erläuterung) *:

 

c) Anbringung Haushaltsvermerke*:

*Hinweis: Verbindliche Erläuterungen und Haushaltsvermerke wie Sperrvermerke und qualifizierte Sperrvermerke werden Bestandteil des Haushaltsplans und haben Teil an der Rechtskraft des Haushaltsgesetzes.

 

5.

Entwurf Haushaltsplan 24/25

Ansätze in €

Ansatz/

Verpflichtungsermächtigung

mehr (+)

weniger (-)

in €

a) Begründung zum Änderungsantrag

b) Titelerläuterung / verbindliche

 Erläuterungen für den Haushaltsplan

c) Haushaltsvermerke

-Seite 190-

Kapitel 3301

Titel 42801

Entgelte der planmäßig Tarifbeschäftigen

 

Ansatz 2024 289.000

 

Ansatz 2025 299.000

 

 

 

 

 

 

 

+ 445.000

 

+ 462.000

a) Begründung zum Änderungsantrag:

Korrektur

 

b) Titelerläuterung/ (verbindliche Erläuterung) *:

 

c) Anbringung Haushaltsvermerke*:

*Hinweis: Verbindliche Erläuterungen und Haushaltsvermerke wie Sperrvermerke und qualifizierte Sperrvermerke werden Bestandteil des Haushaltsplans und haben Teil an der Rechtskraft des Haushaltsgesetzes.

 

 

Haushaltsjahr

Einnahmen (€)

Ausgaben (€)

Verpflichtungs-

ermächtigungen (€)

2024

1.041.261.600

1.041.261.600

24.519.000

davon

Bauinvestitionen

22.535.000

21.718.000

6.679.000

2025

1.045.522.500

1.045.522.500

26.585.000

davon

Bauinvestitionen

15.327.000

14.062.000

8.085.000

 

Beschlussinhalt der vorstehenden Beträge ist der anliegende Bezirkshaushaltsplan Neuköllns für die Jahre 2024 und 2025 (Doppelhaushalt).

 

(Der zweite Absatz der Vorlage zur Beschlussfassung wird wie folgt geändert)

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzungen der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 4500 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 4500 zu überarbeiten. Sofern sich aus Entscheidungen oder Beschlüssen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Berliner Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderungen der Globalsummen ergeben, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über deren Umsetzung in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Haushaltsplanes für den Bezirk Neukölln. Das Bezirksamt legt der Bezirksverordnetenversammlung hierzu eine Vorlage zur Beschlussfassung vor.

 

Begründung:

  1.          Allgemeines
    1.    Aufstellungsverfahren

Nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirkshaushaltsplan. Finanzierungsgrundlage des Bezirkshaushaltsplanes ist nach Artikel 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin die jedem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes unter Berücksichtigung bezirklicher Einnahmen zuzuweisende Globalsumme.

Die Aufstellung des Haushalts 2024/2025 ist zurzeit nur unter Ansatz sogenannter pauschaler Minderausgaben in 2024 und 2025 möglich (vgl. T 1.2). Es ist nicht auszuschließen, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin fach- und/oder sachbezogene Änderungen beschließt. Insoweit empfiehlt sich eine Bevollmächtigung des Bezirksamtes, nach der dieses sowohl redaktionelle als auch zahlenmäßige Anpassungen vornehmen darf.

Bei der Aufstellung des Haushaltplanes sind die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) aus dem Aufstellungs- und weiteren Rundschreiben sowie der Eckwertebeschluss des Bezirksamtes eingehalten. Zudem wurden der bezirksinternen Budgetierungs- und Aufstellungssystematik folgend, die Sachverhalte der Ersten Fortschreibung der Globalsummen 2024/2025 umgesetzt. Auf wesentliche Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wird gesondert hingewiesen.

Grundlagen für die Festsetzung der Globalsummen sind die Nachweise aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Jahres 2022.

Der vorliegende Bezirkshaushaltsplan hat sich aufgrund der Neuordnung der Geschäftsbereiche in seiner Gliederung gegenüber dem Doppelhaushalt der Vorjahre 2022/2023 durch eine entsprechende Erweiterung der Kapitelstruktur verändert.

Der Bezirkshaushalt Neuköllns wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellt. Im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltsplan ist es allen Beteiligten - dem Bezirksamt und den Fachausschüssen der BVV - möglich, über entsprechende Anträge zu beraten, zu beschließen und zur Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung Änderungen vorzunehmen bzw. Beschlussempfehlungen des für Angelegenheiten des Haushalts zuständigen Ausschusses zu bewirken.

 

1.2.      Haushaltstechnische Vorgaben des Bezirks

Die Berechnungsgrundlagen für die Globalsummenvorgabe (Einnahme und Ausgabe) sind im Einvernehmen mit den Ämtern und Serviceeinheiten soweit möglich sachbezogen umgesetzt worden. Dabei sind die Veranschlagungsvorgaben und –hinweise der Senatsverwaltung für Finanzen berücksichtigt worden.

Der Bezirk hat entschieden, die geplante Leistungsdichte und das Angebotsspektrum des Jahres 2023 als Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung 2024/2025 festzulegen.

Dabei wurden die Schwerpunkte der Vorjahre unter Berücksichtigung der besonderen bezirklichen Herausforderungen neu bewertet und zum Teil verstetigt (vgl. Tz 3.3).

Die Veranschlagung der Personalausgaben basiert auf den Ist-Ausgaben des Jahres 2022 und berücksichtigt die sich in Besetzung befindlichen freien Stellen, die erwartete Zahl an Vollzeitäquivalenten, strukturelle Veränderungen sowie erwartete Tarif- und Besoldungserhöhungen.

Die Eckwerte / Kostenstellenbudgets sind auf Grundlage dieser Prämissen und unter Berücksichtigung von fortzuschreibenden Sachverhalten aus den Ansätzen 2023 abgeleitet worden und in die konkrete titelgenaue Einnahmen- und Ausgabenplanung des Haushaltsplanes eingeflossen.

Für die zu planenden Haushaltsjahre verbleibt nach Umsetzung der Globalsummenzuweisung ein Fehlbetrag, der in Kapitel 4500 „Allgemeine Finanzangelegenheiten“ des Haushaltsplans in Form sogenannter Pauschalen in 2024 und 2025 wie folgt abgebildet wird:

 

 2024 2025

pauschale Minderausgabe:  -9.280 T€ -9.340 T€
pauschale Mehreinnahme: 1T€ 1 T€

 

Die Pauschalen für beide Haushaltsjahre gelten als haushaltsrechtlich unbedenklich, da sie den „Bodensatz des Haushalts“[1] nicht übersteigen. Das Bezirksamt ist jedoch verpflichtet, die notwendigen Pauschalen in den jeweiligen Haushaltsjahren zu erwirtschaften, daher beschließt das Bezirksamt über die Umsetzung der Pauschalen im betreffenden Haushaltsjahr mit gesonderten Vorlagen.

Vor diesem Hintergrund bedarf es in allen Geschäftsbereichen - insbesondere jedoch in den Bereichen Schule und Jugend - neben der fortlaufend dezentralen Ressourcensteuerung auch einer umfassenden Analyse jener bezirklichen Leistungen, die in der Medianbetrachtung defizitär erbracht werden. Es sind geeignete Maßnahmen zur Effizienzsteigerung zu implementieren, um eine künftig nachhaltige Refinanzierung aller bezirklichen Leistungen sicherzustellen.

 

  1.          Einnahmen

Die Globalsummenzuweisung berücksichtigt die nach dem Ist-Ergebnis aller Bezirke im Jahre 2022 geschätzten Einnahmeerwartungen der Senatsverwaltung für Finanzen. Nur wenn sichergestellt ist, dass diese Einnahmen auch erzielt werden, können die in den Berechnungsunterlagen dargestellten Ausgaben in der Haushaltswirtschaft eingehalten werden.

Darüber hinaus sind im Bezirkshaushaltsplan Einnahmen ausgewiesen, für die der Bezirk keine korrespondierenden Ausgabemittel erhält. Zu diesen zählen insbesondere die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Aus diesen Einnahmen sind auch die anteiligen, bei nicht fachbezogenen Nutzungen und beim Finanzvermögen entstehenden, Verwaltungsausgaben zu finanzieren, für die keine Finanzierung über die Globalsummenzuweisung vorgesehen ist.

Erlösbeteiligungen nach AV Nr. 9 zu § 26a LHO aus Grundstücksveräußerungen durch den Liegenschaftsfond wurden in Höhe der von SenFin übermittelten Beträge veranschlagt. Diese wurden aus der entsprechenden Einnahmeprognose des Liegenschaftsfonds abgeleitet.

Zudem sind in den Jahren 2024/2025 Entnahmen aus der erstmals im Jahr 2022 gebildeten Ergebnisrücklage veranschlagt (3.100 TEur/3.561 TEur). Diese Mittel sind für die Nachholung von baulichen Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich.

 

  1. Ausgaben
    1.             Veranschlagungsvorgaben und Teilbudgets

Das in der Globalsumme zugrunde gelegte Budget basiert grundsätzlich auf den produktbezogenen Kostendaten aller Bezirke – wobei die Berechnung der einzelnen Produktbudgets dem Prinzip „Menge bzw. Planmenge x Median“ folgt – und ist durch den Bezirksplafond gedeckelt.

Auf Basis der in dieser Form errechneten und zugewiesenen Globalsumme hat das Bezirksamt die Haushaltseckwerte errechnet und den Geschäftsbereichen vorgegeben. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken Veranschlagungsvorgaben in Form von sogenannten Leitlinien gegeben hat und darüber hinaus Teilbudgets für bedeutende Ausgabebereiche errechnet wurden, welche zwar nicht den Charakter einer Vorgabe besitzen, die jedoch in der Abrechnung der Haushaltsjahre gesondert herangezogen werden.

Insofern ist es für den Bezirk geboten, auch diese als Mindestveranschlagungen zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Leitlinien für Hoch- und Tiefbauunterhalt und Lehr- und Lernmittel, die Teilbudgets für Transferausgaben wie z.B. die Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL), die Hilfen zur Erziehung (HzE) und die Kindertagesbetreuung sowie die Pagatorisierungsbeträge.

Problematisch ist an dieser Stelle, dass die kameralen Veranschlagungsvorgaben aus der medianbasierten Zuweisung zu bilden sind, wobei der kennzahlgestützten Vorgabe nicht immer eine entsprechend kennzahlgestützte Zuweisung folgt.

 

3.2.      Personalausgaben

Die Ausgaben für das Personal sind im Bezirkshaushalt mit insgesamt 138.307,6 T€ in 2024 und 143.159,5 T€ in 2025 veranschlagt. Die Bestimmung des Eckwertes für die Personalausgaben orientiert sich am Personalbestand und - den Vorgaben der SenFin folgend - an den Ist-Ausgaben 2022. Dabei wurden sich in Besetzung befindliche freie Stellen ebenso berücksichtigt wie strukturelle Veränderungen. Entsprechend der Ermittlung des Teilplafonds Personal wurden die Beträge um erwartete Besoldungs- und Tarifentwicklungen fortgeschrieben und abschließend eine durchschnittliche Besetzungsquote von rd. 93,5 Prozent zugrunde gelegt.

Der von der SenFin übermittelte Richtwert für die Veranschlagung der Personalausgaben wurde bei der Ansatzbildung berücksichtigt.

Die Honorarmittel im Bereich der Musik- und Volkshochschule entsprechen den Haushaltsansätzen 2023, da den Bezirken hier zusätzliche Mittel für Honorarsteigerungen nicht zugewiesen wurden.

 

3.3.      Sachausgaben

Die Planung der Sachausgaben erfolgt auf Basis der fortgeschriebenen geplanten Ansätze 2023. Hierbei wurden erforderlichenfalls sowohl Bereinigungen der zusätzlichen Mittel aus der bezirklichen Schwerpunktsetzung der Vorjahre vorgenommen als auch absehbare künftige Entwicklungen und Prognosen berücksichtigt.

Im Bezirksamt besteht Konsens, dass sämtliche Maßnahmen - auch mit Blick auf die veranschlagten Pauschalen - unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit stehen und vor dem Hintergrund aktueller politischer Schwerpunktsetzungen erforderlichenfalls zu gegebener Zeit neu zu bewerten sind.

Der Steuerung der Transferausgaben des T-Teils kommt eine weiterhin große Bedeutung zu. So haben die letzten Haushaltsjahre gezeigt, dass eine unbedingte Haushaltsdisziplin erforderlich ist. Durch geeignete und angemessene Maßnahmen des Fach- und Finanzcontrollings sind Finanzierungsrisiken vorausschauend erkennbar und eine rechtzeitige Gegensteuerung durch die Fachbereiche grundsätzlich möglich. Dies gilt für alle entsprechenden Transferausgaben des Jugend- und des Sozialamtes. Die für Jugend sowie Soziales zuständigen Bezirksamtsmitglieder haben diesen Ausgabenblock im besonderen Fokus, um ein Gefährdungspotential für den Haushalt zu verhindern.

 

  1. Investitionen

Bei den Maßnahmen aus der gezielten Zuweisung entsprechen die Titelansätze der Revisionsfassung der Investitionsplanung 2023-2027 durch die Senatsverwaltung für Finanzen, welche durch den Bezirk mit 13.330 T€ in 2024 und 7.554 T€ in 2025 unverändert in den Entwurf des Haushaltsplans zu übernehmen sind.

Mit Festsetzung[2] der Zuweisungen für Investitionen 2024/2025 teilte die SenFin mit, dass sich die Bildung der Jahresscheiben an einem idealtypischen Planungsablauf der Projektphasen für Hochbaumaßnahmen orientiere und unter dem Aspekt der Gesamtdeckung nicht allen Wünschen hinsichtlich der Ratenhöhe gefolgt werden konnte. Durch die Möglichkeit weitgehender Deckungsfähigkeit bei Baumaßnahmen, könne bei Mehrbedarfen jedoch frei agiert werden, ein darüberhinausgehender Mehrbedarf werde auch weiterhin bei der Basiskorrektur berücksichtigt.

Für den Teilbereich der Baumaßnahmen mit Gesamtkosten unter 5.500 T€ hat der Bezirk jeweils 6.335 T€ für die Haushaltsjahre 2024/2025 als pauschale Zuweisung erhalten. Die Beträge werden vollständig im Kontext investiver Maßnahmen und zur Nachholung baulicher Unterhaltungsmaßnahmen veranschlagt. Soweit für geplante Maßnahmen der pauschalen Zuweisung bis zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan keine geprüften Bauplanungsunterlagen vorliegen, werden die hierfür vorgesehenen Mittel an zentraler Stelle (Kapitel 4500) ausgewiesen und ggf. zur Ausfinanzierung von Mehrkosten bei anderen Maßnahmen mit entsprechender Planungsreife herangezogen.

Die gezielt zugewiesene Maßnahme 08S08 Schilling-Schule: Sanierung des Schulgebäudes, Schulnebengebäudes, MUR, der Sporthalle und des Hortgebäudes (Kapitel 3705, Titel 70202) und die Maßnahme aus der pauschalen Zuweisung für Investitionen Klimaresiliente Hasenheide – Umbau des Volksparks (Kapitel 3810, Titel 71617) sind nach § 24 Abs. 3 LHO gesperrt veranschlagt, da für erstere geprüfte Bauplanungsunterlagen nicht vorliegen und bei der zweiten zum Zeitpunkt der Planaufstellung das Verfahren zur Entsperrung der Mittel noch nicht abgeschlossen ist.

Gemäß Beschluss Bez 17/0098 D-1 des Unterausschusses Bezirke des Abgeordnetenhauses von Berlin unterliegen die Mittel der pauschalen Zuweisung für Investitionen einer Mindestverwendungsquote von 75%, die bei Umsetzung der veranschlagten Beträge im Haushaltsvollzug eingehalten wird.

 

  1. Produktorientierter Haushalt

Die produktorientierte Darstellung stellt den outputorientierten Ressourcenverbrauch dar. Sie ermöglicht auf Grundlage der Daten aus der Kosten-Leistungs-Rechnung des für die Zuweisung relevanten Basisjahres 2022 einen Vergleich mit den künftig erwarteten Mengen- und Stückkostenentwicklungen für die durch den Bezirk erstellten Produkte.

 

  1.          Gender Budgeting

Die Bezirke sind durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin aufgefordert, das Ausgabevolumen einer Betrachtung nach Gender-Kriterien zu unterwerfen. Aufgrund gemeinsamer Festlegung der Bezirke gilt dieses für nunmehr 129 konkret ausgewählte Produkte. Entsprechende Angaben sind im Vorbericht ausgewiesen und um eine produktbezogene Genderanalyse ergänzt.

 

  1.          Wirtschaftsplan Parkraumbewirtschaftung Neukölln

Dem Bezirkshaushaltsplan beigefügt ist der Wirtschaftsplan für die Parkraumbewirtschaftung. Der Wirtschaftsplan weist mit 334 T€ in 2024 und 863 T€ in 2025 für beide Planjahre einen Überschuss aus, der haushaltstechnisch im Bezirkshaushalt (Kapitel 3400, Titel 12109) zu vereinnahmen ist. Im Umfang der tatsächlich realisierten Beträge stehen die Mittel zu gegebener Zeit zum Haushaltsausgleich zur Verfügung (Kapitel 4500, Titel 97110).

 

Rechtsgrundlagen:

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz,

Artikel 72 und 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin,

§§ 11-33 der Landeshaushaltsordnung

 

Anlagen: Bezirkshaushaltsplan 2024/2025

 

Berlin-Neukölln, den 22. August 2023

 

 

Biedermann

Bezirksstadtrat

 

 

 

 

1. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der LINKEN:

(im HVKN am 26.09.2023 beschlossen)

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der zweite Absatz der Vorlage zur Beschlussfassung wird wie folgt geändert:

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzungen der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 4500 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 4500 zu überarbeiten. Sofern sich aus Entscheidungen oder Beschlüssen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Berliner Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderungen der Globalsummen ergeben, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über deren Umsetzung in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Haushaltsplanes für den Bezirk Neukölln. Das Bezirksamt legt der Bezirksverordnetenversammlung hierzu eine Vorlage zur Beschlussfassung vor.

 

 

2. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der CDU:

(im HVKN am 26.09.2023 vertagt)

 

Präventionskette wiederbeleben

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Für die Weiterführung der integrierten kommunalen Strategie der Gesundheitsförderung (Neuköllner Präventionskette) werden in 4130 54010 zusätzliche 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Im Kapitel 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten werden im Titel 97203 Pauschale Minderausgaben in beiden Jahren jeweils 100.000 Euro mehr veranschlagt.

 

Begründung: Neukölln war mit seiner bezirklichen Präventionskette seit 2012 Vorreiter und Ideengeber für die ganze Stadt. Schreibabyambulanz, Familiengutschein, Familienlotsen, Familienhebammen und die in Neukölln für alle Berliner Geburtskliniken entwickelten Babylotsen zeugen vom enormen Einfluss, den die Präventionskette für Familien und Kinder in Neukölln und darüber hinaus hatte. Belegbare Effekte zeigen die Einschulungsuntersuchungen, bei denen es seit 2016 eine anhaltend positive Tendenz in fast allen Kernindikatoren gibt und insbesondere Familien mit niedrigem sozialem Status oder von Armut bedrohte Kinder unterstützt. Diese Arbeit soll fortgesetzt und mit Blick auf ältere Menschen ausgebaut werden.

 

 

3. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der CDU:

(im HVKN am 26.09.2023 vertagt)

 

Schwerpunktsetzung Obdachlosenangebot „Safe Places“

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zur Gewährleistung der nachhaltigen Einführung von „Safe Places“ in Neukölln - mit deren Hilfe von Obdachlosigkeit betroffene Menschen zur emotionalen, gesundheitlichen und psychosozialen Stabilität und schließlich zur Inanspruchnahme von Regelsystemen der sozialen Sicherung befähigt werden sollen – soll im Kapitel 3910 der Titel 68411 in den Jahre 2024 und 2025 jeweils um 75.000 € aufgestockt werden.

Im Kapitel 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten werden im Titel 97203 Pauschale Minderausgaben in beiden Jahren jeweils 75.000 Euro mehr veranschlagt.

 

 

4. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der CDU:

(im HVKN am 26.09.2023 beschlossen)

 

Mehr Geld für Städtepartnerschaften

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Kapitel 3300 Titel 52906 des Haushalts ist folgende verbindlicher Erläuterung anzubringen:

Für Städtepartnerschaften ist ein Betrag in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Ggf. sollen Mittel aus dem Kapitel 3300 Titel 54053 unterstützend herangezogen werden.

 

 

5. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der SPD:

(im HVKN am 26.09.2023 vertagt)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Haushalt 2024/2025 wird wie folgt geändert:

 

Im Kapitel 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten werden im Titel 97203 Pauschale Minderausgaben in beiden Jahren jeweils 150.000 Euro mehr veranschlagt.

Der Titel 54010 im Kapitel 3700 ist entsprechend um 150.000 Euro in beiden Jahren zu verstärken. In der Erläuterung wird ergänzt, dass jeweils 150.000 p.a. für die Beauftragung von Wachschutz an Neuköllner Schulen zur Verfügung stehen.

 

6. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der Grünen:

(im HVKN am 26.09.2023 beschlossen)

Entwurf Haushaltsplan 24/25

Ansätze in €

Ansatz/

Verpflichtungsermächtigung

mehr (+)

weniger (-)

in €

 

a) Begründung zum Änderungsantrag

b) Titelerläuterung / verbindliche

Erläuterungen für den Haushaltsplan

c) Haushaltsvermerke

 

-Seite 509-

 

Kapitel 4500

Titel 97110

Verstärkungsmittel

 

Ansatz 2024 2.303.000

 

Ansatz 2025 3.249.000

 

 

 

 

 

 

 

+/- 0

 

+/- 0

a) Begründung zum Änderungsantrag:

Erhöht die Kontrolle der BVV über den Bezirkshaushaltsplan.

 

b) Titelerläuterung/ (verbindliche Erläuterung) *

 

c) Anbringung Haushaltsvermerke*:

Sperrvermerk: Der Teilansatz „PRB Gewinnabführung“ ist gesperrt. Die

Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses der Bezirksverordnetenversammlung.

*Hinweis: Verbindliche Erläuterungen und Haushaltsvermerke wie Sperrvermerke und qualifizierte Sperrvermerke werden Bestandteil des Haushaltsplans und haben Teil an der Rechtskraft des Haushaltsgesetzes.

 

 

7. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der Grünen:

(im HVKN am 26.09.2023 beschlossen)

Entwurf Haushaltsplan 24/25

Ansätze in €

Ansatz/

Verpflichtungsermächtigung

mehr (+)

weniger (-)

in €

 

a) Begründung zum Änderungsantrag

b) Titelerläuterung / verbindliche

Erläuterungen für den Haushaltsplan

c) Haushaltsvermerke

 

-Seite 509-

 

Kapitel 4500

Titel 97203

Pauschale Minderausgabe

 

Ansatz 2024 -9.280.000

 

Ansatz 2025 -9.340.000

 

 

 

 

 

 

 

+/- 0

 

+/- 0

a) Begründung zum Änderungsantrag:

Erhöht die Kontrolle der BVV über den Bezirkshaushaltsplan.

 

b) Titelerläuterung/ (verbindliche Erläuterung) *:

Über die Auflösung der Pauschalen Minderausgabe ist dem Haushaltsausschuss einen Monat nach Erhalt der Basiskorrektur des Vorjahres des jeweiligen Planjahres ein Konzept vorzulegen.

 

c) Anbringung Haushaltsvermerke*:

*Hinweis: Verbindliche Erläuterungen und Haushaltsvermerke wie Sperrvermerke und qualifizierte Sperrvermerke werden Bestandteil des Haushaltsplans und haben Teil an der Rechtskraft des Haushaltsgesetzes.

 

 

8. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der Grünen:

(im HVKN am 26.09.2023 abgelehnt.)

 

Entwurf Haushaltsplan 24/25

Ansätze in €

Ansatz/

Verpflichtungsermächtigung

mehr (+)

weniger (-)

in €

 

a) Begründung zum Änderungsantrag

b) Titelerläuterung / verbindliche

Erläuterungen für den Haushaltsplan

c) Haushaltsvermerke

 

-Seite 214-

 

Kapitel 3306

Titel 51802

Mieten für Fahrzeuge

 

Ansatz 2024 11.000

 

Ansatz 2025 34.000

 

 

 

 

 

 

 

- 11.000

 

- 34.000

a) Begründung zum Änderungsantrag:

Gegenfinanzierung

 

b) Titelerläuterung/ (verbindliche Erläuterung)*:

 

c) Anbringung Haushaltsvermerke*:

*Hinweis: Verbindliche Erläuterungen und Haushaltsvermerke wie Sperrvermerke und qualifizierte Sperrvermerke werden Bestandteil des Haushaltsplans und haben Teil an der Rechtskraft des Haushaltsgesetzes.

 

 

9. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der Grünen:

(im HVKN am 26.09.2023 abgelehnt.)

Entwurf Haushaltsplan 24/25

Ansätze in €

Ansatz/

Verpflichtungsermächtigung

mehr (+)

weniger (-)

in €

 

a) Begründung zum Änderungsantrag

b) Titelerläuterung / verbindliche

Erläuterungen für den Haushaltsplan

c) Haushaltsvermerke

 

-Seite 436-

 

Kapitel 4010

Titel 67161

Förderung der Erziehung in der Familie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz

 

Ansatz 2024 1.400.000

 

Ansatz 2025 1.400.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

+ 11.000

 

+11.000

a) Begründung zum Änderungsantrag:

Erhöhung

 

b) Titelerläuterung/ (verbindliche Erläuterung) *:

 

c) Anbringung Haushaltsvermerke*:

*Hinweis: Verbindliche Erläuterungen und Haushaltsvermerke wie Sperrvermerke und qualifizierte Sperrvermerke werden Bestandteil des Haushaltsplans und haben Teil an der Rechtskraft des Haushaltsgesetzes.

 

 

10. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der Grünen:

(im HVKN am 26.09.2023 abgelehnt.)

Entwurf Haushaltsplan 24/25

Ansätze in €

Ansatz/

Verpflichtungsermächtigung

mehr (+)

weniger (-)

in €

 

a) Begründung zum Änderungsantrag

b) Titelerläuterung / verbindliche

Erläuterungen für den Haushaltsplan

c) Haushaltsvermerke

 

-Seite 436-

 

Kapitel 4010

Titel 67120

Fremdveranstaltete Erholungsmaßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz

 

Ansatz 2024 191.000

 

Ansatz 2025 191.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

+ 0

 

+23.000

a) Begründung zum Änderungsantrag:

Erhöhung

 

b) Titelerläuterung/ (verbindliche Erläuterung) *:

 

c) Anbringung Haushaltsvermerke*:

*Hinweis: Verbindliche Erläuterungen und Haushaltsvermerke wie Sperrvermerke und qualifizierte Sperrvermerke werden Bestandteil des Haushaltsplans und haben Teil an der Rechtskraft des Haushaltsgesetzes.

 

 

11. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der Grünen:

(im HVKN am 26.09.2023 beschlossen)

Entwurf Haushaltsplan 24/25

Ansätze in €

Ansatz/

Verpflichtungsermächtigung

mehr (+)

weniger (-)

in €

 

a) Begründung zum Änderungsantrag

b) Titelerläuterung / verbindliche

Erläuterungen für den Haushaltsplan

c) Haushaltsvermerke

 

-Seite 186-

 

Kapitel 3300

Titel 42801

Entgelte der planmäßig Tarifbeschäftigen

 

Ansatz 2024 1.849.000

 

Ansatz 2025 1.921.000

 

 

 

 

 

 

 

 

- 445.000

 

- 462.000

a) Begründung zum Änderungsantrag: Korrektur

 

b) Titelerläuterung/ (verbindliche Erläuterung) *:

 

c) Anbringung Haushaltsvermerke*:

*Hinweis: Verbindliche Erläuterungen und Haushaltsvermerke wie Sperrvermerke und qualifizierte Sperrvermerke werden Bestandteil des Haushaltsplans und haben Teil an der Rechtskraft des Haushaltsgesetzes.

 

 

12. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der Grünen:

(im HVKN am 26.09.2023 beschlossen)

Entwurf Haushaltsplan 24/25

Ansätze in €

Ansatz/

Verpflichtungsermächtigung

mehr (+)

weniger (-)

in €

 

a) Begründung zum Änderungsantrag

b) Titelerläuterung / verbindliche

Erläuterungen für den Haushaltsplan

c) Haushaltsvermerke

 

-Seite 190-

 

Kapitel 3301

Titel 42801

Entgelte der planmäßig Tarifbeschäftigen

 

Ansatz 2024 289.000

 

Ansatz 2025 299.000

 

 

 

 

 

 

 

 

+ 445.000

 

+ 462.000

a) Begründung zum Änderungsantrag:

Korrektur

 

b) Titelerläuterung/ (verbindliche Erläuterung) *:

 

c) Anbringung Haushaltsvermerke*:

*Hinweis: Verbindliche Erläuterungen und Haushaltsvermerke wie Sperrvermerke und qualifizierte Sperrvermerke werden Bestandteil des Haushaltsplans und haben Teil an der Rechtskraft des Haushaltsgesetzes.

 

13. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der AfD:

(im HVKN am 26.09.2023 abgelehnt.)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Folgenden Mittel im Haushaltsplanentwurf zu erhöhen:

Kapitel 3620, Titel 54053 Veranstaltungen

 

Erhöhung des Budgets um 3000 EUR jeweils in 2024 und 2025

 

Begründung: Die Musikschule sollte den Bedarfen entsprechend gefördert werden.

 

14. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der AfD:

(im HVKN am 26.09.2023 abgelehnt.)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Folgenden Mittel im Haushaltsplanentwurf zu kürzen:

Kapitel 3400, Titel 71500 Container zur Nutzung für die Parkraumbewirtschaftung

 

Reduktion des Ansatzes um 452.000 EUR in 2024

 

Begründung: Der Wirtschaftsplan zur Parkraumbewirtschaftung ist aus Sicht der antragstellenden Fraktion nicht tragfähig. Das Bezirksamt sollte von der Einführung der Parkraumbewirtschaftung insgesamt absehen und kann sich so auch die Investitionskosten sparen.

 

15. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der AfD:

(im HVKN am 26.09.2023 abgelehnt.)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Folgenden Mittel im Haushaltsplanentwurf zu kürzen:

 

Kapitel 3303, Titel 52601 Gerichts- und ähnliche Kosten

 

Reduktion der Kosten um 30.000 Euro jeweils in 2024 und 2025

 

Begründung: Das Bezirksamt führte in der Vergangenheit unsinnige Prozesse gegen ehemalige Beschäftigte, die bei korrekter Amtsführung auch hätten vermieden werden können. Die Folgekosten aus den Rechtsstreitigkeiten sollten vermieden werden etwa, indem man einen Vergleich anstrebt, anstatt aus politischen Gründen weiter zu prozessieren und Kosten für die Allgemeinheit zu produzieren.

 

16. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der AfD:

(im HVKN am 26.09.2023 abgelehnt.)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Folgende Mittel im Haushaltsplanentwurf zu kürzen:

 

Kapitel 3303, Titel 42801: Reduktion der Ansätze in 2024 und 2025 um jeweils 60.000 EUR.

 

Begründung: Es gibt keine gesetzliche Grundlage für die Beschäftigung einer Antidiskriminierungsbeauftragten. Angesichts der knappen Haushaltslage sollte der Bezirk auf die Schaffung einer solchen Stelle verzichten. Es gibt bereits eine Gleichstellungsbeauftragte und einen Beauftragten für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Letztgenannte können Aufgaben der Antidiskriminierungsbeauftragten übernehmen.

 

17. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der AfD:

(im HVKN am 26.09.2023 abgelehnt.)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Folgende Mittel im Haushaltsplanentwurf zu kürzen:

 

Kapitel 3308, Titel 42801: Reduktion der Ansätze in 2024 und 2025 um jeweils 150.000 EUR.

 

Begründung: Unter dem Titel verbergen sich politische Schwerpunktsetzungen, die aus Sicht der antragstellenden Fraktion nicht in Gänze sinnvoll sind, wie zum Beispiel die Stelle der Nachhaltigkeitsbeauftragten oder den Stellen im Programm „Schön wie wir“. Drei der vier neu zu schaffenden Stellen in der Entgeltgruppe E 11 können daher eingespart werden und zum Beispiel in Personalunion von anderen Dienstkräften ausgeführt werden.

 

18. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der AfD:

(im HVKN am 26.09.2023 abgelehnt.)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Folgende Mittel im Haushaltsplanentwurf zu erhöhen:

 

Kapitel 3700, Titel 54010 Dienstleistungen

 

Erhöhung des Budgets um 500.000 EUR jeweils in 2024 und 2025

 

Begründung: Die Sicherheit an Neuköllner Schulen muss gewährleistet werden. Insbesondere mit Blick auf die Messerattacke auf Grundschülerinnen im Mai 2023 sollte der Bezirk Neukölln hier nicht sparen. Im Alltag kann mit der Weiterbeschäftigung des Sicherheitsdienstes eine Fehlnutzung von Neuköllner Schulen durch Unbefugte gewährleistet werden. Zwar kann der Wachschutz mit o.g. Summen nicht in vollem Umfang wie bisher tätig werden, aber zumindest grundsätzlich weiterhin fortgeführt werden.

 

19. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der AfD:

(im HVKN am 26.09.2023 abgelehnt.)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Folgenden Mittel im Haushaltsplanentwurf zu kürzen:

 

Kapitel 3308, Titel 54053 Veranstaltungen

 

Reduktion der Kosten um 10.000 Euro in 2024

 

Begründung: Die antragstellende Fraktion bezweifelt die Notwendigkeit eines Europa-Festes in Vorbereitung auf die Wahlen zum EU-Parlament, da die parteipolitische Neutralität in Frage steht.

 

20. Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der AfD:

(im HVKN am 26.09.2023 abgelehnt.)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Folgende Änderungen in der ergänzenden Übersicht des Haushaltsplanes 2024/2025 vorzunehmen: Nr. 13.11 HtR, HH-Plan S. 160

 

Die Miete der Räume in der Gutschmidtstraße 39, 12359 Berlin derzeitiger Mieter, SJD Die Falken, wird notfalls stufenweise- auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben.

 

Begründung: Die SJD, die Falken bekennen sich auf ihrer Webseite zur Umgestaltung der bestehenden Gesellschaftsordnung hin zu einem sozialistischen System. Die antragstellende Fraktion bezweifelt die Gemeinnützigkeit dieses Vorhabens. Daher soll die Mietfreiheit für die Falken künftig entfallen.

 

 

Der mitberatende Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Gesundheit empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für rgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Sport empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Soziales empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Ordnung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Partizipation und Integration empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

 

Ursprung: Der Bezirkshaushaltsplan 2024/2025 wird wie folgt beschlossen:

 

Haushaltsjahr

Einnahmen (€)

Ausgaben (€)

Verpflichtungs-

ermächtigungen (€)

2024

1.041.261.600

1.041.261.600

24.519.000

davon

Bauinvestitionen

22.535.000

21.718.000

6.679.000

2025

1.045.522.500

1.045.522.500

26.585.000

davon

Bauinvestitionen

15.327.000

14.062.000

8.085.000

 

Beschlussinhalt der vorstehenden Beträge ist der anliegende Bezirkshaushaltsplan Neuköllns für die Jahre 2024 und 2025 (Doppelhaushalt).

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzungen der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 4500 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 4500 zu überarbeiten. Sofern sich aus Entscheidungen oder Beschlüssen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Berliner Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderungen der Globalsummen ergeben, ist das Bezirksamt zugleich bevollmächtigt, diese – soweit zweckmäßig oder erforderlich – auch außerhalb des Kapitels 4500 in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Haushaltsplanes für den Bezirk Neukölln umzusetzen.

 

Begründung:

  1. Allgemeines
    1.             Aufstellungsverfahren

Nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirkshaushaltsplan. Finanzierungsgrundlage des Bezirkshaushaltsplanes ist nach Artikel 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin die jedem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes unter Berücksichtigung bezirklicher Einnahmen zuzuweisende Globalsumme.

Die Aufstellung des Haushalts 2024/2025 ist zurzeit nur unter Ansatz sogenannter pauschaler Minderausgaben in 2024 und 2025 möglich (vgl. T 1.2). Es ist nicht auszuschließen, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin fach- und/oder sachbezogene Änderungen beschließt. Insoweit empfiehlt sich eine Bevollmächtigung des Bezirksamtes, nach der dieses sowohl redaktionelle als auch zahlenmäßige Anpassungen vornehmen darf.

Bei der Aufstellung des Haushaltplanes sind die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) aus dem Aufstellungs- und weiteren Rundschreiben sowie der Eckwertebeschluss des Bezirksamtes eingehalten. Zudem wurden der bezirksinternen Budgetierungs- und Aufstellungssystematik folgend, die Sachverhalte der Ersten Fortschreibung der Globalsummen 2024/2025 umgesetzt. Auf wesentliche Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wird gesondert hingewiesen.

Grundlagen für die Festsetzung der Globalsummen sind die Nachweise aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Jahres 2022.

Der vorliegende Bezirkshaushaltsplan hat sich aufgrund der Neuordnung der Geschäftsbereiche in seiner Gliederung gegenüber dem Doppelhaushalt der Vorjahre 2022/2023 durch eine entsprechende Erweiterung der Kapitelstruktur verändert.

Der Bezirkshaushalt Neuköllns wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellt. Im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltsplan ist es allen Beteiligten - dem Bezirksamt und den Fachausschüssen der BVV - möglich, über entsprechende Anträge zu beraten, zu beschließen und zur Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung Änderungen vorzunehmen bzw. Beschlussempfehlungen des für Angelegenheiten des Haushalts zuständigen Ausschusses zu bewirken.

 

1.2.                Haushaltstechnische Vorgaben des Bezirks

Die Berechnungsgrundlagen für die Globalsummenvorgabe (Einnahme und Ausgabe) sind im Einvernehmen mit den Ämtern und Serviceeinheiten soweit möglich sachbezogen umgesetzt worden. Dabei sind die Veranschlagungsvorgaben und –hinweise der Senatsverwaltung für Finanzen berücksichtigt worden.

Der Bezirk hat entschieden, die geplante Leistungsdichte und das Angebotsspektrum des Jahres 2023 als Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung 2024/2025 festzulegen.

Dabei wurden die Schwerpunkte der Vorjahre unter Berücksichtigung der besonderen bezirklichen Herausforderungen neu bewertet und zum Teil verstetigt (vgl. Tz 3.3).

Die Veranschlagung der Personalausgaben basiert auf den Ist-Ausgaben des Jahres 2022 und berücksichtigt die sich in Besetzung befindlichen freien Stellen, die erwartete Zahl an Vollzeitäquivalenten, strukturelle Veränderungen sowie erwartete Tarif- und Besoldungserhöhungen.

Die Eckwerte / Kostenstellenbudgets sind auf Grundlage dieser Prämissen und unter Berücksichtigung von fortzuschreibenden Sachverhalten aus den Ansätzen 2023 abgeleitet worden und in die konkrete titelgenaue Einnahmen- und Ausgabenplanung des Haushaltsplanes eingeflossen.

Für die zu planenden Haushaltsjahre verbleibt nach Umsetzung der Globalsummenzuweisung ein Fehlbetrag, der in Kapitel 4500 „Allgemeine Finanzangelegenheiten“ des Haushaltsplans in Form sogenannter Pauschalen in 2024 und 2025 wie folgt abgebildet wird:

 2024 2025

pauschale Minderausgabe:  -9.280 T€ -9.340 T€
pauschale Mehreinnahme: 1T€ 1 T€

Die Pauschalen für beide Haushaltsjahre gelten als haushaltsrechtlich unbedenklich, da sie den „Bodensatz des Haushalts“[3] nicht übersteigen. Das Bezirksamt ist jedoch verpflichtet, die notwendigen Pauschalen in den jeweiligen Haushaltsjahren zu erwirtschaften, daher beschließt das Bezirksamt über die Umsetzung der Pauschalen im betreffenden Haushaltsjahr mit gesonderten Vorlagen.

Vor diesem Hintergrund bedarf es in allen Geschäftsbereichen - insbesondere jedoch in den Bereichen Schule und Jugend - neben der fortlaufend dezentralen Ressourcensteuerung auch einer umfassenden Analyse jener bezirklichen Leistungen, die in der Medianbetrachtung defizitär erbracht werden. Es sind geeignete Maßnahmen zur Effizienzsteigerung zu implementieren, um eine künftig nachhaltige Refinanzierung aller bezirklichen Leistungen sicherzustellen.

 

  1.                    Einnahmen

Die Globalsummenzuweisung berücksichtigt die nach dem Ist-Ergebnis aller Bezirke im Jahre 2022 geschätzten Einnahmeerwartungen der Senatsverwaltung für Finanzen. Nur wenn sichergestellt ist, dass diese Einnahmen auch erzielt werden, können die in den Berechnungsunterlagen dargestellten Ausgaben in der Haushaltswirtschaft eingehalten werden.

Darüber hinaus sind im Bezirkshaushaltsplan Einnahmen ausgewiesen, für die der Bezirk keine korrespondierenden Ausgabemittel erhält. Zu diesen zählen insbesondere die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Aus diesen Einnahmen sind auch die anteiligen, bei nicht fachbezogenen Nutzungen und beim Finanzvermögen entstehenden, Verwaltungsausgaben zu finanzieren, für die keine Finanzierung über die Globalsummenzuweisung vorgesehen ist.

Erlösbeteiligungen nach AV Nr. 9 zu § 26a LHO aus Grundstücksveräußerungen durch den Liegenschaftsfond wurden in Höhe der von SenFin übermittelten Beträge veranschlagt. Diese wurden aus der entsprechenden Einnahmeprognose des Liegenschaftsfonds abgeleitet.

Zudem sind in den Jahren 2024/2025 Entnahmen aus der erstmals im Jahr 2022 gebildeten Ergebnisrücklage veranschlagt (3.100 TEur/3.561 TEur). Diese Mittel sind für die Nachholung von baulichen Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich.

 

  1.                    Ausgaben
    1.             Veranschlagungsvorgaben und Teilbudgets

Das in der Globalsumme zugrunde gelegte Budget basiert grundsätzlich auf den produktbezogenen Kostendaten aller Bezirke – wobei die Berechnung der einzelnen Produktbudgets dem Prinzip „Menge bzw. Planmenge x Median“ folgt – und ist durch den Bezirksplafond gedeckelt.

Auf Basis der in dieser Form errechneten und zugewiesenen Globalsumme hat das Bezirksamt die Haushaltseckwerte errechnet und den Geschäftsbereichen vorgegeben. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken Veranschlagungsvorgaben in Form von sogenannten Leitlinien gegeben hat und darüber hinaus Teilbudgets für bedeutende Ausgabebereiche errechnet wurden, welche zwar nicht den Charakter einer Vorgabe besitzen, die jedoch in der Abrechnung der Haushaltsjahre gesondert herangezogen werden.

Insofern ist es für den Bezirk geboten, auch diese als Mindestveranschlagungen zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Leitlinien für Hoch- und Tiefbauunterhalt und Lehr- und Lernmittel, die Teilbudgets für Transferausgaben wie z.B. die Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL), die Hilfen zur Erziehung (HzE) und die Kindertagesbetreuung sowie die Pagatorisierungsbeträge.

Problematisch ist an dieser Stelle, dass die kameralen Veranschlagungsvorgaben aus der medianbasierten Zuweisung zu bilden sind, wobei der kennzahlgestützten Vorgabe nicht immer eine entsprechend kennzahlgestützte Zuweisung folgt.

 

3.2.                Personalausgaben

Die Ausgaben für das Personal sind im Bezirkshaushalt mit insgesamt 138.307,6 T€ in 2024 und 143.159,5 T€ in 2025 veranschlagt. Die Bestimmung des Eckwertes für die Personalausgaben orientiert sich am Personalbestand und - den Vorgaben der SenFin folgend - an den Ist-Ausgaben 2022. Dabei wurden sich in Besetzung befindliche freie Stellen ebenso berücksichtigt wie strukturelle Veränderungen. Entsprechend der Ermittlung des Teilplafonds Personal wurden die Beträge um erwartete Besoldungs- und Tarifentwicklungen fortgeschrieben und abschließend eine durchschnittliche Besetzungsquote von rd. 93,5 Prozent zugrunde gelegt.

Der von der SenFin übermittelte Richtwert für die Veranschlagung der Personalausgaben wurde bei der Ansatzbildung berücksichtigt.

Die Honorarmittel im Bereich der Musik- und Volkshochschule entsprechen den Haushaltsansätzen 2023, da den Bezirken hier zusätzliche Mittel für Honorarsteigerungen nicht zugewiesen wurden.

 

3.3.                Sachausgaben

Die Planung der Sachausgaben erfolgt auf Basis der fortgeschriebenen geplanten Ansätze 2023. Hierbei wurden erforderlichenfalls sowohl Bereinigungen der zusätzlichen Mittel aus der bezirklichen Schwerpunktsetzung der Vorjahre vorgenommen als auch absehbare künftige Entwicklungen und Prognosen berücksichtigt.

Im Bezirksamt besteht Konsens, dass sämtliche Maßnahmen - auch mit Blick auf die veranschlagten Pauschalen - unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit stehen und vor dem Hintergrund aktueller politischer Schwerpunktsetzungen erforderlichenfalls zu gegebener Zeit neu zu bewerten sind.

Der Steuerung der Transferausgaben des T-Teils kommt eine weiterhin große Bedeutung zu. So haben die letzten Haushaltsjahre gezeigt, dass eine unbedingte Haushaltsdisziplin erforderlich ist. Durch geeignete und angemessene Maßnahmen des Fach- und Finanzcontrollings sind Finanzierungsrisiken vorausschauend erkennbar und eine rechtzeitige Gegensteuerung durch die Fachbereiche grundsätzlich möglich. Dies gilt für alle entsprechenden Transferausgaben des Jugend- und des Sozialamtes. Die für Jugend sowie Soziales zuständigen Bezirksamtsmitglieder haben diesen Ausgabenblock im besonderen Fokus, um ein Gefährdungspotential für den Haushalt zu verhindern.

 

  1.                    Investitionen

Bei den Maßnahmen aus der gezielten Zuweisung entsprechen die Titelansätze der Revisionsfassung der Investitionsplanung 2023-2027 durch die Senatsverwaltung für Finanzen, welche durch den Bezirk mit 13.330 T€ in 2024 und 7.554 T€ in 2025 unverändert in den Entwurf des Haushaltsplans zu übernehmen sind.

Mit Festsetzung[4] der Zuweisungen für Investitionen 2024/2025 teilte die SenFin mit, dass sich die Bildung der Jahresscheiben an einem idealtypischen Planungsablauf der Projektphasen für Hochbaumaßnahmen orientiere und unter dem Aspekt der Gesamtdeckung nicht allen Wünschen hinsichtlich der Ratenhöhe gefolgt werden konnte. Durch die Möglichkeit weitgehender Deckungsfähigkeit bei Baumaßnahmen, könne bei Mehrbedarfen jedoch frei agiert werden, ein darüberhinausgehender Mehrbedarf werde auch weiterhin bei der Basiskorrektur berücksichtigt.

Für den Teilbereich der Baumaßnahmen mit Gesamtkosten unter 5.500 T€ hat der Bezirk jeweils 6.335 T€ für die Haushaltsjahre 2024/2025 als pauschale Zuweisung erhalten. Die Beträge werden vollständig im Kontext investiver Maßnahmen und zur Nachholung baulicher Unterhaltungsmaßnahmen veranschlagt. Soweit für geplante Maßnahmen der pauschalen Zuweisung bis zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan keine geprüften Bauplanungsunterlagen vorliegen, werden die hierfür vorgesehenen Mittel an zentraler Stelle (Kapitel 4500) ausgewiesen und ggf. zur Ausfinanzierung von Mehrkosten bei anderen Maßnahmen mit entsprechender Planungsreife herangezogen.

Die gezielt zugewiesene Maßnahme 08S08 Schilling-Schule: Sanierung des Schulgebäudes, Schulnebengebäudes, MUR, der Sporthalle und des Hortgebäudes (Kapitel 3705, Titel 70202) und die Maßnahme aus der pauschalen Zuweisung für Investitionen Klimaresiliente Hasenheide – Umbau des Volksparks (Kapitel 3810, Titel 71617) sind nach § 24 Abs. 3 LHO gesperrt veranschlagt, da für erstere geprüfte Bauplanungsunterlagen nicht vorliegen und bei der zweiten zum Zeitpunkt der Planaufstellung das Verfahren zur Entsperrung der Mittel noch nicht abgeschlossen ist.

Gemäß Beschluss Bez 17/0098 D-1 des Unterausschusses Bezirke des Abgeordnetenhauses von Berlin unterliegen die Mittel der pauschalen Zuweisung für Investitionen einer Mindestverwendungsquote von 75%, die bei Umsetzung der veranschlagten Beträge im Haushaltsvollzug eingehalten wird.

 

  1.                    Produktorientierter Haushalt

Die produktorientierte Darstellung stellt den outputorientierten Ressourcenverbrauch dar. Sie ermöglicht auf Grundlage der Daten aus der Kosten-Leistungs-Rechnung des für die Zuweisung relevanten Basisjahres 2022 einen Vergleich mit den künftig erwarteten Mengen- und Stückkostenentwicklungen für die durch den Bezirk erstellten Produkte.

 

  1.                    Gender Budgeting

Die Bezirke sind durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin aufgefordert, das Ausgabevolumen einer Betrachtung nach Gender-Kriterien zu unterwerfen. Aufgrund gemeinsamer Festlegung der Bezirke gilt dieses für nunmehr 129 konkret ausgewählte Produkte. Entsprechende Angaben sind im Vorbericht ausgewiesen und um eine produktbezogene Genderanalyse ergänzt.

 

  1.                    Wirtschaftsplan Parkraumbewirtschaftung Neukölln

Dem Bezirkshaushaltsplan beigefügt ist der Wirtschaftsplan für die Parkraumbewirtschaftung. Der Wirtschaftsplan weist mit 334 T€ in 2024 und 863 T€ in 2025 für beide Planjahre einen Überschuss aus, der haushaltstechnisch im Bezirkshaushalt (Kapitel 3400, Titel 12109) zu vereinnahmen ist. Im Umfang der tatsächlich realisierten Beträge stehen die Mittel zu gegebener Zeit zum Haushaltsausgleich zur Verfügung (Kapitel 4500, Titel 97110).

 

Rechtsgrundlagen:

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz,

Artikel 72 und 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin,

§§ 11-33 der Landeshaushaltsordnung

 

Anlagen:

  • Bezirkshaushaltsplan 2024/2025

 

Berlin-Neukölln, den 22. August 2023

 

 

Biedermann

Bezirksstadtrat


[1]Der Begriff des Bodensatzes ist ein unter Haushältern gebräuchlicher Begriff, der für erfahrungsgemäß nicht verausgabte Mittel am Ende der Haushaltsperiode steht.“ (Schreiben SenFin II D - HB 5210-3/2020-1-5 zur Globalsummenzuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2022/2023 vom 26.04.2021, S.20)

[2] Schreiben SenFin II LIP 3 - H 1420-1/2022-2-18 zum Investitionsprogramm 2023 bis 2027, hier: Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2024/ 2025 vom 22.06.2023

[3]Der Begriff des Bodensatzes ist ein unter Haushältern gebräuchlicher Begriff, der für erfahrungsgemäß nicht verausgabte Mittel am Ende der Haushaltsperiode steht.“ (Schreiben SenFin II D - HB 5210-3/2020-1-5 zur Globalsummenzuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2022/2023 vom 26.04.2021, S.20)

[4] Schreiben SenFin II LIP 3 - H 1420-1/2022-2-18 zum Investitionsprogramm 2023 bis 2027, hier: Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2024/ 2025 vom 22.06.2023

   
    30.08.2023 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 6.2 - überwiesen
   

1

 

Der Bezirkshaushaltsplan 2024/2025 wird wie folgt beschlossen:

 

Haushaltsjahr

Einnahmen (€)

Ausgaben (€)

Verpflichtungs-

ermächtigungen (€)

2024

1.041.261.600

1.041.261.600

24.519.000

davon

Bauinvestitionen

22.535.000

21.718.000

6.679.000

2025

1.045.522.500

1.045.522.500

26.585.000

davon

Bauinvestitionen

15.327.000

14.062.000

8.085.000

 

Beschlussinhalt der vorstehenden Beträge ist der anliegende Bezirkshaushaltsplan Neuköllns für die Jahre 2024 und 2025 (Doppelhaushalt).

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzungen der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 4500 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 4500 zu überarbeiten. Sofern sich aus Entscheidungen oder Beschlüssen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Berliner Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderungen der Globalsummen ergeben, ist das Bezirksamt zugleich bevollmächtigt, diese – soweit zweckmäßig oder erforderlich – auch außerhalb des Kapitels 4500 in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Haushaltsplanes für den Bezirk Neukölln umzusetzen.

 

Begründung:

  1. Allgemeines
    1.    Aufstellungsverfahren

Nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirkshaushaltsplan. Finanzierungsgrundlage des Bezirkshaushaltsplanes ist nach Artikel 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin die jedem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes unter Berücksichtigung bezirklicher Einnahmen zuzuweisende Globalsumme.

Die Aufstellung des Haushalts 2024/2025 ist zurzeit nur unter Ansatz sogenannter pauschaler Minderausgaben in 2024 und 2025 möglich (vgl. T 1.2). Es ist nicht auszuschließen, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin fach- und/oder sachbezogene Änderungen beschließt. Insoweit empfiehlt sich eine Bevollmächtigung des Bezirksamtes, nach der dieses sowohl redaktionelle als auch zahlenmäßige Anpassungen vornehmen darf.

Bei der Aufstellung des Haushaltplanes sind die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) aus dem Aufstellungs- und weiteren Rundschreiben sowie der Eckwertebeschluss des Bezirksamtes eingehalten. Zudem wurden der bezirksinternen Budgetierungs- und Aufstellungssystematik folgend, die Sachverhalte der Ersten Fortschreibung der Globalsummen 2024/2025 umgesetzt. Auf wesentliche Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wird gesondert hingewiesen.

Grundlagen für die Festsetzung der Globalsummen sind die Nachweise aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Jahres 2022.

Der vorliegende Bezirkshaushaltsplan hat sich aufgrund der Neuordnung der Geschäftsbereiche in seiner Gliederung gegenüber dem Doppelhaushalt der Vorjahre 2022/2023 durch eine entsprechende Erweiterung der Kapitelstruktur verändert.

Der Bezirkshaushalt Neuköllns wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellt. Im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltsplan ist es allen Beteiligten - dem Bezirksamt und den Fachausschüssen der BVV - möglich, über entsprechende Anträge zu beraten, zu beschließen und zur Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung Änderungen vorzunehmen bzw. Beschlussempfehlungen des für Angelegenheiten des Haushalts zuständigen Ausschusses zu bewirken.

 

1.2.      Haushaltstechnische Vorgaben des Bezirks

Die Berechnungsgrundlagen für die Globalsummenvorgabe (Einnahme und Ausgabe) sind im Einvernehmen mit den Ämtern und Serviceeinheiten soweit möglich sachbezogen umgesetzt worden. Dabei sind die Veranschlagungsvorgaben und –hinweise der Senatsverwaltung für Finanzen berücksichtigt worden.

Der Bezirk hat entschieden, die geplante Leistungsdichte und das Angebotsspektrum des Jahres 2023 als Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung 2024/2025 festzulegen.

Dabei wurden die Schwerpunkte der Vorjahre unter Berücksichtigung der besonderen bezirklichen Herausforderungen neu bewertet und zum Teil verstetigt (vgl. Tz 3.3).

Die Veranschlagung der Personalausgaben basiert auf den Ist-Ausgaben des Jahres 2022 und berücksichtigt die sich in Besetzung befindlichen freien Stellen, die erwartete Zahl an Vollzeitäquivalenten, strukturelle Veränderungen sowie erwartete Tarif- und Besoldungserhöhungen.

Die Eckwerte / Kostenstellenbudgets sind auf Grundlage dieser Prämissen und unter Berücksichtigung von fortzuschreibenden Sachverhalten aus den Ansätzen 2023 abgeleitet worden und in die konkrete titelgenaue Einnahmen- und Ausgabenplanung des Haushaltsplanes eingeflossen.

Für die zu planenden Haushaltsjahre verbleibt nach Umsetzung der Globalsummenzuweisung ein Fehlbetrag, der in Kapitel 4500 „Allgemeine Finanzangelegenheiten“ des Haushaltsplans in Form sogenannter Pauschalen in 2024 und 2025 wie folgt abgebildet wird:

 2024 2025

pauschale Minderausgabe:  -9.280 T€ -9.340 T€
pauschale Mehreinnahme: 1T€ 1 T€

Die Pauschalen für beide Haushaltsjahre gelten als haushaltsrechtlich unbedenklich, da sie den „Bodensatz des Haushalts“[1] nicht übersteigen. Das Bezirksamt ist jedoch verpflichtet, die notwendigen Pauschalen in den jeweiligen Haushaltsjahren zu erwirtschaften, daher beschließt das Bezirksamt über die Umsetzung der Pauschalen im betreffenden Haushaltsjahr mit gesonderten Vorlagen.

Vor diesem Hintergrund bedarf es in allen Geschäftsbereichen - insbesondere jedoch in den Bereichen Schule und Jugend - neben der fortlaufend dezentralen Ressourcensteuerung auch einer umfassenden Analyse jener bezirklichen Leistungen, die in der Medianbetrachtung defizitär erbracht werden. Es sind geeignete Maßnahmen zur Effizienzsteigerung zu implementieren, um eine künftig nachhaltige Refinanzierung aller bezirklichen Leistungen sicherzustellen.

 

  1. Einnahmen

Die Globalsummenzuweisung berücksichtigt die nach dem Ist-Ergebnis aller Bezirke im Jahre 2022 geschätzten Einnahmeerwartungen der Senatsverwaltung für Finanzen. Nur wenn sichergestellt ist, dass diese Einnahmen auch erzielt werden, können die in den Berechnungsunterlagen dargestellten Ausgaben in der Haushaltswirtschaft eingehalten werden.

Darüber hinaus sind im Bezirkshaushaltsplan Einnahmen ausgewiesen, für die der Bezirk keine korrespondierenden Ausgabemittel erhält. Zu diesen zählen insbesondere die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Aus diesen Einnahmen sind auch die anteiligen, bei nicht fachbezogenen Nutzungen und beim Finanzvermögen entstehenden, Verwaltungsausgaben zu finanzieren, für die keine Finanzierung über die Globalsummenzuweisung vorgesehen ist.

Erlösbeteiligungen nach AV Nr. 9 zu § 26a LHO aus Grundstücksveräußerungen durch den Liegenschaftsfond wurden in Höhe der von SenFin übermittelten Beträge veranschlagt. Diese wurden aus der entsprechenden Einnahmeprognose des Liegenschaftsfonds abgeleitet.

Zudem sind in den Jahren 2024/2025 Entnahmen aus der erstmals im Jahr 2022 gebildeten Ergebnisrücklage veranschlagt (3.100 TEur/3.561 TEur). Diese Mittel sind für die Nachholung von baulichen Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich.

 

  1. Ausgaben
    1.    Veranschlagungsvorgaben und Teilbudgets

Das in der Globalsumme zugrunde gelegte Budget basiert grundsätzlich auf den produktbezogenen Kostendaten aller Bezirke – wobei die Berechnung der einzelnen Produktbudgets dem Prinzip „Menge bzw. Planmenge x Median“ folgt – und ist durch den Bezirksplafond gedeckelt.

Auf Basis der in dieser Form errechneten und zugewiesenen Globalsumme hat das Bezirksamt die Haushaltseckwerte errechnet und den Geschäftsbereichen vorgegeben. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken Veranschlagungsvorgaben in Form von sogenannten Leitlinien gegeben hat und darüber hinaus Teilbudgets für bedeutende Ausgabebereiche errechnet wurden, welche zwar nicht den Charakter einer Vorgabe besitzen, die jedoch in der Abrechnung der Haushaltsjahre gesondert herangezogen werden.

Insofern ist es für den Bezirk geboten, auch diese als Mindestveranschlagungen zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Leitlinien für Hoch- und Tiefbauunterhalt und Lehr- und Lernmittel, die Teilbudgets für Transferausgaben wie z.B. die Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL), die Hilfen zur Erziehung (HzE) und die Kindertagesbetreuung sowie die Pagatorisierungsbeträge.

Problematisch ist an dieser Stelle, dass die kameralen Veranschlagungsvorgaben aus der medianbasierten Zuweisung zu bilden sind, wobei der kennzahlgestützten Vorgabe nicht immer eine entsprechend kennzahlgestützte Zuweisung folgt.

 

3.2.      Personalausgaben

Die Ausgaben für das Personal sind im Bezirkshaushalt mit insgesamt 138.307,6 T€ in 2024 und 143.159,5 T€ in 2025 veranschlagt. Die Bestimmung des Eckwertes für die Personalausgaben orientiert sich am Personalbestand und - den Vorgaben der SenFin folgend - an den Ist-Ausgaben 2022. Dabei wurden sich in Besetzung befindliche freie Stellen ebenso berücksichtigt wie strukturelle Veränderungen. Entsprechend der Ermittlung des Teilplafonds Personal wurden die Beträge um erwartete Besoldungs- und Tarifentwicklungen fortgeschrieben und abschließend eine durchschnittliche Besetzungsquote von rd. 93,5 Prozent zugrunde gelegt.

Der von der SenFin übermittelte Richtwert für die Veranschlagung der Personalausgaben wurde bei der Ansatzbildung berücksichtigt.

Die Honorarmittel im Bereich der Musik- und Volkshochschule entsprechen den Haushaltsansätzen 2023, da den Bezirken hier zusätzliche Mittel für Honorarsteigerungen nicht zugewiesen wurden.

 

3.3.      Sachausgaben

Die Planung der Sachausgaben erfolgt auf Basis der fortgeschriebenen geplanten Ansätze 2023. Hierbei wurden erforderlichenfalls sowohl Bereinigungen der zusätzlichen Mittel aus der bezirklichen Schwerpunktsetzung der Vorjahre vorgenommen als auch absehbare künftige Entwicklungen und Prognosen berücksichtigt.

Im Bezirksamt besteht Konsens, dass sämtliche Maßnahmen - auch mit Blick auf die veranschlagten Pauschalen - unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit stehen und vor dem Hintergrund aktueller politischer Schwerpunktsetzungen erforderlichenfalls zu gegebener Zeit neu zu bewerten sind.

Der Steuerung der Transferausgaben des T-Teils kommt eine weiterhin große Bedeutung zu. So haben die letzten Haushaltsjahre gezeigt, dass eine unbedingte Haushaltsdisziplin erforderlich ist. Durch geeignete und angemessene Maßnahmen des Fach- und Finanzcontrollings sind Finanzierungsrisiken vorausschauend erkennbar und eine rechtzeitige Gegensteuerung durch die Fachbereiche grundsätzlich möglich. Dies gilt für alle entsprechenden Transferausgaben des Jugend- und des Sozialamtes. Die für Jugend sowie Soziales zuständigen Bezirksamtsmitglieder haben diesen Ausgabenblock im besonderen Fokus, um ein Gefährdungspotential für den Haushalt zu verhindern.

 

  1. Investitionen

Bei den Maßnahmen aus der gezielten Zuweisung entsprechen die Titelansätze der Revisionsfassung der Investitionsplanung 2023-2027 durch die Senatsverwaltung für Finanzen, welche durch den Bezirk mit 13.330 T€ in 2024 und 7.554 T€ in 2025 unverändert in den Entwurf des Haushaltsplans zu übernehmen sind.

Mit Festsetzung[2] der Zuweisungen für Investitionen 2024/2025 teilte die SenFin mit, dass sich die Bildung der Jahresscheiben an einem idealtypischen Planungsablauf der Projektphasen für Hochbaumaßnahmen orientiere und unter dem Aspekt der Gesamtdeckung nicht allen Wünschen hinsichtlich der Ratenhöhe gefolgt werden konnte. Durch die Möglichkeit weitgehender Deckungsfähigkeit bei Baumaßnahmen, könne bei Mehrbedarfen jedoch frei agiert werden, ein darüberhinausgehender Mehrbedarf werde auch weiterhin bei der Basiskorrektur berücksichtigt.

Für den Teilbereich der Baumaßnahmen mit Gesamtkosten unter 5.500 T€ hat der Bezirk jeweils 6.335 T€ für die Haushaltsjahre 2024/2025 als pauschale Zuweisung erhalten. Die Beträge werden vollständig im Kontext investiver Maßnahmen und zur Nachholung baulicher Unterhaltungsmaßnahmen veranschlagt. Soweit für geplante Maßnahmen der pauschalen Zuweisung bis zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan keine geprüften Bauplanungsunterlagen vorliegen, werden die hierfür vorgesehenen Mittel an zentraler Stelle (Kapitel 4500) ausgewiesen und ggf. zur Ausfinanzierung von Mehrkosten bei anderen Maßnahmen mit entsprechender Planungsreife herangezogen.

Die gezielt zugewiesene Maßnahme 08S08 Schilling-Schule: Sanierung des Schulgebäudes, Schulnebengebäudes, MUR, der Sporthalle und des Hortgebäudes (Kapitel 3705, Titel 70202) und die Maßnahme aus der pauschalen Zuweisung für Investitionen Klimaresiliente Hasenheide – Umbau des Volksparks (Kapitel 3810, Titel 71617) sind nach § 24 Abs. 3 LHO gesperrt veranschlagt, da für erstere geprüfte Bauplanungsunterlagen nicht vorliegen und bei der zweiten zum Zeitpunkt der Planaufstellung das Verfahren zur Entsperrung der Mittel noch nicht abgeschlossen ist.

Gemäß Beschluss Bez 17/0098 D-1 des Unterausschusses Bezirke des Abgeordnetenhauses von Berlin unterliegen die Mittel der pauschalen Zuweisung für Investitionen einer Mindestverwendungsquote von 75%, die bei Umsetzung der veranschlagten Beträge im Haushaltsvollzug eingehalten wird.

 

  1. Produktorientierter Haushalt

Die produktorientierte Darstellung stellt den outputorientierten Ressourcenverbrauch dar. Sie ermöglicht auf Grundlage der Daten aus der Kosten-Leistungs-Rechnung des für die Zuweisung relevanten Basisjahres 2022 einen Vergleich mit den künftig erwarteten Mengen- und Stückkostenentwicklungen für die durch den Bezirk erstellten Produkte.

 

  1. Gender Budgeting

Die Bezirke sind durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin aufgefordert, das Ausgabevolumen einer Betrachtung nach Gender-Kriterien zu unterwerfen. Aufgrund gemeinsamer Festlegung der Bezirke gilt dieses für nunmehr 129 konkret ausgewählte Produkte. Entsprechende Angaben sind im Vorbericht ausgewiesen und um eine produktbezogene Genderanalyse ergänzt.

 

  1. Wirtschaftsplan Parkraumbewirtschaftung Neukölln

Dem Bezirkshaushaltsplan beigefügt ist der Wirtschaftsplan für die Parkraumbewirtschaftung. Der Wirtschaftsplan weist mit 334 T€ in 2024 und 863 T€ in 2025 für beide Planjahre einen Überschuss aus, der haushaltstechnisch im Bezirkshaushalt (Kapitel 3400, Titel 12109) zu vereinnahmen ist. Im Umfang der tatsächlich realisierten Beträge stehen die Mittel zu gegebener Zeit zum Haushaltsausgleich zur Verfügung (Kapitel 4500, Titel 97110).

 

Rechtsgrundlagen:

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz,

Artikel 72 und 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin,

§§ 11-33 der Landeshaushaltsordnung

 

Anlagen:

  • Bezirkshaushaltsplan 2024/2025

 

Berlin-Neukölln, den 22. August 2023

 

 

Biedermann

Bezirksstadtrat

 

 

Herr BzStR Biedermann begründet die Vorlage zur Beschlussfassung.

 

Redebeiträge: Herr BV Oegel, Herr BV Oeverdieck, Frau BV Bruker, Herr BV Abed, Herr BV Potthast, Herr BV Dehne, Herr BzStR Biedermann

 

Dem Antrag auf Überweisung der Vorlage zur Beschlussfassung in alle öffentlichen Ausschüsse wird mit den Stimmen der CDU(14), der SPD(14), der Grünen(9) und der LINKEN(5), gegen die Stimmen der AfD(2) zugestimmt.


[1]Der Begriff des Bodensatzes ist ein unter Haushältern gebräuchlicher Begriff, der für erfahrungsgemäß nicht verausgabte Mittel am Ende der Haushaltsperiode steht.“ (Schreiben SenFin II D - HB 5210-3/2020-1-5 zur Globalsummenzuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2022/2023 vom 26.04.2021, S.20)

[2] Schreiben SenFin II LIP 3 - H 1420-1/2022-2-18 zum Investitionsprogramm 2023 bis 2027, hier: Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2024/ 2025 vom 22.06.2023

   
    04.09.2023 - Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit
    Ö 5 - vertagt
   

 

   
    05.09.2023 - Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Frau Korte stellt den Bezirkshaushalt und die Schwerpunktsetzungen im Bereich der Ämter BiSchuKu vor.

 

Die Planung für den Doppelhaushalt 2024/2025 für den Bezirk Neukölln, wie auch für den Geschäftsbereich Bildung, Kultur und Sport, war geleitet durch die zu geringe Finanzzuweisung im Rahmen der Globalsumme.

 

Zunächst fehlten dem Bezirk rd. 22 Mio. €, um einen bedarfsgerechten Haushalt aufzustellen. Dies führte zu Einschränkungen in den bisherigen Angeboten, die auch über die Presse kommuniziert wurden. Auch die nachträgliche Erhöhung der Globalsumme hat nicht zu einer abschließenden Deckung des benötigten Gesamtbedarfes geführt.

 

Insgesamt besteht weiterhin eine Lücke im Bezirkshaushalt, eine pauschale Minderausgabe, von rund 9,3 Mio. Euro pro Haushaltsjahr. Hier besteht die vorrangige Aufgabe, diese Differenz im Laufe des jeweiligen Jahres aufzulösen. Diese Einsparungen müssen auch noch weiterhin durch die Ämter erbracht werden.

 

Bei der Erarbeitung und Erstellung des Haushaltsplanentwurfes für 2024/2025 für den Geschäftsbereich Bildung, Kultur und Sport gab es einen vorgegebenen Finanzrahmen in Form eines Produktsummenbudgets und dabei einzuhaltende Vorgaben:

 

Die Sachmittel wurden nach den fortgeschriebenen Ansätzen des Jahres 2023 und unter Bereinigung zusätzlicher Mittel aus der politischen Schwerpunktsetzung der Vorjahre und unter Berücksichtigung von angemeldeten und genehmigten Sondertatbeständen gebildet.

 

Leider konnten aufgrund der geringen finanziellen Spielräume von den angemeldeten Sondertatbeständen für das Schul- und Sportamt keine anerkannt werden.

 

Berücksichtigung von nur 2 %-iger inflationsbedingter Anhebung der Ausgaben.

 

Als weitere Vorgabe gab es die einzuhaltenden Leitlinien für die Lehr- und Lernmittel.

 

Die Personalausgaben orientieren sich am Personalbestand und an den Ist-Ausgaben 2022, mit der Fortschreibung neuer Sachverhalte, Berücksichtigung der Tarifabschlüsse sowie der Besoldungserhöhungen. Für das Schul- und Sportamt gibt es allerdings z. Zt. keine zusätzlichen Stellen.

 

Anschließend werden die die Ämter BiSchuKu betreffenden Kapitel des Haushaltsplans einzeln erörtert.

   
    05.09.2023 - Ausschuss für Partizipation und Integration
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Frau Tanana übergibt das Wort an Herrn Kringel, der mit der Einführung in den Tagesordnungspunkt beginnt. Die Besprechung des Titels 53101 entfällt.

Frau Edler teilt mit, dass in dem Titel 68447 die Forderung des Frauen-Cafés Gropiusstadt zur Aufstockung der finanziellen Mittel zur Finanzierung einer Sozialarbeiterin in Höhe von 4.000,00 € festgehalten ist. Das Frauen-Café Gropiusstadt existiert seit 40 Jahren und ist die einzige Fraueneinrichtung in Süd-Neukölln. Derzeit verfügt die Einrichtung über eine Teilzeitstelle mit zwanzig Arbeitsstunden pro Woche. Diese reicht jedoch nicht aus, weshalb die personelle Unterversorgung bisher durch ehrenamtliches Engagement ausgeglichen wurde. Dies wurde jedoch seit der Pandemie stark eingeschränkt und die Ehrenamtlichen sind mittlerweile zu alt geworden um weiterhin helfen zu können. Das Frauen-Café Gropiusstadt musste nun öfters geschlossen bleiben, da es nicht über ausreichend Personal verfügt. Die Bedürfnisse der Frauen der jetzigen Generation haben sich geändert und das Frauen-Café Gropiusstadt ist nicht in der Lage das Programm anzupassen.

Frau Hammersen stimmt dem Gesagten von Frau Edler zu.

Frau Edler weist darauf hin, dass die Einrichtung von immensem Wert für den Bezirk ist, da sie bereits über einen gewissen Bekanntheitsgrad innerhalb der Bevölkerung vor Ort verfügt. Des Weiteren ist der Bezirk angehalten, den Forderungen der Istanbul Konvention nachzukommen, welche den Bezirk zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verpflichtet. Das Frauen-Café Gropiusstadt war vor der Pandemie von 9:00 – 18:00 Uhr geöffnet, dies ist nun nicht mehr möglich.

Frau Hascelik erkundigt sich nach den derzeitigen Öffnungszeiten.

Frau Hammersen teilt mit, dass diese derzeit variieren aber sich auf durchschnittlich 20 Stunden in der Woche belaufen.

Frau Tanana schlägt eine Raumteilung mit anderen Projekten vor.

Frau Stepprath antwortet, dass bereits über einen Antrag in Form einer Kooperation mit Seran Ates nachgedacht wird.

Herr Kringel räumt ein, dass die Situation vor Ort schwierig ist, jedoch ist es unvermeidbar die jüngere Generation in das aktuelle Angebot zu involvieren. Dies könnte in Form von Kooperationen mit Projekten, die bereits einen Fokus auf die jüngere Generation gesetzt haben, umgesetzt werden.

Herr Szczepanski erwidert, dass eine Kooperation alleine die Einrichtung nicht retten wird. Er sieht keine Möglichkeit zur Förderung einer kompletten Sozialarbeiter*innenstelle.

Frau Hammersen teilt mit, dass die Räumlichkeiten gesichert sind, da die Miete weiterhin niedrig gehalten wird.

Herr Abed bedauert, dass das Bezirksamt keine Aufstockung ermöglichen kann, obwohl der Bedarf wichtig ist. Er kritisiert die Kooperation mit Seran Ates. Er sagt aus, dass Seran Ates frauenfeindlich ist und dass sie Frauen mit Kopftuch verbietet, zu arbeiten.

Frau Stepprath widerspricht den Äußerungen von Herrn Abed. Das Kooperationsprojekt soll Frauen empowern.

Frau Hascelik fragt, welche Summe für eine Vollzeitstelle benötigt wird.

Frau Edler antwortet, dass für eine Vollzeitstelle voraussichtlich 59.00,00 € benötigt werden. Die derzeit vom Personal ausgeführten, administrativen Tätigkeiten sind sehr aufwändig und nehmen daher viel Zeit in Anspruch. Die Stelle der Sozialarbeiter*in ist daher eine zusätzliche Stelle und keine Aufstockung der vorhandenen Stelle. Sie betont, dass die Einrichtung bereits seit 40 Jahren aktiv ist und in dieser Zeit bereits viel erreicht hat.

Frau Tanana stimmt der Äußerung von Frau Edler zu, dass die Stärkung der Fraueninfrastruktur notwendig ist. Sie weist darauf hin, dass Herr Kringel anbietet, der Einrichtung bei der Antragsstellung zu helfen.

Herr Szczepanski weist darauf hin, dass die Mittel für die unabhängige Sozialberatung aufgestockt wurden. Diese wird über den Stadtrat des Geschäftsbereichs Soziales und Gesundheit finanziert. Er schlägt vor, sich daher mit dem Bezirksstadtrat Hannes Rehfeldt bezüglich einer Kooperation in Verbindung zu setzen.

Frau Tanana bedankt sich bei Frau Hammersen und Frau Stepprath für ihre Anwesenheit.

Frau Hammersen und Frau Stepprath bedanken sich bei den Teilnehmenden des Ausschusses und verabschieden sich.

Frau Tanana weist darauf hin, dass der Ausschuss nun über den Titel 68448 berät.

Frau Budäus teilt mit, dass es sich hierbei um Mittel handelt, die von der Sen Fin über einen Verteilschlüssel für integrationsförderliche Projekte an die Bezirke gegeben werden. Die Grundlage dafür stellt das Gesamtkonzept zur Partizipation und Integration Geflüchteter dar. Der Ansatz im Haushalt von 605.000 € setzt sich aus dem prozentualen Anteil von 7,7 % von 7,9 Mio. Euro zusammen.

2023 hatten die Bezirke nach verschiedenen Aufstockungen (Zusatzmittel, Nachtragshaushalt und dem Aktionsplan Ukraine) insgesamt 12,1 Mio. € zur Verfügung. Dies bedeutet ausgehend von den 12,1 Mio €, die im Jahr 2023 zur Verfügung stehen, eine faktische Kürzung um 4,2 Millionen Euro.

Herr Atashgahi erkundigt sich, welche Nachbarschaftsprojekte Zuschüsse erhalten werden.

Frau Budäus teilt mit, dass es sich hierbei um den Integrationsfonds handelt. Das Steuerungsgremium, bestehend aus Vertreter*innen aller relevanten Geschäftsbereiche, erarbeitet derzeit eine Empfehlung, die anschließend durch das BA beschlossen werden kann.

Herr Atashgahi erkundigt sich, ob eine Förderung des Frauen-Cafés Gropiusstadt über den Integrationsfonds möglich wäre.

Frau Budäus teilt mit, dass sie keinen Antrag vom Frauen-Café Gropiusstadt erhalten hat. Des Weiteren merkt sie an, dass die Einrichtung das Klientel vermutlich nicht erreichen kann. Der Integrationsfonds wurde zudem gekürzt, wodurch viele bereits zuvor geförderte Projekte nun keine Förderung erhalten werden.

Herr Abed erkundigt sich, welche Projekte nun wegfallen werden.

Frau Budäus antwortet, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar ist, weil die Empfehlung über Projekte 2024 für das BA gerade von der Steuerungsrunde erarbeitet wird.

Frau Ouattara erkundigt sich, wie viele Anträge insgesamt gestellt wurden.

Frau Budäus antwortet, dass 37 Anträge für das Jahr 2024 mit einem Gesamtvolumen von 2.083.466,66 € eingingen. Die Projekte orientieren sich immer an den Bedarfen der Geflüchteten und stellen eine Brückenfunktion, ergänzend zum Regelsystem dar.

Herr Kringel ergänzt, dass es sich nicht um eine Kürzung oder einen Wegfall der Mittel handelt, da die Bedarfe erhöht wurden. Zum aktuellen Stand ist der Ansatz höher, die Ansätze wurden lediglich im Laufe des letzten Jahres weiter erhöht, weswegen nun der Eindruck entstehen kann, dass die Mittel niedriger sind. Dies ist jedoch ausdrücklich nicht der Fall.

Frau Hascelik fragt, wie sich das Steuerungsgremium zusammensetzt und wie viele Projektanträge gestellt wurden.

Frau Budäus teilt mit, dass aus jedem interessierten Geschäftsbereich eine*n Vertreter*in am Steuerungsgremium teilnimmt. Der Geschäftsordnung sind weitere Details zu entnehmen. Die GO regelt die gemeinsame Zusammenarbeit und das Stimmverhältnis.

Herr Atashgahi fragt, ob die Projekte eingesehen werden können.

Frau Budäus antwortet, dass die Liste der Projekte im 2023 auf der Website der Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung eingesehen werden kann.

Frau Tanana weist darauf hin, dass die letzte Förderliste bereits durch Frau Budäus bereitgestellt worden ist.

Herr Kringel ergänzt, dass aus der letzten Förderliste eventuell abschätzbar ist, welche Projekte auch im nächsten Jahr gefördert werden könnten.

Frau Tanana teilt mit, dass der Titel 68579 nicht für den Ausschuss relevant ist und fährt mit dem Titel 54053 fort. Es handelt sich hierbei um Ausgaben für Veranstaltungen.

Herr Abed erkundigt sich, ob aus diesem Titel auch Veranstaltungen bezahlt werden, die in dem Lokal „Bajszel“ stattfinden.

Frau Balci teilt mit, dass in dem Lokal keine Veranstaltungen durchgeführt werden, die Eintritt kosten. Manchmal finanziert das Bezirksamt Honorare.

Frau Tanana fährt nun mit dem Titel 54010 fort und erkundigt sich, für welche Dienstleistungen das Bezirksamt bezahlt.

Frau Edler teilt mit, dass aus diesem Titel vorrangig Flyerdruck, Grafikdesigner*innen, Übersetzungen und Öffentlichkeitsarbeit bezahlt werden.

Frau Tanana fragt, ob es seitens der Anwesenden zu diesem TOP eventuelle Änderungswünsche gibt oder zugestimmt werden kann. Die Fraktion der SPD stimmt zu, die Fraktion der CDU stimmt zu, die Fraktion GRÜNE stimmt zu, die Fraktion DIE LINKE stimmt dagegen, die Fraktion der AfD enthält sich.

Frau Balci, Frau Budäus und Frau Edler bedanken sich und verlassen die Ausschusssitzung.

   
    05.09.2023 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Vorsitzende leitet den Tagesordnungspunkt ein und erläutert kurz das Verfahren zur Beratung des Doppelhaushalts 2024/2025. Für die Stadtentwicklung betrifft dies die Kapitel 3340 (wie unter TOP 1 erwähnt), 4200, 4201 und 4202 des Bezirkshaushaltsplans.

 

Herr BzStR Biedermann erklärt zum Kopfkapitel (zwei Seiten), dass es sich hierbei um die Bezüge und Entgelte seines Büros und der Büroleitung handelt. Es liegen keine Nachfragen oder Änderungsanträge vor. Zu den drei folgenden Kapiteln führt Herr BzStR Biedermann kurz aus, dass auch hier keine Überraschungen vorliegen. Natürlich hätte er gern mehr Mittel zur Verfügung, ist angesichts der Haushaltslage aber froh, dass es bei den aufgeführten Ansätzen auch nicht weniger geworden ist. Große Sorge bereitet ihm die pauschale Minderausgabe des Haushaltsplanentwurfs, die abgesenkten Personalansätze (verzögerte Stellenbesetzungen) und eine drohende Haushaltssperre. Herr Groth ergänzt, dass es dahingehend zu Einsparungen kommt, da die Ersatzbeschaffung eines Vermessungsfahrzeugs (E-Auto, Ansatz 75.000 Euro) gestrichen wurde und damit auch nicht im Entwurf aufgeführt ist.

 

Der Vorsitzende ruft Kapitel 4200 auf und fragt, ob es hierzu Fragen gäbe. Die daraufhin gestellten Fragen von Frau Aßmann, Herrn Ackerschewski, Herrn Stemmermann und Herrn Augustin werden durch Herrn BzStR Biedermann und Herrn Groth beantwortet. Änderungsanträge liegen nicht vor.

 

Der Vorsitzende ruft das Kapitel 4201 auf. Die Fragen von Herrn Augustin werden durch Herrn BzStR Biedermann beantwortet. Änderungsanträge liegen nicht vor.

 

Der Vorsitzende ruft Kapitel 4202 auf. Herr BzStR Biedermann freut sich, mitteilen zu können, dass die Stelle der Fachbereichsleitung Vermessung nach drei erfolglosen Anläufen nun endlich besetzt werden konnte. Der neue Fachbereichsleiter hat letzte Woche seinen Dienst aufgenommen. Die Frage von Herrn Augustin zum Kapitel 4202 wird durch Herrn Groth beantwortet. Änderungsanträge liegen nicht vor.

 

Der Vorsitzende bittet nun um Abstimmung der Drucksache. Im Ergebnis empfehlen die anwesenden Mitglieder des mitberatenden Ausschusses für Stadtentwicklung dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit mehrheitlich (7 x Zustimmung: CDU, SPD, Grüne; 1 x Ablehnung: Linke; keine Enthaltungen; AfD nicht anwesend) die Beschlussfassung des Bezirkshaushaltsplans 2024/2025.

   
    05.09.2023 - Sportausschuss
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Frau Korte stellt den Bezirkshaushalt und die Schwerpunktsetzungen im Bereich der Ämter BiSchuKu vor.

 

Die Planung für den Doppelhaushalt 2024/2025 für den Bezirk Neukölln, wie auch für den Geschäftsbereich Bildung, Kultur und Sport, war geleitet durch die zu geringe Finanzzuweisung im Rahmen der Globalsumme.

 

Zunächst fehlten dem Bezirk rd. 22 Mio. €, um einen bedarfsgerechten Haushalt aufzustellen. Dies führte zu Einschränkungen in den bisherigen Angeboten, die auch über die Presse kommuniziert wurden. Auch die nachträgliche Erhöhung der Globalsumme hat nicht zu einer abschließenden Deckung des benötigten Gesamtbedarfes geführt.

 

Insgesamt besteht weiterhin eine Lücke im Bezirkshaushalt, eine pauschale Minderausgabe, von rund 9,3 Mio. Euro pro Haushaltsjahr. Hier besteht die vorrangige Aufgabe, diese Differenz im Laufe des jeweiligen Jahres aufzulösen. Diese Einsparungen müssen auch noch weiterhin durch die Ämter erbracht werden.

 

Bei der Erarbeitung und Erstellung des Haushaltsplanentwurfes für 2024/2025 für den Geschäftsbereich Bildung, Kultur und Sport gab es einen vorgegebenen Finanzrahmen in Form eines Produktsummenbudgets und dabei einzuhaltende Vorgaben:

 

Die Sachmittel wurden nach den fortgeschriebenen Ansätzen des Jahres 2023 und unter Bereinigung zusätzlicher Mittel aus der politischen Schwerpunktsetzung der Vorjahre und unter Berücksichtigung von angemeldeten und genehmigten Sondertatbeständen gebildet.

 

Leider konnten aufgrund der geringen finanziellen Spielräume von den angemeldeten Sondertatbeständen für das Schul- und Sportamt keine anerkannt werden.

 

Berücksichtigung von nur 2 %-iger inflationsbedingter Anhebung der Ausgaben.

 

Als weitere Vorgabe gab es die einzuhaltenden Leitlinien für die Lehr- und Lernmittel.

 

Die Personalausgaben orientieren sich am Personalbestand und an den Ist-Ausgaben 2022, mit der Fortschreibung neuer Sachverhalte, Berücksichtigung der Tarifabschlüsse sowie der Besoldungserhöhungen. Für das Schul- und Sportamt gibt es allerdings z. Zt. keine zusätzlichen Stellen.

 

Anschließend werden die die Ämter BiSchuKu betreffenden Kapitel des Haushaltsplans einzeln erörtert.

   
    06.09.2023 - Sozialausschuss
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Die Ausschussvorsitzende bittet Herrn BzStR Rehfeldt um einige einleitende Worte. Dieser spricht der Ausschussvorsitzenden zunächst seine herzlichsten Glückwünsche zur Wahl aus. Anschließend führt Herr BzStR Rehfeldt aus, dass das Bezirksamt am 22. August 2023 beschlossen hat, der Bezirksverordnetenversammlung die Vorlage zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2024/2025 zuzuleiten. In der 21. Öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung erfolgte am 30. August 2023 eine Vorberatung und Überweisung in die Fachausschüsse. Er kann die Ausführungen von Herrn BzStR Biedermann in der letzten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung hinsichtlich des nicht vorhandenen Spielraums im Rahmen der Haushaltsplanung 2024/2025 nur uneingeschränkt bestätigen.

 

Der vorliegende Haushaltsplan weist für das Haushaltsjahr 2024 ein Haushaltsvolumen von rd. 1,041 Mrd. € und für 2025 von 1,046 Mrd. € aus. Mit 755 Mio. € in 2024 und 761 Mio. € in 2025 bilden die Transferausgaben (T-Teil und Z-Teil) den größten Teil der bezirklichen Ausgaben. Personal- und Sachausgaben sind 226 Mio. € in 2024 und 232 Mio. € in 2025 abgebildet. Für Investitionsausgaben sind 22 Mio. € in 2024 und 14 Mio. € in 2025 veranschlagt. Für das Amt für Soziales inklusive Jobcenter stellt Herr BzStR Rehfeldt anschließend die Ansätze für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 vor, die sich wie folgt darstellen:

Ansätze für

2024

2025

Sozialamt

 

 

Personal

11.670.600 €

12.116.600 €

Grundsicherung

89.617.000 €

92.745.000 €

Hilfe zum Lebensunterhalt Soz

7.580.000 €

7.850.000 €

Hilfe zum Lebensunterhalt Asyl

8.670.000 €

8.979.000 €

HbL ohne Krahi

109.302.800 €

109.302.800 €

Krankenhilfe

6.898.000 €

6.898.000 €

PflegeG

2.254.000 €

2.254.000 €

 

235.992.400 €

240.145.400 €

 

 

 

Jobcenter

2024

2025

Personal (über E01- Einnahme finanziert)

6.946.000 €

7.213.000 €

KfA

11.224.000 €

11.617.000 €

KdU

181.431.000 €

181.431.000 €

T-Teil BuT (Klassenfahrten, Teilhabe)

1.789.000 €

1.789.000 €

Z-Teil BuT (pers. Schulbedarf)

2.449.000 €

2.571.000 €

 

203.839.000 €

204.621.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nachrichtlich über alle Titel

 

 

Gesamt Ausgaben Sozialamt

240.120.900 €

244.305.600 €

Gesamt Ausgaben Jobcenter

208.186.000 €

208.999.400 €

 

Der Gesamtbetrag der Kosten der Unterkunft im Jobcenter hat sich aufgrund sinkender Zahlen der Bedarfsgemeinschaften in Neukölln verringert.

 

Im Folgenden werden die Kapitel 3350, 3900, 3910, 3911, 3912, 3915, 3930, 3960 und 3995 eingehend beraten.

 

Im Rahmen der Beratungen werden zu den einzelnen Kapiteln folgende Fragen erörtert:

 

Kapitel 3350

 

Herr Hecht bittet um Informationen worin die Ausweitung der Beamtenstellen in der Stabsstelle des neuen Geschäftsbereiches begründet ist. Hierzu erklärt Herr BzStR Rehfeldt, dass der Seniorenservice in den Stab verlagert wurde, alle Geschäftsbereiche eine zusätzliche VzÄ für die gesamtstädtische Steuerung erhalten haben und auch die Büroleitung des neuen Geschäftsbereiches, die zwangsweise aufgrund der weit höheren Anzahl der zu betreuenden Mitarbeitenden mehr Stellen als zuvor umfasst, im Stab verortet ist. Des Weiteren führt er aus, dass der Bereich QPK in diesem Haushalt erstmalig in einem eigenen Kapitel 4130 geführt wird und beim Gesundheitsamt verortet bleibt.

 

Kapitel 3900

 

Herr Pohl führt aus, dass das Sozialamt laut des Budgetierungsergebnisses gegenüber dem Haushaltsjahr 2022 rund 4 Mio. Euro über den Ausgaben liegt. Er bittet um Mitteilung, ob dieses Budget direkt in die Ansätze des Sozialamtes fliest und wie diese „Gewinne“ im Sozialamt verwendet werden. Herr BzStR Rehfeldt erläutert, dass dem Bezirk eine Globalsumme zugewiesen wird, aus dem der gesamte Bedarf gedeckt werden muss. Im Ergebnis bedeutet dies, dass auch bei einem Plus in der Budgetierung, dieses Plus nicht automatisch im kameralen Haushalt des Sozialamtes verortet wird.

 

Auf Nachfrage von Herrn Pohl, ob die Budgetierungsvorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen im Haushalt übernommen werden und ob die produktorientierte Abbildung die Realität widerspiegelt, erläutert Frau Schwarz (Soz FinL) dass der produktorientierte Haushalt in der Regel mit den Budgets, die von SenFin kommen aufgestellt wird. In der Regel gibt es bei den sogenannten Pflichtleistungen Planmengen, die zu erbringen sind. Diese Planmengen zu einem Stückkostenpreis ergeben das Budget, das von SenFin vorgegeben wird. In den einzelnen Bereichen gibt es ein Gesamtbudget. Es werden z.B. alle Produkte, die in die Eingliederungshilfe fallen in einem Budget zusammengefasst. Es gibt Titel, die sich aus mehreren Produkten zusammensetzen. Die Ansätze im kameralen Haushalt werden so festgelegt, dass sie sich in den Ausgaben wiederspiegeln. Sie erläutert weiter, dass der Geschäftsbereich eine Globalsumme erhält, von der einige Teilbudgets verbindlich in den vorgegebenen Titeln anzusetzen sind.

 

Herr Szczepanski ergänzt, dass dies keine spezifische Frage mit Blick auf den Haushalt des Sozialamtes ist, sondern den gesamten Haushalt betrifft und der Sozialausschuss keinen Einfluss auf die Produktabbildung hat.

 

Zu allgemeinen Fragen mit Blick auf das Verfahren der Haushaltsplanaufstellung, wie die Frage nach der Berücksichtigung der KLR, bittet Herr BzStR Rehfeldt, diese im dafür zuständigen Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu stellen.

 

Kapitel 3910

 

Zu Titel 42701 bittet Herr Frankl um Mitteilung, weshalb hier weniger veranschlagt wurde. Hierzu führt Herr BzStR Rehfeldt aus, dass der Bedarf nach Dolmetscherleistungen aufgrund des Rückgangs der Vorsprachen von aus der Ukraine Geflüchteten zurückgegangen ist. Des Weiteren konnten hier anstelle von Honorarverträgen Beschäftigungspositionen eingerichtet werden.

 

Auf Nachfrage von Herr Szczepanski zu Titel 51140 bestätigt Herr BzStR Rehfeldt, dass das Katastrophenschutzlager weiterhin dem Sozialamt zugeordnet ist.

 

Zu den Zuschüssen für besondere soziale Projekte (Titel 68432) bittet Herr Hecht um Mitteilung, was aus den noch zu verteilenden Mittel in Höhe von 7.350 Euro in diesem Jahr realisiert wurde. Hierzu führt Herr BzStR Rehfeldt aus, dass der in Rede stehende Betrag bisher nicht verausgabt wurde. Außerdem führt er auf Nachfrage aus, dass es sich bei der Position zu den „Safe Places“ um eine Darstellungsfrage handelt. Es handelt sich um ein neu geplantes Projekt. Hier gab es in diesem Jahr bisher keine Ausgaben. Die aufgeführten 58.000 Euro waren auch nicht hinterlegt. Es waren unter anderem unter anderem Mehrmittel, die im Rahmen der Schwerpunktsetzung für den Träger Gangway zugeteilt wurden, die aber aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht ausgegeben werden konnten. Im nächsten Haushaltsjahr sind ausweislich der vorliegenden Planung und vorbehaltlich des entsprechenden Haushaltsbeschlusses 33.000 Euro für die Umsetzung des Safe Places Konzeptes vorgesehen. Eine große Herausforderung stellen derzeit noch die fehlenden Stellflächen dar. Hier ist Herr BzStR Rehfeldt in intensiven Gesprächen mit der Autobahn GmbH und privaten Eigentümern. Im Rahmen des Projektes wird auch eine enge Betreuung durch Sozialarbeit stattfinden, um die Betroffenen in das Regelsystem zu überführen.

 

Frau Tanana macht mit Bezug auf die reduzierten Dolmetscherkosten deutlich, dass sie hier weiterhin einen großen Bedarf insbesondere in den Einrichtungen sieht. Dem schließt sich Herr BzStR Rehfeldt an. Bei dem in Rede stehenden Ansatz handelt es sich jedoch um freiwillige Dolmetscherleistungen im Amt für Soziales nicht um Leistungen in Einrichtungen.

Zu Seniorenarbeit bzw. Seniorenberatung weist die vorliegende Planung einen höheren Bedarf als im Ansatz geplant. Herr Szczepanski bittet um Information, ob es Ideen gibt, wie diese Differenz gedeckt werden kann. Herr BzStR Rehfeldt berichtet, dass es sich hierbei um den zusätzlichen Bedarf von ca. einer halben Stelle handelt, die auch realisiert werden könnte, für die aber nicht ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Aus dem Haushalt des Geschäftsbereiches Soziales und Gesundheit können hierfür auch keine weiteren Mittel angeboten werden. Auch er sieht unter anderem aufgrund der aktuellen gesetzlichen Änderungen mit Blick auf das Wohngeld einen stetig steigenden Beratungsbedarf. Es gibt zwar die Möglichkeit, aus der Globalsumme aufzustocken, dies liegt aber nicht im Einflussbereich seines Geschäftsbereiches. Herr Szczepanski fragt in diesem Zusammenhang, ob Mittel aus der unabhängigen Sozialberatung genutzt werden könnten und wie die unabhängige Sozialberatung in den Folgejahren aufgestellt werden soll. Herr BzStR Rehfeldt macht zunächst deutlich, dass auch er sich über die geplante Erhöhung der Mittel für die unabhängige Sozialberatung gefreut hat. Es liegt aber bis zum heutigen Tag keine Finanzierungszusage vor. Des Weiteren werden diese Mittel im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung seitens der Senatsverwaltung zweckgebunden zur Verfügung gestellt, so dass eine anderweitige Verwendung nicht möglich ist.

 

Auf Nachfrage von Frau Tanana informiert Herr BzStR Rehfeldt, dass der Bereich Soziales 20% der Gesamtsumme als Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses sicherstellt.

 

Herr Pohl bittet zur Kältehilfe um Auskunft, ob die Finanzierung nunmehr zentral über die Senatsverwaltung erfolgt und auch dort gesteuert wird, welche Projekte gefördert werden. Dazu führt Herr BzStR Rehfeldt aus, dass bereits zuvor auf Landesebene entschieden wurde, welche Maßnahmen finanziert werden, da eine gesamtstädtische Steuerung stattfinden muss. Der Bezirk erstellt lediglich die Zuwendungsbescheide und erhält die erforderlichen Mittel im Zuge der auftragsweisen Bewirtschaftung. Ergänzend führt Herr BzStR Rehfeldt auf Nachfrage von Herrn Szczepanski aus, dass ihm keine Einsparungen auf die Kältehilfemaßnahmen bekannt sind.

 

Zur zukünftigen Aufstellung der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung informiert Herr BzStR Rehfeldt darüber, dass er das Angebot gerne um einen Standort im Rathaus Neukölln ausweiten würde, aber derzeit noch keine geeigneten Räumlichkeiten für ein solches Beratungsangebot gefunden wurden. Des Weiteren möchte er das Beratungsangebot auf einen Träger konzentrieren. Dazu gibt es aber noch keine finale Entscheidung. Hierzu merkt Herr Szczepanski an, dass das DRK in der Vergangenheit Schwierigkeiten hatte, das Angebot zur Verfügung zu stellen. Der Träger, der hier bisher sehr gute Arbeit geleistet hat, mehrsprachig berät und dieses Defizit aufgefangen hat, soll nun nicht mehr berücksichtigt werden, was ihn sehr irritiert. Herr BzStR Rehfeldt teilt die Einschätzung zum DRK nicht. Aus seiner Sicht bietet die Durchführung des Angebotes durch einen Träger für den gesamten Bezirk Vorteile in der Bereitstellung von Vertretungslösungen und verringert zudem den Anteil an öffentlichen Mitteln, die nicht direkt in die Beratungsleistungen fließen sondern für Gemeinkosten und indirekte Kosten anfallen. Herr Szczepanski plädiert die Aufteilung der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung auf zwei Träger beizubehalten. Frau Simon vom Nachbarschaftsheim macht deutlich, dass diese Entscheidung ein Verlust der Trägervielfalt bedeutet und erläutert die Bedeutung des Beratungsangebotes im Nachbarschaftsheim. Auch Herr Frankl kann die Entscheidung, die allgemeine unabhängige Sozialberatung im Nachbarschaftsheim nicht mehr fördern zu wollen, nicht nachvollziehen. Er schlägt vor, einen Antrag aus dem Sozialausschuss heraus zu stellen, das Angebot zu erhalten. Herr BzStR Rehfeldt macht noch einmal deutlich, dass das Angebot der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung nicht „gekappt“ werden soll. Im Gegenteil, es soll vielmehr ausgebaut werden. Auch er schätzt die Arbeit des Nachbarschaftsheims sehr, plädiert aber auch, sich auf das Angebot und nicht auf den Träger zu konzentrieren. Ihm geht es darum, das Angebot für die Neuköllnerinnen und Neuköllner effizient anzubieten. Herr Hecht bittet zu berücksichtigen, dass es Sozialräume gibt, die gesehen werden müssen. Auch aus seiner Sicht sollte daher die Aufteilung des Angebotes aufrechterhalten werden. Herr Szczepanski erklärt, dass er die Kompetenzen, die Frau Simon für das Nachbarschaftsheim aufgeführt hat, beim DRK in dieser Form nicht sieht. Die Strukturen müssen hier vielmehr erst noch geschaffen werden. In diesem Zusammenhang macht Herr Kringel deutlich, dass er es begrüßt hätte, auch das DRK einzuladen, wenn solch große Bedenken seitens der Ausschussmitglieder bestehen. Herrn Pohl geht es nicht darum, einen Träger gegen den anderen auszuspielen, sondern die Trägervielfalt im Bezirk zu erhalten. Anschließend verliest Herr Frankl den folgenden Antrag, den er anregt in die BVV einzubringen:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln fordert das Bezirksamt auf, die Struktur der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung in Neukölln zu erhalten und beide Träger (Nachbarschaftsheim Neukölln, Deutsches Rotes Kreuz) weiterhin mit der Erbringung der Leistungen zu beauftragen.“

 

Die Abstimmung endet mit folgendem Ergebnis:

Ja-Stimmen: LINKE, SPD und Grüne

Nein-Stimmen: CDU

Enthaltungen: AfD

 

Im Ergebnis ist der Antrag damit angenommen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Pohl zu Produkt 80633 - Soz.Arb. zu § 67 SGB XII erläutert Frau Schwarz noch einmal, dass Produkte nicht isoliert betrachtet werden können, da Sozialarbeiter verschiedene Produkte bedienen. In der Tat bedienen diese Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zwei Produkte (80922 - soz.päd.Wohn.losenberatg. und 80633) bei denen es strukturelle Unterschiede gibt, die auch regelmäßig in den Produktmentorengruppen thematisiert werden, um ggf. eine Korrektur herbeizuführen.

 

Kapitel 3911

Zu Titel 68162 bittet Herr Pohl um Mitteilung, weshalb der Ansatz deutlich geringer ist. Frau Schwarz führt aus, dass hier das sogenannte Planmengenmodell greift. Das heißt, die Senatsverwaltung schreibt dem Bezirk vor, wie viele Mengen maximal erbracht werden dürfen. Alle Mengen, die darüber hinaus erbracht werden, werden nur zu 75% nachbudgetiert. Der Ansatz ist Folge des geringeren Budgets. Die Zahlen sinken tatsächlich, aber nicht in dem Maße, wie das Planmengenmodell es vorsieht.

 

Kapitel 3912

 

Herr Frankl bittet um Erklärung, weshalb der Ansatz bei Titel 67126 deutlich geringer ausfällt. Hierzu erklärt Frau Schwarz, dass aus den Erläuterungen im Haushaltsplan hervorgeht, dass es sich um Restzahlungen für die Vorjahre bis 2019 handelt. Es gibt ein neues Kapitel 3915, in dem die Ausgaben verortet sind.

 

Zu Titel 68105 bittet Herr Pohl um Erläuterung, weshalb der Ansatz doppelt so hoch ist, wie das IST in 2022. Frau Schwarz informiert, dass es sich um Grundsicherungsausgaben in Einrichtungen handelt und aufgrund der steigenden Eigenanteile, die zu einer erhöhten Anzahl an Grundsicherungsfällen führen, von einem erhöhten Bedarf ausgegangen wird.

 

Kapitel 3915

 

Es liegen keine Fragen vor.

 

Kapitel 3930

 

Herr Hecht fragt zu Titel 54010, weshalb hier ein höherer Ansatz veranschlagt wird. Dazu führt Herr BzStR Rehfeldt aus, dass es für die Unterstützung des Betriebes der Seniorenfreizeiteinrichtungen einen Dienstleistungsvertrag gibt, der seit langem nicht angepasst wurde. Die ist nunmehr vorgesehen.

 

Kapitel 3960

 

Es liegen keine Fragen vor.

 

Kapitel 3995

 

Es liegen keine Fragen vor.

 

Zu den übrigen Ansätzen gibt es keine Fragen.

 

 

Die Abstimmung endet mit folgendem Ergebnis:

Ja-Stimmen: CDU, SPD und Grüne

Nein-Stimmen: AfD, LINKE

Enthaltungen: keine

 

Der Ausschuss empfiehlt im Ergebnis die Annahme des vorliegenden Haushaltsplanentwurfs.

   
    07.09.2023 - Ausschuss für Ordnung
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Bezirksstadtrat Herr Kringel hielt ein paar einleitende Worte und stellte den Haushalt vor. Der stellv. Amtsleiter Herr Korbjuhn ergänzte einige Positionen und erläuterte diese. Er erklärte das Gesamtdeckungsprinzip und beide beantworteten Rückfragen.

   
    07.09.2023 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 3 - vertagt
   

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind zahlreiche Kinder und Jugendliche, Mitarbeitende und Eltern verschiedener Neuköllner Kinder-, Jugend- und Familienfreizeiteinrichtungen als auch Mitarbeitende der Verwaltung erschienen.

 

Frau Bruker erläutert zu diesem Tagesordnungspunkt, dass zunächst vereinzelte Redebeiträge von anwesenden Gästen oder auch Mitgliedern des Ausschusses vorgetragen werden können, bevor es anschließend in die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt geht und einzelnen Fragen hierzu beantwortet werden.

 

Für die Einrichtung ‚MaDonna Mädchentreff‘ berichtet die elfjährige Mila mit zwei Freundinnen von ihren Besuchen in der Einrichtung. Insbesondere für die Unterstützung im Rahmen der Hausaufgabenhilfe ist das „MaDonna“ eine wichtige Einrichtung, die nicht geschlossen werden darf, so Mila und ihre Freundinnen.

 

Herr Adler von der AG 78 Schulbezogene Sozialarbeit spricht sich im Namen der gesamten AG gegen Einsparungen im Bereich der Jugendhilfe und der Schulsozialarbeit aus und berichtet in diesem Zusammenhang vom Arbeitsalltag der Mitarbeitenden (Lehrkräfte und Sozialarbeitende) an den Schulen. Die bezirklichen Schulsozialstationen müssen weiterhin existieren und bräuchten statt Kürzungen vielmehr einen bedarfsgerechten Ausbau. Herr Adler stellt die Forderung, dass der Bezirk drohende Haushaltskürzungen abwenden muss, damit in Neukölln weiterhin eine verlässliche Schulsozialarbeit angeboten werden kann.

 

Frau Wild von der AG 78 Jugendberufshilfe wendet sich gegen Kürzungen und spricht sich für eine Verstetigung und Wertschätzung der bestehenden Arbeit und Angebote aus.

 

Herr Warmuth spricht sich im Namen der Gesamtelternvertretung und Elterninitiative der Elbe-Grundschule gegen Kürzungen im Bereich der Schulsozialarbeit aus. Kinder und Jugendliche haben ein Anrecht auf Angebote der Schulsozialarbeit. Die Gesamtelternvertretung der Elbe-Grundschule fordert den Bezirk auf die vom Senat geplanten Sparmaßnahmen nicht hinzunehmen.

 

 

Herr Herz (Die Falken) bittet zum Tagesordnungspunkt um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Ist der Bezirk verpflichtet die Landesmittel aus dem Gesetz zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen (Jugendförderung- und Beteiligungsgesetz) am Beispiel für die Angebotsformen Erholungsfahrten- und reisen sowie internationale Begegnungen nur dafür auszugeben, und wenn ja, macht der Bezirk das, und wenn nein, wofür wird das Geld dann benutzt?

 

  1. Wieviel Geld wird dem Bezirk vom Senat für dieses Angebot aus diesem Gesetz voraussichtlich zur Verfügung gestellt und wird der Bezirk diese Mittel nur dafür zur Verfügung stellen oder plant er damit etwas Anderes? Und wenn ja was?

 

Frau Bruker weist hier darauf hin, dass zunächst weitere Redebeiträge gehört werden sollen und die konkrete Beantwortung der Fragen später erfolgt.

 

Frau Fahlbusch aus dem Mütterzentrum „Sherazad“ berichtet von Besuchen und Gesprächen in der Einrichtung in den letzten Wochen, nachdem es Gerüchte gab, dass die Einrichtung geschlossen werden solle, u.a. war auch Frau Bezirksstadträtin Korte zu Besuch im „Sherazad“. Frau Korte konnte bei ihrem Besuch versichern, dass das „Sherazad“ seitens des Bezirksamtes nicht geschlossen wird. Frau Fahlbusch weist darauf hin, dass es ihr und den anderen Müttern nicht nur ausschließlich um das „Sherazad“, sondern immer um das große Ganze geht; nirgendwo in Berlin darf es im sozialen Bereich finanzielle Kürzungen geben.

 

Herr Bucksmaier wendet sich im Namen der AG 78 Jugendsozialarbeit ebenfalls gegen geplante Kürzungen, vielmehr wären in der Kinder- und Jugendhilfe finanzielle Erhöhungen in allen Bereichen notwendig.

 

Nach den verschiedenen Redebeiträgen nimmt Frau Bezirksstadträtin Korte mit einigen Anmerkungen und Erläuterungen Bezug auf die Planungen des Doppelhaushaltes 2024/2025, die geleitet sind durch die Kürzungen und Sparmaßnahmen des Senats. Frau Korte verweist auf die Presseerklärung des Bezirksamtes Neukölln vom 28.06.2023, in der Ideen für mögliche Einsparmaßnahmen des Bezirks benannt wurden, wenn es seitens des Senats bei den geplanten Kürzungen bleiben würde. In der Folge gab es hierzu einen verständlichen Aufschrei bei den Menschen im Bezirk. Seitens des Senats wurden die Globalsummenzuweisungen für die Bezirke später nochmal erhöht, wodurch in Neukölln die geplanten Streichungen mit Ausnahme des Wachschutzes an Schulen zurückgenommen werden konnten. Gleichwohl fehlen dem Bezirk Neukölln noch immer über neun Millionen Euro.

 

Im Anschluss an die Ausführungen von Frau Bezirksstadträtin Korte stehen Herr Krause-Jentsch (Fachcontrolling Jugend) und Frau Dettmer (kommiss. Jugendamtsleitung) mit einzelnen Erläuterungen und Erklärungen den Mitgliedern des Ausschussen zu den Fragen zum Haushaltsplan für den Geschäftsbereich Jugend zur Verfügung.

 

Der Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2024/2025 ist im Internet unter folgender Adresse öffentlich einsehbar: https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=8675

 

In diesem Zusammenhang werden einzelne Rückfragen aus dem Ausschuss zu verschiedenen Kapiteln und Titeln im Haushalsplan thematisiert.

 

Frau Dettmer erläutert auf Nachfrage zu den Leistungsverträgen des Jugendamtes mit den Freien Trägern, dass es derzeit so aussieht, dass alle Leistungsverträge fortgesetzt werden können. Eine Erhöhung in den Leistungsverträgen wird nicht möglich sein, es verbleibt vielmehr beim Ist-Stand.

 

Frau Dettmer erläutert auf eine Nachfrage von Herrn Kringel zur Frage der Ansatzreduzierung, dass die Jugendamtsleitung im Rahmen der Haushaltsaufstellung entschieden hat die Ansatzreduzierung von 69.000 € allein im Bereich Schulsozialarbeit vorzunehmen. Dies war laut Frau Dettmer jedoch fehlerhaft, die Summe hätte sich ebenfalls auf den Bereich der Jugendsozialarbeit (Streetwork und Jugendberufshilfe) beziehen müssen, da zum damaligen Zeitpunkt eigentlich eine Verteilung auf alle Bereiche erfolgen sollte, die ggf. durch Jugendgipfelgelder in 2024 abgefedert werden könnten. Dies wird nachträglich korrigiert, zumal mittlerweile deutlich ist, dass für den Bereich Schulsozialarbeit keine weiteren Mittel des Jugendgipfels zu erwarten sind.

 

Für die Fraktion Die Linke stellt Frau Sambefski im Anschluss an die Rückfragen zum Haushaltsplan einen mündlich vorgetragenen Antrag, der die Verschiebung von finanziellen Mitteln aus anderen Geschäftsbereichen, konkret aus dem Bereich des Bezirksbürgermeisters, zugunsten des Geschäftsbereichs Jugend vorsieht.

 

Herr Stemmermann wendet sich für die Fraktion der Grünen gegen diesen Antrag, da man nicht einfach aus den Einzelplänen anderer Bereiche Mittel für einen bestimmten anderen Bereich abschöpfen kann. Herr Stemmermann verweist in diesem Zusammenhang auf den Haushaltsausschuss des Bezirks.

 

Herr Kringel erklärt für die Fraktion der CDU, dass solch ein Antrag der Fraktion Die Linke im nächsten Haushaltsausschuss eingebracht werden könnte.

 

Herr Benecke (Naturfreundejugend) stellt den Antrag die Beschlussfassung über die Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zum Haushaltsplan 2024/2025 auf die nächste JHA-Sitzung am 21.09.2023 zu verschieben. Zudem sollen aufgrund der fortgeschrittenen Zeit während der heutigen Sitzung alle weiteren noch ausstehenden Tagesordnungspunkte ebenfalls auf die nächste Sitzung am 21.09.2023 verschoben werden. Auch über den Antrag der Fraktion Die Linke könnte auf der nächsten Sitzung beraten werden.

 

Der Ausschuss beschließt anschließend einstimmig mit 13-Ja-Stimmen die Verschiebung über die Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zum Haushaltsplan 2024/2025 und der ausstehenden Tagesordnungspunkte 4 bis 7 auf die nächste Sitzung am 21.09.2023.

   
    12.09.2023 - Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der stellvertretende Vorsitzende übergibt das Wort zunächst an Herrn BzStR Biedermann. Dieser verweist auf die durch die Einbringung des Haushaltsplanentwurfs und die Diskussionen in den Fraktionen bekannt Grundgemengelage.

 

Erhebliche Risiken bestehen demnach bei der Pauschalen Minderausgabe (PMA) von mehr als 9 Mio. Euro und durch die abgesenkten Personalansätze (verzögerte Einstellungen). Wie diese Risiken aufgelöst werden können, ist derzeit völlig unklar.

 

Der Haushalt ist insbesondere auch für den Fachbereich Grün- und Freiflächen problematisch, da dieser durch fehlendes eigenes Personal stark von der Auftragsvergabe an Fremdfirmen abhängig ist. Die Ansätze für die Sachmittel wurden nicht erhöht, gerade durch die Inflation ist dies aber problematisch. Während im Jahr 2021 noch rd. 4,4 Mio. Euro zur Verfügung standen, sind es seitdem nur etwa 3 Mio. Euro. Die Mitarbeiter*innen sind mittlerweile sehr kreativ, Dritt- und Fördermittel über Landes- bzw. Bundesebene zu akquirieren. Insgesamt ist Neukölln dennoch weit davon entfernt, einen auskömmlichen Haushalt zu haben. Viele wünschenswerte Projekte und Maßnahmen werden in den kommenden Jahren nicht umsetzbar sein, mehr als reine „Verkehrssicherungspflege“ wird kaum möglich sein.

 

Der stellvertretende Vorsitzende spricht von einer herausfordernden Situation und eröffnet die Debatte. Es folgen Redebeiträge und Fragen von Herrn Laubach, Herrn Hagen, Frau Güldner und Frau Dr. Worschech, welche inhaltsähnlich die Auswirkungen eines nicht auskömmlichen Haushalts thematisieren bzw. welche Mittel hier benötigt werden würden. Herr BzStR Biedermann möchte hier nicht in ein Wünsch dir was verfallen, die Höhe der Mittel aus 2021 wäre jedoch eine Größenordnung, die enorm helfen würde. Herr Luczynski spricht von etwa 2 Mio. Euro mehr an notwendigen Mitteln um den Status Quo halten zu können. Mit der einen Hälfte könnten die Preissteigerungen abgefangen werden und mit der anderen eigenes Personal (ca. 17-18 Beschäftigte) eingestellt werden. Nur durch eigenes Personal könne langfristig eine Leistungsverbesserung in der Grünpflege erreicht werden, wie Herr Luczynski dem Ausschuss erläutert (und im Ausschuss auch schon vorgestellt wurde). Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf bestehen nicht genug Ressourcen, eine Qualitätsminderung ist fast zwangsläufig. Wenn Reparaturen dann z.B. nicht mehr ausgeführt werden können, drohen im Zweifel am Ende sogar Schließungen von z.B. Spielplätzen. Herr BzStR Biedermann erläutert zum besseren Verständnis die grundsätzlichen Haushaltssystematiken.

 

Der stellvertretende Vorsitzende ruft nun Kapitel 3340 auf. Wortmeldungen und / oder Änderungsanträge liegen nicht vor. Der stellvertretende Vorsitzende ruft Kapitel 4300 auf. Die Frage von Frau Dr. Worschech wird durch Herrn BzStR Biedermann beantwortet. Änderungsanträge liegen nicht vor.

 

Der stellvertretende Vorsitzende ruft das Kapitel 3810 auf. Herr BzStR Biedermann gibt zu diesem Kapitel den redaktionellen Hinweis, dass der Vermerk (Freigabe durch Abgeordnetenhaus/Sperre) bei Titel 71617 (Klimaresiliente Hasenheide – Umbau des Volksparks im Rahmen des Bundesprogrammes „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“) im endgültigen Haushaltsplan nicht mehr enthalten sein wird. Hintergrund ist, dass hier keine Entscheidung des Abgeordnetenhauses erforderlich ist und der Bezirk dies gemäß Landeshaushaltsordnung selbst tun kann und dies mittlerweile auch schon geschehen ist. In diesem Kapitel gibt es erfreulicherweise erhöhte Personalansätze für sechs Stellen (4x Baumpflege, 2x Spielplatzkontrolle). Ich gleicher Höhe sind die Ansätze bei Dienstleistungsvergaben reduziert. Die Fragen zum Kapitel 3810 von Herrn Laubach und Frau Güldner werden durch Herrn BzStR Biedermann beantwortet. Änderungsanträge liegen nicht vor.

 

Der stellvertretende Vorsitzende ruft Kapitel 3820 auf. Die Frage von Frau Dr. Worschech wird durch Herrn Luczynski und Herrn Teschner-Steinhardt beantwortet. Änderungsanträge liegen nicht vor.

 

Der Vorsitzende bittet nun um Abstimmung der Drucksache. Im Ergebnis empfehlen die anwesenden Mitglieder des mitberatenden Ausschusses für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit mehrheitlich (9 x Zustimmung: CDU, SPD, Grüne; 3 x Ablehnung: Linke; 1 x Enthaltung: Grüne; AfD nicht anwesend) die Beschlussfassung des Bezirkshaushaltsplans 2024/2025.

   
    12.09.2023 - Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Im nächsten Tagesordnungspunkt wird der Bezirkshaushaltsplan erläutert und bei Fragen diskutiert. Es gibt Fragen zu den folgenden Titeln:

 

42801 Die Begründung für die Schaffung der Stelle eines Beauftragten für Gute Arbeit ergibt sich aus den Ergebnissen der AG Ressourcensteuerung vom 02.06.2022 und dem BA-Beschluss vom 05.07.2022.

 

Aus der aktuell geltenden Zählgemeinschaftsvereinbarung ergibt sich das Ziel, Gute Arbeit zu fördern. Auch aus dem aktuellen Koalitionsvertrag für Berlin geht hervor, dass die Bezirke möglichst einen Beauftragten für Gute Arbeit benennen sollen.

 

Die Verknüpfung des Aufgabengebietes mit den Themen Ausbildung und Bezirkliches Bündnis für Wirtschaft und Arbeit orientiert sich an den vorhanden Schnittstellen der drei Themenbereiche und darüber hinaus an den zu erwartenden kurzfristigen zusätzlichen Aufgaben für die Wirtschaftsförderung, die mit erheblichen Mehraufwand verbunden sind: Projekte zur Ausbildungsförderung (Beispiel ist das aktuell laufende Projekt Neukölln bildet aus) sowie Projekte aus dem ESF-Plus (Lokal Innovativ Sozial) mit erheblichem Fördervolumen. Bei der Umsetzung von Projekten aus diesen Programmen ist die Wirtschaftsförderung in Federführung bzw. Es wird weiter gefragt, wann die Stelle ausgeschrieben und besetzt werden kann und ob die Stellenausschreibung dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden kann. Hierauf wird geantwortet, dass die Stelle bei rechtzeitiger Bewertung durch den HR-Bereich bis Ende des Jahres besetzt werden soll. Herr Kringel weist daraufhin, dass dies ein internes Verfahren ist.

 

54010 Es wird gefragt, warum sich dieser Posten im vgl. zu 2022 verdoppelt. Frau Preusse erläutert, dass hierunter Kosten für den Tourismusbeirat fallen, der derzeit und letztmalig aus Landesmitteln gefördert werden kann (Einrichtung des Beirates beruht auf BVV-Beschluss) sowie Dienstleistungen, externe Fortbildungen und turnusmäßige Erneuerung der Daten des Kundenmanagementsystems der Wirtschaftsförderung zur Bestandspflege der Neuköllner Unternehmen.

 

68490 Frau Preusse erklärt, dass unter diesen Punkt die Finanzmittel für das ab 1. September 2023 bewilligte (BIWAQ)-Projekt unter dem Titel „Neuköllner Kieze - Integration in Arbeit und Quartier“ fallen. „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ (BIWAQ) ist ein ESF-Plus Förderprogramm des Bundes: Laufzeit bis Juni 2026, in neun Neuköllner Quartiermanagementgebieten.

 

Bei der Abstimmung stimmen die Fraktionen CDU, SPD und Grünen für die Annahme des Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2024/2025. Die Ausschussmitglieder der Partei, die Linke stimen mit nein. Von der Partei AfD war kein Repräsentant anwesend. Mit einem Verhältnis von 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen wird der Bezirkshaushaltsplan angenommen.

   
    13.09.2023 - Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Ausschussvorsitzende Herr Preuß übergibt das Wort an BzStR Jochen Biedermann. Dieser erklärt, auch im hier zu besprechenden Teil des Haushaltsplanes sei kein Raum für Sonderwünsche. Positiv zu erwähnen sei die Erhöhung für die Tiefbauunterhaltung, die allerdings auf ein entsprechendes Rundschreiben der Senatsverwaltung zurückgehe und in Neukölln umgesetzt werde. Der Haushalt sei trotz allem nicht ansatzweise ausfinanziert mit einer pauschalen Minderausgabe von 9 Mio. Euro. Zusätzliche haushaltssteuernde Maßnahmen im laufenden Jahr könnten nicht ausgeschlossen werden. Ein negativer Haushaltsabschluss in 2023 stehe im Raum.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Preuß beginnt mit der Besprechung des Haushaltsplanes. Herr Augustin fragt nach den Titeln 11105 sowie 11155. Herr Biedermann erklärt die Ableitung der Ansätze vom Ist-Wert und erläutert, dass es sich nicht um korrespondierende Titel handelt. Die exakten – unter die Titel fallenden – Antragsarten sind im Nachgang an die Ausschussmitglieder nachgereicht worden:

 

  • Im Titel 11105 werden Gebühren eingenommen für die Sondernutzung von Straßenland z. B. Genehmigung von Filmaufnahmen, Aufstellen eines Baugerüstes, Baustelleneinrichtung, Herstellung einer provisorischen Gehwegüberfahrt und für Erschließungsbeitragsbescheinigungen.

 

  • Im Titel 11155 werden Gebühren eingenommen für das Herausstellen von Tischen und Stühlen, Einrichtung von E-Ladesäulen und sonstige Nutzungen von Straßenflächen z.B. Veranstaltungen im Straßenland und Straßenfeste.

 

Herr Augustin erkundigt sich nach den Gründen für den Anstieg der Entgelte für Tarifbeschäftige im Titel 42801. Herr BzStR Biedermann führt dafür unterschiedliche Gründe an. So finden sich unterjährig geschaffene Stellen nun erstmalig im Ansatz wieder. Außerdem werde ein Anstieg in den Tarifen abgebildet und der glückliche Umstand der Besetzung vormals vakanter Stellen sei ebenfalls dafür zu berücksichtigen.

 

Zuletzt erkundigt sich Herr Augustin nach den Gründen für den neuen Titel 51802 „Mieten für Fahrzeuge“. Herr Luczynski erklärt, dass eine Unterscheidung zwischen Mieten/Leasingkosten und sonstigen Ausgaben für die Haltung von Fahrzeugen aus haushaltstechnischen Gründen Sinn ergebe.

 

Die CDU-Fraktion wünscht sich in einer der nächsten Sitzungen eine Vorstellung des Straßenneubauprojektes Schlangenweg. Herr Bezirksstadtrat Biedermann sagt das zu.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Preuß bittet den Ausschuss um Abstimmung. Die Zustimmung erfolgt einstimmig.

   
    14.09.2023 - Ausschuss für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Biedermann leitet mit einer Einführungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 die Diskussion ein. Ohne die Anerkennung der von den Geschäftsbereichen gemeldeten Mehrbedarfen für die beiden Haushaltsjahre liegt ein Haushaltsdefizit von rund 20 Mio. Euro zu Grunde. Der Personaletat ist mit 93,5 % angesetzt, hier werden Stellen nicht besetzt werden können. Im Hinblick auf pauschale Minderausgaben in Höhe von 9,3 Mio. Euro ohne Berücksichtigung des negativen Jahresergebnisses aus 2023 scheint eine Haushaltssperre aus heutiger Sicht wahrscheinlich.

 

Frau Butter ruft die Kapitel 3300, 3500, 3501 und 3502 nacheinander auf und die Verwaltung beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder zu den einzelnen Titeln.

 

Der Vorlage stimmen die Ausschussmitglieder der CDU, SPD und Grüne zu.

Die Ausschussmitglieder der Linken stimmen dagegen, die Ausschussmitglieder der AfD enthalten sich der Stimme.

   
    19.09.2023 - Gesundheitsausschuss
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Ausschussvorsitzende bittet Herrn BzStR Rehfeldt um einige einleitende Worte. Hinsichtlich der allgemeinen Situation führt dieser aus, dass sich für das Gesundheitsamt mit der neuen Zusammensetzung der Geschäftsbereiche eine neue Situation ergeben hat. Durch die Herauslösung aus dem ehemaligen Geschäftsbereich Jugend und Gesundheit ist das Gesundheitsamt insbesondere mit Blick auf die Querschnittsbereiche nicht mehr angemessen ausgestattet. Hier ist unter anderem der Arbeitsschutz für das Gesundheitsamt betroffen. Die Arbeitsschutzpflichten wurden zwar zwischenzeitlich auf Herrn BzStR Rehfeldt übertragen, eine vollständige und regelhafte Sicherstellung des Arbeitsschutzes für den Bereich Gesundheit (Gesundheitsamt und QPK) ist derzeit jedoch nicht möglich. Die dafür notwendigen Personalressourcen sind nicht vorhanden. Es ist beabsichtigt, dem durch die Besetzung einer neu zu schaffenden Stelle abzuhelfen. Übergangsweise werden ausschließlich dringende Aufgaben des Arbeitsschutzes (z.B. Vorfallsberichte, Unfallanzeigen etc.), die aus tatsächlicher Sicht keinen Aufschub dulden, durch das Büro des Bezirksstadtrats bearbeitet. Des Weiteren hat die Büroleitung nicht die erforderlichen mit Personal belegten Stellen erhalten, was zum einen zu einem Wissensverlust führte und zum anderen dazu, dass die Büroleitung derzeit am schlechtesten von allen Büroleitungen mit Blick auf die zu betreuende Beschäftigtenanzahl ist. Auch der Haushaltsbereich des Gesundheitsamtes ist personal unterausgestattet. Die ordnungsgemäße Aufstellung des Haushaltsplans 2024/2025 war nur durch die massive Unterstützung des Finanzbereiches aus dem Sozialamt möglich. Herr BzStR Rehfeldt macht noch einmal deutlich, dass das Gesundheitsamt am 24. Mai 2023 ohne eine obere Führungsebene übernommen wurde. Neben dem Amtsarzt fehlten auch zwei Führungskräfte aus dem Bereich des Inneren Dienstes, was ebenfalls zu großen Herausforderungen in der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben führt. Der Dienstbetrieb ist nur dank des herausragenden Engagements der verbliebenen Kolleginnen und Kollegen noch aufrechtzuerhalten. Dies führt jedoch zu einer erheblichen Belastungssituation bei den Beschäftigten. Ebenfalls problematisch ist die Tatsache, dass in Ermangelung eines Amtsarztes bzw. einer Amtsärztin der Bezirk nicht in überregionalen Gremien vertreten ist und damit Informationsdefizite nicht ausgeschlossen werden können. Inhaltlich informiert Herr BzStR Rehfeldt darüber, dass für Impfungen von nichtversicherten Personen ein höherer Ansatz im Haushaltsplan vorgesehen ist, was er sehr begrüßt. Auch der Ansatz bei den ordnungsbehördlichen Bestattungen ist höher als im Vorjahr, was auf den steigenden Bedarf zurückzuführen ist. Er macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass es sich hierbei um Ausgaben handelt die seitens des Bezirks nicht steuerbar sind. Der Bezirk ist auch nicht in die Verhandlungen der Kostensätze, die auf Senatsebene stattfinden, eingebunden. Des Weiteren führt er aus, dass keine Mittel für die „Wiederbelebung“ der Präventionskette zur Verfügung stehen. Neukölln war mit seiner bezirklichen Präventionskette seit 2012 Vorreiter und Ideengeber für die ganze Stadt. Schreibabyambulanz, Familiengutschein, Familienlotsen, Familienhebammen und die in Neukölln für alle Berliner Geburtskliniken entwickelten Babylotsen zeugen vom enormen Einfluss, den die Präventionskette für Familien und Kinder in Neukölln und darüber hinaus hatte. Belegbare Effekte zeigen die Einschulungsuntersuchungen, bei denen es seit 2016 eine anhaltend positive Tendenz in fast allen Kernindikatoren gibt und insbesondere Familien mit niedrigem sozialen Status oder von Armut bedrohte Kinder unterstützt. Er würde diese Arbeit gerne fortzusetzen und mit Blick auf ältere Menschen auszubauen. Ohne eine entsprechende Unterlegung mit den finanziellen Mitteln ist dies jedoch nicht möglich.

 

Im Folgenden werden die Kapitel 3350, 4100 und 4130 eingehend beraten.

 

Zu Kapitel 3350 gibt es keine Fragen. Der Ausschuss nimmt den vorliegenden Entwurf des Kapitels 3350 bei Nein-Stimme der Fraktion der LINKEN zustimmend zur Kenntnis.

 

Zu Kapitel 4100 Titel 51140 führt Herr BzStR Rehfeldt aus, dass der verringerte Ansatz eine Folge der Anpassung auf den tatsächlichen Bedarf ist. Des Weiteren gab es im Rahmen der letzten Haushaltsplanaufstellung eine zusätzliche Zuweisung durch das Bezirksamt für den Therapeutischen Dienst, die es in dieser Form nicht mehr gibt.

 

Auf Nachfrage zu Frau Gebhardt informiert Herr BzStR Rehfeldt mit Blick auf Kapitel 4100 Titel 52501 aus, dass hier der Mehrbedarf an Fortbildungen von neuen Beschäftigten abgebildet wird. Des Weiteren ist anzumerken, dass Fortbildungen für ärztliches Personal regelmäßig kostenintensiv sind.

 

Im Haushaltsjahr 2022 gab es höhere Ausgaben bei Kapitel 4100 Titel 54010, da hier die Finanzierung des IKAT abgebildet ist.

 

Der Ausschuss nimmt den vorliegenden Entwurf des Kapitels 4100 bei Nein-Stimme der Fraktion der LINKEN zustimmend zur Kenntnis.

 

Zu Kapitel 4130 teilt Herr BzStR Rehfeldt auf Bitten von Herrn Hecht mit. Dass die Mittel für die Personalausstattung von QPK analog der vergangenen Jahre festgelegt wurden.

 

Der Ausschuss nimmt den vorliegenden Entwurf des Kapitels 4130 bei Nein-Stimme der Fraktion der LINKEN zustimmend zur Kenntnis.

   
    21.09.2023 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Frau Bruker verweist einleitend auf die Diskussionen der letzten Sitzung am 07.09.2023 zu diesem Tagesordnungspunkt und erklärt, dass heute die Abstimmung über die Empfehlung zur Zustimmung zum Bezirkshaushaltsplan erfolgt.

Frau Sambefski stellt zu diesem Tagesordnungspunkt zwei Fragen:

 

1. Frage zur Schulwegbeförderung:

 

In Neukölln werden nach unseren Kenntnissen alle Einzel-Schulwegbeförderungen außerhalb der regulären Schulanfangs- und Schulschlusszeit gestrichen bzw. nicht mehr bewilligt. Fahrten zum oder vom Schulpraktikum und Fahrten zum oder vom Früh- und Späthort sowie Fahrten zu Schulausflügen oder Fahrten zur und von der Ferienbetreuung im Hort werden nicht mehr bewilligt. Zumindest die Schule am Bienwaldring ist wohl betroffen. Hintergrund ist eine Mittelkürzung durch den Senat. Haben die betroffenen Schüler:innen einen Anspruch auf Beförderung gemäß SBG XIII oder SGB IX, und können die Kosten für die Beförderung über den Jugendhilfeträger abgerechnet werden?

 

2. Verstetigung der Tarifsteigerungen:

 

Im Einzelplan 10 zum Kapitel 1040 Titel 68406 ‚Zuschüse an soziale und ähnliche Einrichtungen` sind Mittel zur Verstetigung der Tarifanpassung eingestellt. Werden diese Mittel im Rahmen der Globalsumme an die Bezirke weitergereicht? Und wenn ja, wie profitieren die Träger im Jugend- und Familienbereich von diesen Mitteln?

 

Herr Krause-Jentsch erklärt, dass diese Fragestellungen nicht vom Geschäftsbereich Jugend beantwortbar sind.

 

Herr Adler (AG 78 Schulbezogene Sozialarbeit) erkundigt sich nach den Planungen für den Bereich der Schulsozialstationen. Hierzu verweist Herr Krause-Jentsch auf die Antwort von Frau Dettmer (kommissarische Jugendamtsleitung) aus der vorherigen Sitzung. Herr Krause-Jentsch erläutert darüber hinaus, dass in der Verwaltung weiter davon ausgegangen wird, dass Tarifsteigerungen seitens der Senatsverwaltung bei den Mittelzuweisungen mitberücksichtigt werden.

 

Im Anschluss stimmt der Ausschuss über die Drucksache 0909/XXI ab. Mit sieben Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen ist die Drucksache 0909/XXI seitens des Jugendhilfeausschusses zur Beschlussfassung im Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfohlen.

   
    26.09.2023 - Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit
    Ö 5 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Gemeinsame Besprechung mit TOP 5.1 und TOP 5.2.

   
    27.09.2023 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.4 - mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

1

 

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bezirkshaushaltsplan 2024/2025 wird wie folgt beschlossen:

 

1. Mehr Geld für Städtepartnerschaften

Im Kapitel 3300 Titel 52906 des Haushalts ist folgende verbindlicher Erläuterung anzubringen:

Für Städtepartnerschaften ist ein Betrag in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Ggf. sollen Mittel aus dem Kapitel 3300 Titel 54053 unterstützend herangezogen werden.

 

2.

Entwurf Haushaltsplan 24/25

Ansätze in €

Ansatz/

Verpflichtungsermächtigung

mehr (+)

weniger (-)

in €

a) Begründung zum Änderungsantrag

b) Titelerläuterung / verbindliche

 Erläuterungen für den Haushaltsplan

c) Haushaltsvermerke

-Seite 509-

 

Kapitel 4500

Titel 97110

Verstärkungsmittel

 

Ansatz 2024 2.303.000

 

Ansatz 2025 3.249.000

 

 

 

 

 

 

 

+/- 0

 

+/- 0

a) Begründung zum Änderungsantrag:

Erhöht die Kontrolle der BVV über den Bezirkshaushaltsplan.

 

b) Titelerläuterung/ (verbindliche Erläuterung) *

 

c) Anbringung Haushaltsvermerke*:

Sperrvermerk: Der Teilansatz „PRB Gewinnabführung“ ist gesperrt. Die

Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses der Bezirksverordnetenversammlung.

*Hinweis: Verbindliche Erläuterungen und Haushaltsvermerke wie Sperrvermerke und qualifizierte Sperrvermerke werden Bestandteil des Haushaltsplans und haben Teil an der Rechtskraft des Haushaltsgesetzes.

 

3.

Entwurf Haushaltsplan 24/25

Ansätze in €

Ansatz/

Verpflichtungsermächtigung

mehr (+)

weniger (-)

in €

a) Begründung zum Änderungsantrag

b) Titelerläuterung / verbindliche

 Erläuterungen für den Haushaltsplan

c) Haushaltsvermerke

-Seite 509-

 

Kapitel 4500

Titel 97203

Pauschale Minderausgabe

 

Ansatz 2024 -9.280.000

 

Ansatz 2025 -9.340.000

 

 

 

 

 

 

 

+/- 0

 

+/- 0

a) Begründung zum Änderungsantrag:

Erhöht die Kontrolle der BVV über den Bezirkshaushaltsplan.

 

b) Titelerläuterung/ (verbindliche Erläuterung) *:

Über die Auflösung der Pauschalen Minderausgabe ist dem Haushaltsausschuss einen Monat nach Erhalt der Basiskorrektur des Vorjahres des jeweiligen Planjahres ein Konzept vorzulegen.

 

c) Anbringung Haushaltsvermerke*:

*Hinweis: Verbindliche Erläuterungen und Haushaltsvermerke wie Sperrvermerke und qualifizierte Sperrvermerke werden Bestandteil des Haushaltsplans und haben Teil an der Rechtskraft des Haushaltsgesetzes.

 

4.

Entwurf Haushaltsplan 24/25

Ansätze in €

Ansatz/

Verpflichtungsermächtigung

mehr (+)

weniger (-)

in €

a) Begründung zum Änderungsantrag

b) Titelerläuterung / verbindliche

 Erläuterungen für den Haushaltsplan

c) Haushaltsvermerke

-Seite 186-

Kapitel 3300

Titel 42801

Entgelte der planmäßig Tarifbeschäftigen

 

Ansatz 2024 1.849.000

 

Ansatz 2025 1.921.000

 

 

 

 

 

 

 

- 445.000

 

- 462.000

a) Begründung zum Änderungsantrag: Korrektur

 

b) Titelerläuterung/ (verbindliche Erläuterung) *:

 

c) Anbringung Haushaltsvermerke*:

*Hinweis: Verbindliche Erläuterungen und Haushaltsvermerke wie Sperrvermerke und qualifizierte Sperrvermerke werden Bestandteil des Haushaltsplans und haben Teil an der Rechtskraft des Haushaltsgesetzes.

 

5.

Entwurf Haushaltsplan 24/25

Ansätze in €

Ansatz/

Verpflichtungsermächtigung

mehr (+)

weniger (-)

in €

a) Begründung zum Änderungsantrag

b) Titelerläuterung / verbindliche

 Erläuterungen für den Haushaltsplan

c) Haushaltsvermerke

-Seite 190-

Kapitel 3301

Titel 42801

Entgelte der planmäßig Tarifbeschäftigen

 

Ansatz 2024 289.000

 

Ansatz 2025 299.000

 

 

 

 

 

 

 

+ 445.000

 

+ 462.000

a) Begründung zum Änderungsantrag:

Korrektur

 

b) Titelerläuterung/ (verbindliche Erläuterung) *:

 

c) Anbringung Haushaltsvermerke*:

*Hinweis: Verbindliche Erläuterungen und Haushaltsvermerke wie Sperrvermerke und qualifizierte Sperrvermerke werden Bestandteil des Haushaltsplans und haben Teil an der Rechtskraft des Haushaltsgesetzes.

 

 

Haushaltsjahr

Einnahmen (€)

Ausgaben (€)

Verpflichtungs-

ermächtigungen (€)

2024

1.041.261.600

1.041.261.600

24.519.000

davon

Bauinvestitionen

22.535.000

21.718.000

6.679.000

2025

1.045.522.500

1.045.522.500

26.585.000

davon

Bauinvestitionen

15.327.000

14.062.000

8.085.000

 

Beschlussinhalt der vorstehenden Beträge ist der anliegende Bezirkshaushaltsplan Neuköllns für die Jahre 2024 und 2025 (Doppelhaushalt).

 

(Der zweite Absatz der Vorlage zur Beschlussfassung wird wie folgt geändert)

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzungen der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 4500 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 4500 zu überarbeiten. Sofern sich aus Entscheidungen oder Beschlüssen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Berliner Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderungen der Globalsummen ergeben, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über deren Umsetzung in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Haushaltsplanes für den Bezirk Neukölln. Das Bezirksamt legt der Bezirksverordnetenversammlung hierzu eine Vorlage zur Beschlussfassung vor.

 

Begründung:

  1.          Allgemeines
    1.    Aufstellungsverfahren

Nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirkshaushaltsplan. Finanzierungsgrundlage des Bezirkshaushaltsplanes ist nach Artikel 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin die jedem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes unter Berücksichtigung bezirklicher Einnahmen zuzuweisende Globalsumme.

Die Aufstellung des Haushalts 2024/2025 ist zurzeit nur unter Ansatz sogenannter pauschaler Minderausgaben in 2024 und 2025 möglich (vgl. T 1.2). Es ist nicht auszuschließen, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin fach- und/oder sachbezogene Änderungen beschließt. Insoweit empfiehlt sich eine Bevollmächtigung des Bezirksamtes, nach der dieses sowohl redaktionelle als auch zahlenmäßige Anpassungen vornehmen darf.

Bei der Aufstellung des Haushaltplanes sind die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) aus dem Aufstellungs- und weiteren Rundschreiben sowie der Eckwertebeschluss des Bezirksamtes eingehalten. Zudem wurden der bezirksinternen Budgetierungs- und Aufstellungssystematik folgend, die Sachverhalte der Ersten Fortschreibung der Globalsummen 2024/2025 umgesetzt. Auf wesentliche Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wird gesondert hingewiesen.

Grundlagen für die Festsetzung der Globalsummen sind die Nachweise aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Jahres 2022.

Der vorliegende Bezirkshaushaltsplan hat sich aufgrund der Neuordnung der Geschäftsbereiche in seiner Gliederung gegenüber dem Doppelhaushalt der Vorjahre 2022/2023 durch eine entsprechende Erweiterung der Kapitelstruktur verändert.

Der Bezirkshaushalt Neuköllns wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellt. Im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltsplan ist es allen Beteiligten - dem Bezirksamt und den Fachausschüssen der BVV - möglich, über entsprechende Anträge zu beraten, zu beschließen und zur Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung Änderungen vorzunehmen bzw. Beschlussempfehlungen des für Angelegenheiten des Haushalts zuständigen Ausschusses zu bewirken.

 

1.2.      Haushaltstechnische Vorgaben des Bezirks

Die Berechnungsgrundlagen für die Globalsummenvorgabe (Einnahme und Ausgabe) sind im Einvernehmen mit den Ämtern und Serviceeinheiten soweit möglich sachbezogen umgesetzt worden. Dabei sind die Veranschlagungsvorgaben und –hinweise der Senatsverwaltung für Finanzen berücksichtigt worden.

Der Bezirk hat entschieden, die geplante Leistungsdichte und das Angebotsspektrum des Jahres 2023 als Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung 2024/2025 festzulegen.

Dabei wurden die Schwerpunkte der Vorjahre unter Berücksichtigung der besonderen bezirklichen Herausforderungen neu bewertet und zum Teil verstetigt (vgl. Tz 3.3).

Die Veranschlagung der Personalausgaben basiert auf den Ist-Ausgaben des Jahres 2022 und berücksichtigt die sich in Besetzung befindlichen freien Stellen, die erwartete Zahl an Vollzeitäquivalenten, strukturelle Veränderungen sowie erwartete Tarif- und Besoldungserhöhungen.

Die Eckwerte / Kostenstellenbudgets sind auf Grundlage dieser Prämissen und unter Berücksichtigung von fortzuschreibenden Sachverhalten aus den Ansätzen 2023 abgeleitet worden und in die konkrete titelgenaue Einnahmen- und Ausgabenplanung des Haushaltsplanes eingeflossen.

Für die zu planenden Haushaltsjahre verbleibt nach Umsetzung der Globalsummenzuweisung ein Fehlbetrag, der in Kapitel 4500 „Allgemeine Finanzangelegenheiten“ des Haushaltsplans in Form sogenannter Pauschalen in 2024 und 2025 wie folgt abgebildet wird:

 

 2024 2025

pauschale Minderausgabe:  -9.280 T€ -9.340 T€
pauschale Mehreinnahme: 1T€ 1 T€

 

Die Pauschalen für beide Haushaltsjahre gelten als haushaltsrechtlich unbedenklich, da sie den „Bodensatz des Haushalts“[1] nicht übersteigen. Das Bezirksamt ist jedoch verpflichtet, die notwendigen Pauschalen in den jeweiligen Haushaltsjahren zu erwirtschaften, daher beschließt das Bezirksamt über die Umsetzung der Pauschalen im betreffenden Haushaltsjahr mit gesonderten Vorlagen.

Vor diesem Hintergrund bedarf es in allen Geschäftsbereichen - insbesondere jedoch in den Bereichen Schule und Jugend - neben der fortlaufend dezentralen Ressourcensteuerung auch einer umfassenden Analyse jener bezirklichen Leistungen, die in der Medianbetrachtung defizitär erbracht werden. Es sind geeignete Maßnahmen zur Effizienzsteigerung zu implementieren, um eine künftig nachhaltige Refinanzierung aller bezirklichen Leistungen sicherzustellen.

 

  1.          Einnahmen

Die Globalsummenzuweisung berücksichtigt die nach dem Ist-Ergebnis aller Bezirke im Jahre 2022 geschätzten Einnahmeerwartungen der Senatsverwaltung für Finanzen. Nur wenn sichergestellt ist, dass diese Einnahmen auch erzielt werden, können die in den Berechnungsunterlagen dargestellten Ausgaben in der Haushaltswirtschaft eingehalten werden.

Darüber hinaus sind im Bezirkshaushaltsplan Einnahmen ausgewiesen, für die der Bezirk keine korrespondierenden Ausgabemittel erhält. Zu diesen zählen insbesondere die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Aus diesen Einnahmen sind auch die anteiligen, bei nicht fachbezogenen Nutzungen und beim Finanzvermögen entstehenden, Verwaltungsausgaben zu finanzieren, für die keine Finanzierung über die Globalsummenzuweisung vorgesehen ist.

Erlösbeteiligungen nach AV Nr. 9 zu § 26a LHO aus Grundstücksveräußerungen durch den Liegenschaftsfond wurden in Höhe der von SenFin übermittelten Beträge veranschlagt. Diese wurden aus der entsprechenden Einnahmeprognose des Liegenschaftsfonds abgeleitet.

Zudem sind in den Jahren 2024/2025 Entnahmen aus der erstmals im Jahr 2022 gebildeten Ergebnisrücklage veranschlagt (3.100 TEur/3.561 TEur). Diese Mittel sind für die Nachholung von baulichen Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich.

 

  1. Ausgaben
    1.             Veranschlagungsvorgaben und Teilbudgets

Das in der Globalsumme zugrunde gelegte Budget basiert grundsätzlich auf den produktbezogenen Kostendaten aller Bezirke – wobei die Berechnung der einzelnen Produktbudgets dem Prinzip „Menge bzw. Planmenge x Median“ folgt – und ist durch den Bezirksplafond gedeckelt.

Auf Basis der in dieser Form errechneten und zugewiesenen Globalsumme hat das Bezirksamt die Haushaltseckwerte errechnet und den Geschäftsbereichen vorgegeben. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken Veranschlagungsvorgaben in Form von sogenannten Leitlinien gegeben hat und darüber hinaus Teilbudgets für bedeutende Ausgabebereiche errechnet wurden, welche zwar nicht den Charakter einer Vorgabe besitzen, die jedoch in der Abrechnung der Haushaltsjahre gesondert herangezogen werden.

Insofern ist es für den Bezirk geboten, auch diese als Mindestveranschlagungen zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Leitlinien für Hoch- und Tiefbauunterhalt und Lehr- und Lernmittel, die Teilbudgets für Transferausgaben wie z.B. die Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL), die Hilfen zur Erziehung (HzE) und die Kindertagesbetreuung sowie die Pagatorisierungsbeträge.

Problematisch ist an dieser Stelle, dass die kameralen Veranschlagungsvorgaben aus der medianbasierten Zuweisung zu bilden sind, wobei der kennzahlgestützten Vorgabe nicht immer eine entsprechend kennzahlgestützte Zuweisung folgt.

 

3.2.      Personalausgaben

Die Ausgaben für das Personal sind im Bezirkshaushalt mit insgesamt 138.307,6 T€ in 2024 und 143.159,5 T€ in 2025 veranschlagt. Die Bestimmung des Eckwertes für die Personalausgaben orientiert sich am Personalbestand und - den Vorgaben der SenFin folgend - an den Ist-Ausgaben 2022. Dabei wurden sich in Besetzung befindliche freie Stellen ebenso berücksichtigt wie strukturelle Veränderungen. Entsprechend der Ermittlung des Teilplafonds Personal wurden die Beträge um erwartete Besoldungs- und Tarifentwicklungen fortgeschrieben und abschließend eine durchschnittliche Besetzungsquote von rd. 93,5 Prozent zugrunde gelegt.

Der von der SenFin übermittelte Richtwert für die Veranschlagung der Personalausgaben wurde bei der Ansatzbildung berücksichtigt.

Die Honorarmittel im Bereich der Musik- und Volkshochschule entsprechen den Haushaltsansätzen 2023, da den Bezirken hier zusätzliche Mittel für Honorarsteigerungen nicht zugewiesen wurden.

 

3.3.      Sachausgaben

Die Planung der Sachausgaben erfolgt auf Basis der fortgeschriebenen geplanten Ansätze 2023. Hierbei wurden erforderlichenfalls sowohl Bereinigungen der zusätzlichen Mittel aus der bezirklichen Schwerpunktsetzung der Vorjahre vorgenommen als auch absehbare künftige Entwicklungen und Prognosen berücksichtigt.

Im Bezirksamt besteht Konsens, dass sämtliche Maßnahmen - auch mit Blick auf die veranschlagten Pauschalen - unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit stehen und vor dem Hintergrund aktueller politischer Schwerpunktsetzungen erforderlichenfalls zu gegebener Zeit neu zu bewerten sind.

Der Steuerung der Transferausgaben des T-Teils kommt eine weiterhin große Bedeutung zu. So haben die letzten Haushaltsjahre gezeigt, dass eine unbedingte Haushaltsdisziplin erforderlich ist. Durch geeignete und angemessene Maßnahmen des Fach- und Finanzcontrollings sind Finanzierungsrisiken vorausschauend erkennbar und eine rechtzeitige Gegensteuerung durch die Fachbereiche grundsätzlich möglich. Dies gilt für alle entsprechenden Transferausgaben des Jugend- und des Sozialamtes. Die für Jugend sowie Soziales zuständigen Bezirksamtsmitglieder haben diesen Ausgabenblock im besonderen Fokus, um ein Gefährdungspotential für den Haushalt zu verhindern.

 

  1. Investitionen

Bei den Maßnahmen aus der gezielten Zuweisung entsprechen die Titelansätze der Revisionsfassung der Investitionsplanung 2023-2027 durch die Senatsverwaltung für Finanzen, welche durch den Bezirk mit 13.330 T€ in 2024 und 7.554 T€ in 2025 unverändert in den Entwurf des Haushaltsplans zu übernehmen sind.

Mit Festsetzung[2] der Zuweisungen für Investitionen 2024/2025 teilte die SenFin mit, dass sich die Bildung der Jahresscheiben an einem idealtypischen Planungsablauf der Projektphasen für Hochbaumaßnahmen orientiere und unter dem Aspekt der Gesamtdeckung nicht allen Wünschen hinsichtlich der Ratenhöhe gefolgt werden konnte. Durch die Möglichkeit weitgehender Deckungsfähigkeit bei Baumaßnahmen, könne bei Mehrbedarfen jedoch frei agiert werden, ein darüberhinausgehender Mehrbedarf werde auch weiterhin bei der Basiskorrektur berücksichtigt.

Für den Teilbereich der Baumaßnahmen mit Gesamtkosten unter 5.500 T€ hat der Bezirk jeweils 6.335 T€ für die Haushaltsjahre 2024/2025 als pauschale Zuweisung erhalten. Die Beträge werden vollständig im Kontext investiver Maßnahmen und zur Nachholung baulicher Unterhaltungsmaßnahmen veranschlagt. Soweit für geplante Maßnahmen der pauschalen Zuweisung bis zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan keine geprüften Bauplanungsunterlagen vorliegen, werden die hierfür vorgesehenen Mittel an zentraler Stelle (Kapitel 4500) ausgewiesen und ggf. zur Ausfinanzierung von Mehrkosten bei anderen Maßnahmen mit entsprechender Planungsreife herangezogen.

Die gezielt zugewiesene Maßnahme 08S08 Schilling-Schule: Sanierung des Schulgebäudes, Schulnebengebäudes, MUR, der Sporthalle und des Hortgebäudes (Kapitel 3705, Titel 70202) und die Maßnahme aus der pauschalen Zuweisung für Investitionen Klimaresiliente Hasenheide – Umbau des Volksparks (Kapitel 3810, Titel 71617) sind nach § 24 Abs. 3 LHO gesperrt veranschlagt, da für erstere geprüfte Bauplanungsunterlagen nicht vorliegen und bei der zweiten zum Zeitpunkt der Planaufstellung das Verfahren zur Entsperrung der Mittel noch nicht abgeschlossen ist.

Gemäß Beschluss Bez 17/0098 D-1 des Unterausschusses Bezirke des Abgeordnetenhauses von Berlin unterliegen die Mittel der pauschalen Zuweisung für Investitionen einer Mindestverwendungsquote von 75%, die bei Umsetzung der veranschlagten Beträge im Haushaltsvollzug eingehalten wird.

 

  1. Produktorientierter Haushalt

Die produktorientierte Darstellung stellt den outputorientierten Ressourcenverbrauch dar. Sie ermöglicht auf Grundlage der Daten aus der Kosten-Leistungs-Rechnung des für die Zuweisung relevanten Basisjahres 2022 einen Vergleich mit den künftig erwarteten Mengen- und Stückkostenentwicklungen für die durch den Bezirk erstellten Produkte.

 

  1.          Gender Budgeting

Die Bezirke sind durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin aufgefordert, das Ausgabevolumen einer Betrachtung nach Gender-Kriterien zu unterwerfen. Aufgrund gemeinsamer Festlegung der Bezirke gilt dieses für nunmehr 129 konkret ausgewählte Produkte. Entsprechende Angaben sind im Vorbericht ausgewiesen und um eine produktbezogene Genderanalyse ergänzt.

 

  1.          Wirtschaftsplan Parkraumbewirtschaftung Neukölln

Dem Bezirkshaushaltsplan beigefügt ist der Wirtschaftsplan für die Parkraumbewirtschaftung. Der Wirtschaftsplan weist mit 334 T€ in 2024 und 863 T€ in 2025 für beide Planjahre einen Überschuss aus, der haushaltstechnisch im Bezirkshaushalt (Kapitel 3400, Titel 12109) zu vereinnahmen ist. Im Umfang der tatsächlich realisierten Beträge stehen die Mittel zu gegebener Zeit zum Haushaltsausgleich zur Verfügung (Kapitel 4500, Titel 97110).

 

Rechtsgrundlagen:

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz,

Artikel 72 und 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin,

§§ 11-33 der Landeshaushaltsordnung

 

Anlagen: Bezirkshaushaltsplan 2024/2025

 

Berlin-Neukölln, den 22. August 2023

 

 

Biedermann

Bezirksstadtrat

 

 

Ursprung: Der Bezirkshaushaltsplan 2024/2025 wird wie folgt beschlossen:

 

Haushaltsjahr

Einnahmen (€)

Ausgaben (€)

Verpflichtungs-

ermächtigungen (€)

2024

1.041.261.600

1.041.261.600

24.519.000

davon

Bauinvestitionen

22.535.000

21.718.000

6.679.000

2025

1.045.522.500

1.045.522.500

26.585.000

davon

Bauinvestitionen

15.327.000

14.062.000

8.085.000

 

Beschlussinhalt der vorstehenden Beträge ist der anliegende Bezirkshaushaltsplan Neuköllns für die Jahre 2024 und 2025 (Doppelhaushalt).

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzungen der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 4500 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 4500 zu überarbeiten. Sofern sich aus Entscheidungen oder Beschlüssen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Berliner Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderungen der Globalsummen ergeben, ist das Bezirksamt zugleich bevollmächtigt, diese – soweit zweckmäßig oder erforderlich – auch außerhalb des Kapitels 4500 in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Haushaltsplanes für den Bezirk Neukölln umzusetzen.

 

Begründung:

  1. Allgemeines
    1.             Aufstellungsverfahren

Nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirkshaushaltsplan. Finanzierungsgrundlage des Bezirkshaushaltsplanes ist nach Artikel 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin die jedem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes unter Berücksichtigung bezirklicher Einnahmen zuzuweisende Globalsumme.

Die Aufstellung des Haushalts 2024/2025 ist zurzeit nur unter Ansatz sogenannter pauschaler Minderausgaben in 2024 und 2025 möglich (vgl. T 1.2). Es ist nicht auszuschließen, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin fach- und/oder sachbezogene Änderungen beschließt. Insoweit empfiehlt sich eine Bevollmächtigung des Bezirksamtes, nach der dieses sowohl redaktionelle als auch zahlenmäßige Anpassungen vornehmen darf.

Bei der Aufstellung des Haushaltplanes sind die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) aus dem Aufstellungs- und weiteren Rundschreiben sowie der Eckwertebeschluss des Bezirksamtes eingehalten. Zudem wurden der bezirksinternen Budgetierungs- und Aufstellungssystematik folgend, die Sachverhalte der Ersten Fortschreibung der Globalsummen 2024/2025 umgesetzt. Auf wesentliche Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wird gesondert hingewiesen.

Grundlagen für die Festsetzung der Globalsummen sind die Nachweise aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Jahres 2022.

Der vorliegende Bezirkshaushaltsplan hat sich aufgrund der Neuordnung der Geschäftsbereiche in seiner Gliederung gegenüber dem Doppelhaushalt der Vorjahre 2022/2023 durch eine entsprechende Erweiterung der Kapitelstruktur verändert.

Der Bezirkshaushalt Neuköllns wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellt. Im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltsplan ist es allen Beteiligten - dem Bezirksamt und den Fachausschüssen der BVV - möglich, über entsprechende Anträge zu beraten, zu beschließen und zur Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung Änderungen vorzunehmen bzw. Beschlussempfehlungen des für Angelegenheiten des Haushalts zuständigen Ausschusses zu bewirken.

 

1.2.                Haushaltstechnische Vorgaben des Bezirks

Die Berechnungsgrundlagen für die Globalsummenvorgabe (Einnahme und Ausgabe) sind im Einvernehmen mit den Ämtern und Serviceeinheiten soweit möglich sachbezogen umgesetzt worden. Dabei sind die Veranschlagungsvorgaben und –hinweise der Senatsverwaltung für Finanzen berücksichtigt worden.

Der Bezirk hat entschieden, die geplante Leistungsdichte und das Angebotsspektrum des Jahres 2023 als Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung 2024/2025 festzulegen.

Dabei wurden die Schwerpunkte der Vorjahre unter Berücksichtigung der besonderen bezirklichen Herausforderungen neu bewertet und zum Teil verstetigt (vgl. Tz 3.3).

Die Veranschlagung der Personalausgaben basiert auf den Ist-Ausgaben des Jahres 2022 und berücksichtigt die sich in Besetzung befindlichen freien Stellen, die erwartete Zahl an Vollzeitäquivalenten, strukturelle Veränderungen sowie erwartete Tarif- und Besoldungserhöhungen.

Die Eckwerte / Kostenstellenbudgets sind auf Grundlage dieser Prämissen und unter Berücksichtigung von fortzuschreibenden Sachverhalten aus den Ansätzen 2023 abgeleitet worden und in die konkrete titelgenaue Einnahmen- und Ausgabenplanung des Haushaltsplanes eingeflossen.

Für die zu planenden Haushaltsjahre verbleibt nach Umsetzung der Globalsummenzuweisung ein Fehlbetrag, der in Kapitel 4500 „Allgemeine Finanzangelegenheiten“ des Haushaltsplans in Form sogenannter Pauschalen in 2024 und 2025 wie folgt abgebildet wird:

 2024 2025

pauschale Minderausgabe:  -9.280 T€ -9.340 T€
pauschale Mehreinnahme: 1T€ 1 T€

Die Pauschalen für beide Haushaltsjahre gelten als haushaltsrechtlich unbedenklich, da sie den „Bodensatz des Haushalts“[3] nicht übersteigen. Das Bezirksamt ist jedoch verpflichtet, die notwendigen Pauschalen in den jeweiligen Haushaltsjahren zu erwirtschaften, daher beschließt das Bezirksamt über die Umsetzung der Pauschalen im betreffenden Haushaltsjahr mit gesonderten Vorlagen.

Vor diesem Hintergrund bedarf es in allen Geschäftsbereichen - insbesondere jedoch in den Bereichen Schule und Jugend - neben der fortlaufend dezentralen Ressourcensteuerung auch einer umfassenden Analyse jener bezirklichen Leistungen, die in der Medianbetrachtung defizitär erbracht werden. Es sind geeignete Maßnahmen zur Effizienzsteigerung zu implementieren, um eine künftig nachhaltige Refinanzierung aller bezirklichen Leistungen sicherzustellen.

 

  1.                    Einnahmen

Die Globalsummenzuweisung berücksichtigt die nach dem Ist-Ergebnis aller Bezirke im Jahre 2022 geschätzten Einnahmeerwartungen der Senatsverwaltung für Finanzen. Nur wenn sichergestellt ist, dass diese Einnahmen auch erzielt werden, können die in den Berechnungsunterlagen dargestellten Ausgaben in der Haushaltswirtschaft eingehalten werden.

Darüber hinaus sind im Bezirkshaushaltsplan Einnahmen ausgewiesen, für die der Bezirk keine korrespondierenden Ausgabemittel erhält. Zu diesen zählen insbesondere die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Aus diesen Einnahmen sind auch die anteiligen, bei nicht fachbezogenen Nutzungen und beim Finanzvermögen entstehenden, Verwaltungsausgaben zu finanzieren, für die keine Finanzierung über die Globalsummenzuweisung vorgesehen ist.

Erlösbeteiligungen nach AV Nr. 9 zu § 26a LHO aus Grundstücksveräußerungen durch den Liegenschaftsfond wurden in Höhe der von SenFin übermittelten Beträge veranschlagt. Diese wurden aus der entsprechenden Einnahmeprognose des Liegenschaftsfonds abgeleitet.

Zudem sind in den Jahren 2024/2025 Entnahmen aus der erstmals im Jahr 2022 gebildeten Ergebnisrücklage veranschlagt (3.100 TEur/3.561 TEur). Diese Mittel sind für die Nachholung von baulichen Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich.

 

  1.                    Ausgaben
    1.             Veranschlagungsvorgaben und Teilbudgets

Das in der Globalsumme zugrunde gelegte Budget basiert grundsätzlich auf den produktbezogenen Kostendaten aller Bezirke – wobei die Berechnung der einzelnen Produktbudgets dem Prinzip „Menge bzw. Planmenge x Median“ folgt – und ist durch den Bezirksplafond gedeckelt.

Auf Basis der in dieser Form errechneten und zugewiesenen Globalsumme hat das Bezirksamt die Haushaltseckwerte errechnet und den Geschäftsbereichen vorgegeben. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken Veranschlagungsvorgaben in Form von sogenannten Leitlinien gegeben hat und darüber hinaus Teilbudgets für bedeutende Ausgabebereiche errechnet wurden, welche zwar nicht den Charakter einer Vorgabe besitzen, die jedoch in der Abrechnung der Haushaltsjahre gesondert herangezogen werden.

Insofern ist es für den Bezirk geboten, auch diese als Mindestveranschlagungen zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Leitlinien für Hoch- und Tiefbauunterhalt und Lehr- und Lernmittel, die Teilbudgets für Transferausgaben wie z.B. die Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL), die Hilfen zur Erziehung (HzE) und die Kindertagesbetreuung sowie die Pagatorisierungsbeträge.

Problematisch ist an dieser Stelle, dass die kameralen Veranschlagungsvorgaben aus der medianbasierten Zuweisung zu bilden sind, wobei der kennzahlgestützten Vorgabe nicht immer eine entsprechend kennzahlgestützte Zuweisung folgt.

 

3.2.                Personalausgaben

Die Ausgaben für das Personal sind im Bezirkshaushalt mit insgesamt 138.307,6 T€ in 2024 und 143.159,5 T€ in 2025 veranschlagt. Die Bestimmung des Eckwertes für die Personalausgaben orientiert sich am Personalbestand und - den Vorgaben der SenFin folgend - an den Ist-Ausgaben 2022. Dabei wurden sich in Besetzung befindliche freie Stellen ebenso berücksichtigt wie strukturelle Veränderungen. Entsprechend der Ermittlung des Teilplafonds Personal wurden die Beträge um erwartete Besoldungs- und Tarifentwicklungen fortgeschrieben und abschließend eine durchschnittliche Besetzungsquote von rd. 93,5 Prozent zugrunde gelegt.

Der von der SenFin übermittelte Richtwert für die Veranschlagung der Personalausgaben wurde bei der Ansatzbildung berücksichtigt.

Die Honorarmittel im Bereich der Musik- und Volkshochschule entsprechen den Haushaltsansätzen 2023, da den Bezirken hier zusätzliche Mittel für Honorarsteigerungen nicht zugewiesen wurden.

 

3.3.                Sachausgaben

Die Planung der Sachausgaben erfolgt auf Basis der fortgeschriebenen geplanten Ansätze 2023. Hierbei wurden erforderlichenfalls sowohl Bereinigungen der zusätzlichen Mittel aus der bezirklichen Schwerpunktsetzung der Vorjahre vorgenommen als auch absehbare künftige Entwicklungen und Prognosen berücksichtigt.

Im Bezirksamt besteht Konsens, dass sämtliche Maßnahmen - auch mit Blick auf die veranschlagten Pauschalen - unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit stehen und vor dem Hintergrund aktueller politischer Schwerpunktsetzungen erforderlichenfalls zu gegebener Zeit neu zu bewerten sind.

Der Steuerung der Transferausgaben des T-Teils kommt eine weiterhin große Bedeutung zu. So haben die letzten Haushaltsjahre gezeigt, dass eine unbedingte Haushaltsdisziplin erforderlich ist. Durch geeignete und angemessene Maßnahmen des Fach- und Finanzcontrollings sind Finanzierungsrisiken vorausschauend erkennbar und eine rechtzeitige Gegensteuerung durch die Fachbereiche grundsätzlich möglich. Dies gilt für alle entsprechenden Transferausgaben des Jugend- und des Sozialamtes. Die für Jugend sowie Soziales zuständigen Bezirksamtsmitglieder haben diesen Ausgabenblock im besonderen Fokus, um ein Gefährdungspotential für den Haushalt zu verhindern.

 

  1.                    Investitionen

Bei den Maßnahmen aus der gezielten Zuweisung entsprechen die Titelansätze der Revisionsfassung der Investitionsplanung 2023-2027 durch die Senatsverwaltung für Finanzen, welche durch den Bezirk mit 13.330 T€ in 2024 und 7.554 T€ in 2025 unverändert in den Entwurf des Haushaltsplans zu übernehmen sind.

Mit Festsetzung[4] der Zuweisungen für Investitionen 2024/2025 teilte die SenFin mit, dass sich die Bildung der Jahresscheiben an einem idealtypischen Planungsablauf der Projektphasen für Hochbaumaßnahmen orientiere und unter dem Aspekt der Gesamtdeckung nicht allen Wünschen hinsichtlich der Ratenhöhe gefolgt werden konnte. Durch die Möglichkeit weitgehender Deckungsfähigkeit bei Baumaßnahmen, könne bei Mehrbedarfen jedoch frei agiert werden, ein darüberhinausgehender Mehrbedarf werde auch weiterhin bei der Basiskorrektur berücksichtigt.

Für den Teilbereich der Baumaßnahmen mit Gesamtkosten unter 5.500 T€ hat der Bezirk jeweils 6.335 T€ für die Haushaltsjahre 2024/2025 als pauschale Zuweisung erhalten. Die Beträge werden vollständig im Kontext investiver Maßnahmen und zur Nachholung baulicher Unterhaltungsmaßnahmen veranschlagt. Soweit für geplante Maßnahmen der pauschalen Zuweisung bis zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan keine geprüften Bauplanungsunterlagen vorliegen, werden die hierfür vorgesehenen Mittel an zentraler Stelle (Kapitel 4500) ausgewiesen und ggf. zur Ausfinanzierung von Mehrkosten bei anderen Maßnahmen mit entsprechender Planungsreife herangezogen.

Die gezielt zugewiesene Maßnahme 08S08 Schilling-Schule: Sanierung des Schulgebäudes, Schulnebengebäudes, MUR, der Sporthalle und des Hortgebäudes (Kapitel 3705, Titel 70202) und die Maßnahme aus der pauschalen Zuweisung für Investitionen Klimaresiliente Hasenheide – Umbau des Volksparks (Kapitel 3810, Titel 71617) sind nach § 24 Abs. 3 LHO gesperrt veranschlagt, da für erstere geprüfte Bauplanungsunterlagen nicht vorliegen und bei der zweiten zum Zeitpunkt der Planaufstellung das Verfahren zur Entsperrung der Mittel noch nicht abgeschlossen ist.

Gemäß Beschluss Bez 17/0098 D-1 des Unterausschusses Bezirke des Abgeordnetenhauses von Berlin unterliegen die Mittel der pauschalen Zuweisung für Investitionen einer Mindestverwendungsquote von 75%, die bei Umsetzung der veranschlagten Beträge im Haushaltsvollzug eingehalten wird.

 

  1.                    Produktorientierter Haushalt

Die produktorientierte Darstellung stellt den outputorientierten Ressourcenverbrauch dar. Sie ermöglicht auf Grundlage der Daten aus der Kosten-Leistungs-Rechnung des für die Zuweisung relevanten Basisjahres 2022 einen Vergleich mit den künftig erwarteten Mengen- und Stückkostenentwicklungen für die durch den Bezirk erstellten Produkte.

 

  1.                    Gender Budgeting

Die Bezirke sind durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin aufgefordert, das Ausgabevolumen einer Betrachtung nach Gender-Kriterien zu unterwerfen. Aufgrund gemeinsamer Festlegung der Bezirke gilt dieses für nunmehr 129 konkret ausgewählte Produkte. Entsprechende Angaben sind im Vorbericht ausgewiesen und um eine produktbezogene Genderanalyse ergänzt.

 

  1.                    Wirtschaftsplan Parkraumbewirtschaftung Neukölln

Dem Bezirkshaushaltsplan beigefügt ist der Wirtschaftsplan für die Parkraumbewirtschaftung. Der Wirtschaftsplan weist mit 334 T€ in 2024 und 863 T€ in 2025 für beide Planjahre einen Überschuss aus, der haushaltstechnisch im Bezirkshaushalt (Kapitel 3400, Titel 12109) zu vereinnahmen ist. Im Umfang der tatsächlich realisierten Beträge stehen die Mittel zu gegebener Zeit zum Haushaltsausgleich zur Verfügung (Kapitel 4500, Titel 97110).

 

Rechtsgrundlagen:

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz,

Artikel 72 und 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin,

§§ 11-33 der Landeshaushaltsordnung

 

Anlagen:

  • Bezirkshaushaltsplan 2024/2025

 

Berlin-Neukölln, den 22. August 2023

 

 

Biedermann

Bezirksstadtrat

 

 

Herr BV Stemmermann begründet als Vorsitzender des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Frau BV Tanana, Herr BV Oeverdieck, Herr BV Abed, Herr BV Potthast, Herr BV Dehne, Herr BV Stemmermann, Herr BV Oegel

 

Herr BV Oegel stellt gemäß §42 Abs.1 der Geschäftsordnung der BVV den Antrag auf Worterteilung an Herr Dr. König, Steuerungsdienstleiter und Leiter des Rechtsamtes.

 

Dem Antrag auf Worterteilung wird einstimmig zugestimmt.

 

weitere Redebeiträge: Herr Dr. König, Herr BV Stiermann, Herr BV Dehne, Herr Dr. König,

Herr BV Dehne, Herr Dr. König, Frau BV Jahke, Herr BV Oeverdieck, Herr BV Frankl, Herr BV Dehne, Herr BV Abed, Frau BV Klein, Herr BV Abed, Frau BV Klein

 

Frau BV Butter wird gemäß § 54 Abs. 2 GO zwei Mal von Herrn Vorsteher Schulze „zur Ordnung“ gerufen.

 

 

 

Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktionen CDU/SPD/Grüne:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Haushalt 2024/2025 wird wie folgt geändert:

 

Im Kapitel 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten werden im Titel 97203 Pauschale Minderausgaben in beiden Jahren jeweils 360.000 Euro mehr veranschlagt.

 

-       In Kapitel 3700 Titel 54010 soll entsprechend um 120.000 Euro in beiden Jahren verstärkt werden. In der Erläuterung wird ergänzt, dass jeweils 120.000 p.a. für die Beauftragung von Wachschutz an Neuköllner Schulen zur Verfügung stehen.

-       In Kapitel 4130 Titel 54010 werden zusätzliche 50.000 Euro p.a. für die Weiterführung der integrierten kommunalen Strategie der Gesundheitsförderung (Neuköllner Präventionskette) zur Verfügung gestellt.

-       In Kapitel 3910 Titel 68411 sollen zusätzliche 70.000 Euro p.a. zur Gewährleistung der nachhaltigen Einführung von „Safe Places“ in Neukölln - mit deren Hilfe von Obdachlosigkeit betroffene Menschen zur emotionalen, gesundheitlichen und psychosozialen Stabilität und schließlich zur Inanspruchnahme von Regelsystemen der sozialen Sicherung befähigt werden sollen, zur Verfügung gestellt werden.

-       In Kapitel 4010 Titel 67161 sollen 30.000 Euro p.a. zur Förderung der Erziehung in der Familie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz bereitgestellt werden.

-       In Kapitel 4010 Titel 67120 sollen 30.000 Euro p.a. für Fremdveranstaltete Erholungsmaßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz bereitgestellt werden.

-       In Kapitel 3810 Titel 52110 sollen 60.000 Euro p.a. zur Unterhaltung der Grünanlagen bereitgestellt werden.

 

Der Änderungsantrag wird mit den Stimmen der CDU(15), der SPD(14), der Grünen(8) und der LINKEN(4) gegen die Stimmen der AfD(3) beschlossen.

 

 

Änderungsantrag zu 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der Grüne:

„Mehrmittel durch das AGH“

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der zweite Absatz der Vorlage zur Beschlussfassung wird wie folgt geändert:

„Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzung der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 4500 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 4500 zu überarbeiten. Sofern sich aus Entscheidungen oder Beschlüssen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Berliner Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderungen der Globalsummen ergeben, ist das Bezirksamt zugleich bevollmächtigt, diese – soweit zweckmäßig oder erforderlich – auch außerhalb des Kapitels 4500 in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Haushaltsplanes für den Bezirk Neukölln umzusetzen. Sofern sich aus dem Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin über den Doppelhaushalt 2024/2025 nicht zweckgebundene oder nicht zielgerichtete Veränderungen der Globalsummen ergeben, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über deren Umsetzung in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Haushaltsplanes für den Bezirk Neukölln. Das Bezirksamt legt der Bezirksverordnetenversammlung hierzu eine Vorlage zur Beschlussfassung vor.“

 

Der Änderungsantrag wird mit den Stimmen der CDU(15), der SPD(14) und der Grünen(8) gegen die Stimmen der LINKEN(4) und der AfD(3) beschlossen.

Änderungsanträge zu Drs. 0909/XXI eingereicht durch die Fraktion der LINKEN

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Kapitel 4010 Titel 67139 (Jugendsozialarbeit nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz): Erhöhung des Ansatzes in 2024 und 2023 um 195.000,- €. Im Kapitel 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten werden im Titel 97203 Pauschale Minderausgaben in beiden Jahren jeweils 195.000- € mehr veranschlagt.

 

Kapitel 4010 Titel 68466 (Zuschüsse an freie Träger für Schulstationen): Erhöhung des Ansatzes in 2024 und 2025 um 136.000,- €. Im Kapitel 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten werden im Titel 97203 Pauschale Minderausgaben in beiden Jahren jeweils 136.000,- € mehr veranschlagt.

 

Kapitel 4010 Titel 67161 (Förderung der Erziehung in der Familie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz): Erhöhung des Ansatzes in 2024 und 2025 um 100.000,- €. Im Kapitel 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten werden im Titel 97203 Pauschale Minderausgaben in beiden Jahren jeweils 100.000,- € mehr veranschlagt.

 

Der Änderungsantrag wird mit den Stimmen der CDU(15), der SPD(14), der Grünen(8) und der AfD(3) gegen die Stimmen der LINKEN(4) abgelehnt.

 

Die Beschlussempfehlung wird inclusive der zuvor geschlossenen Änderungen mit den Stimmen der CDU(15), der SPD(14) und der Grünen(8) gegen die Stimmen der LINKEN(4) und der AfD(3) beschlossen.


[1]Der Begriff des Bodensatzes ist ein unter Haushältern gebräuchlicher Begriff, der für erfahrungsgemäß nicht verausgabte Mittel am Ende der Haushaltsperiode steht.“ (Schreiben SenFin II D - HB 5210-3/2020-1-5 zur Globalsummenzuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2022/2023 vom 26.04.2021, S.20)

[2] Schreiben SenFin II LIP 3 - H 1420-1/2022-2-18 zum Investitionsprogramm 2023 bis 2027, hier: Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2024/ 2025 vom 22.06.2023

[3]Der Begriff des Bodensatzes ist ein unter Haushältern gebräuchlicher Begriff, der für erfahrungsgemäß nicht verausgabte Mittel am Ende der Haushaltsperiode steht.“ (Schreiben SenFin II D - HB 5210-3/2020-1-5 zur Globalsummenzuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2022/2023 vom 26.04.2021, S.20)

[4] Schreiben SenFin II LIP 3 - H 1420-1/2022-2-18 zum Investitionsprogramm 2023 bis 2027, hier: Festsetzung der Zuweisungen für Investitionen für die Haushaltsjahre 2024/ 2025 vom 22.06.2023

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