Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Der mitberatende Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Verkehr und Tiefbau die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, für die Grünanlagen Lessing- und Thomashöhe eine Neubeschilderung als „Gemeinsamer Fuß- und Radweg“ (alternativ als „Radfahren erlaubt - Fußgänger haben Vorrang“) vorzunehmen.
Begründung: Die Durchquerung der Grünanlage Lessing-/Thomashöhe stellt eine wichtige lokale Verbindung für den Radverkehr zwischen Thomasstraße/Selkestraße und Kienitzer Straße dar und wird bereits jetzt faktisch von vielen Radfahrenden genutzt, ohne dass dabei sichtbare Konflikte mit dem Fußverkehr und anderen Nutzergruppen der Parkanlage auftreten. Auf Grund der Einstufung als geschützte Grünanlage ist das Radfahren jedoch verboten, was auch durch ältere Beschilderungen an den Parkeingängen ausgewiesen ist. Dies steht im Widerspruch zur Verkehrsbedeutung und -eignung der Wege, die teils sogar Teil des Berliner Fahrradrouten-Ergänzungsnetzes sind (südlicher Abschnitt zwischen Thomasstraße und Mittelweg). Die wichtige Verbindungsfunktion der Durchquerung resultiert daraus, dass dieser Weg zwischen Hermannstraße und Karl-Marx-Straße die einzige mögliche Radverkehrsverbindung zwischen Körner- und Rollbergkiez ist. Durch die weitläufige Friedhofsanlage und die Grünanlage bestehen keine anderen Verbindungen; mögliche Umfahrungen und Parallelstrecken über Mittelweg, Morusstraße und Bornsdorfer Straße sind aufgrund von Kopfsteinpflaster für den Radverkehr ungeeignet. Die Wege durch die Grünanlage Lessing-/Thomashöhe sind aufgrund ihrer großen Breite (5 Meter), ihres guten Ausbauzustandes (Asphaltierung im südlichen Bereich, wassergebundene Decke im nördlichen Bereich, teils neues Verbundpflaster an leichten Steigungsbereichen) und der nur moderaten Frequentierung durch den Fußverkehr gut für eine Mitnutzung durch den Radverkehr geeignet. Nicht zuletzt verpflichtet das Berliner Grünanlagengesetz („Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“) die Bezirke dazu, Flächen für Tätigkeiten wie das Radfahren „in angemessenem Umfang auszuweisen“, soweit dies möglich ist (§6, Abs. 2: „Tätigkeiten, wie Rad-, Skateboardfahren, Ballspielen, Baden, Bootfahren, Reiten und Grillen sind nur auf den dafür besonders ausgewiesenen Flächen gestattet. Die Bezirke sind verpflichtet, Flächen für entsprechende Nutzungen in angemessenem Umfang auszuweisen, soweit dies unter Berücksichtigung stadträumlicher und stadtgestalterischer Belange, unter Abwägung der unterschiedlichen Benutzungsansprüche sowie unter Einbeziehung des Gesundheits- und Umweltschutzes möglich ist.“)
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.12.2022 ist das Bezirksamt gebeten worden, für die Grünanlagen Lessing- und Thomashöhe eine Neubeschilderung als „Gemeinsamer Fuß- und Radweg“ (alternativ als „Radfahren erlaubt - Fußgänger haben Vorrang“) vorzunehmen.
Das Bezirksamt hat nach Prüfung veranlasst, dass Markierungen auf dem Boden aufgebracht werden. Jeweils an den Haupteingängen, folglich zwei pro Park, wurde eine Kombination aus Schrift und Piktogramm (analog Hasenheide) vorgenommen: Radfahren (= Piktogramm) erlaubt, Fußgänger (= Piktogramm) haben Vorrang.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 27. November 2023
Martin Hikel Jochen Biedermann
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat